Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren
Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren
Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Entgeltzahlung Rz. 234 I<br />
einen Teil der Vergütung fordern. Hier kann es zu einem Nebeneinander<br />
von Arrest und einstweiliger Verfügung kommen. Hinsichtlich eines<br />
Teils der gesamten Entgeltforderung können die Voraussetzungen<br />
für den Erlass einer Befriedigungsverfügung vorliegen. Gleichzeitig<br />
kann aber eine Gefährdung der Gesamtforderung vorliegen, etwa wenn<br />
der Arbeitgeber Betriebs- und Privatvermögen ins Ausland verlagert<br />
(§ 917 Abs. 2 ZPO). Somit würde hinsichtlich des Gesamtanspruches<br />
ein Arrestbefehl beantragt werden können und hinsichtlich eines Teilanspruches<br />
ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Befriedigungsverfügung.<br />
Diese Formen einstweiligen <strong>Rechtsschutz</strong>es können auch in<br />
einem Verfahren beantragt werden 1 . Weiter ist auch die hilfsweise Staffelung<br />
von Anträgen auf Befriedigungswirkung und Arrest möglich.<br />
Wenn es dem Antragsteller in erster Linie auf eine Befriedigungsverfügung<br />
ankommt, er aber gleichzeitig die Voraussetzungen eines Arrestes<br />
glaubhaft macht, kann er hinsichtlich der gesamten Forderung einen<br />
Arrestbefehl beantragen und hinsichtlich einer Teilforderung eine einstweilige<br />
Verfügung auf Zahlung. Der Arrestantrag kann allerdings nur<br />
insoweit Erfolg haben, wie er über den Zahlungsantrag hinausgeht,<br />
denn bezogen auf eine Forderung können Arrest und einstweilige Verfügung<br />
nicht kumulativ ergehen.<br />
2. Verhältnis zur Hauptsacheklage<br />
Das Verfügungsverfahren kann nur eine vorläufige und meist teilweise<br />
Befriedigung bieten. Zur vollständigen Realisierung der Forderungen ist<br />
es daher aus Arbeitnehmersicht sachgerecht, zugleich mit dem Verfügungsantrag<br />
Klage in der Hauptsache über den vollen ausstehenden<br />
Betrag zu erheben. Dies bereitet den Verfahrensbevollmächtigten nicht<br />
viel Mehraufwand, denn die Begründung des Verfügungsantrages enthält<br />
bereits als Teilmenge die Darlegung des Anspruchs.<br />
Beraterhinweis: Wenn das Gericht, wie meistens, nicht ohne mündliche<br />
Verhandlung über den Verfügungsantrag entscheiden möchte, empfiehlt<br />
sich die Anregung, die Güteverhandlung in dem zeitgleich eingeleiteten<br />
Hauptsacheverfahren zur gleichen Terminstunde anzusetzen,<br />
um möglicherweise ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil über die<br />
gesamte Forderung zu erwirken.<br />
1 Walker, S. 115 Rz. 159.<br />
311<br />
233<br />
234