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Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren

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Der Beschäftigungsanspruch während des Arbeitsverhältnisses Rz. 62 I<br />

Alternativ:<br />

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller bis zu einer rechtskräftigen<br />

Entscheidung <strong>im</strong> Verfahren … Ca …/… weiter in der Filiale … zu beschäftigen.<br />

Ergänzende Begründung<br />

Arbeitsvertraglich ist nur eine Beschäftigung in dieser Filiale möglich, weil (näher<br />

ausführen).<br />

Unterschrift<br />

VI. Der Beschäftigungsanspruch während des Arbeitsverhältnisses<br />

1. Abgrenzung vom Weiterbeschäftigungsanspruch<br />

Die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung<br />

der Bezüge kann in verschiedenen Situationen vorkommen: So<br />

kann der Arbeitgeber eine Veranlassung sehen, den Arbeitnehmer aufgrund<br />

best<strong>im</strong>mter Vorkommnisse <strong>im</strong> Betrieb zunächst zu suspendieren,<br />

damit die Vorfälle geklärt werden können. Die Nichtzuweisung von Arbeit<br />

kann in Einzelfällen auch aus reiner Schikane geschehen. Am häufigsten<br />

ist jedoch der Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach<br />

einer erfolgten fristgemäßen Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />

von der Arbeitsleistung freistellt.<br />

Terminologisch muss man zwischen dem Beschäftigungsanspruch und<br />

dem Weiterbeschäftigungsanspruch unterscheiden. Von einem Beschäftigungsanspruch<br />

spricht man dann, wenn das Arbeitsverhältnis unstreitig<br />

fortbesteht oder – in Ausnahmefällen – das diesbezügliche Bestreiten<br />

des Arbeitgebers offensichtlich unbegründet ist 1 . Ein Weiterbeschäftigungsanspruch,<br />

und zwar in der Form des allgemeinen wie des betriebsverfassungsrechtlichen<br />

Weiterbeschäftigungsanspruchs, kommt für die<br />

Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist in Betracht oder in sonstigen Fällen,<br />

in denen der Arbeitgeber den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses<br />

bestreitet.<br />

1 LAG Hamburg v. 3.9.1994 – 3 Sa 72/94.<br />

227<br />

61<br />

62

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