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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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eschreibungssprache“ (vergleichbar mit <strong>der</strong> Seitenbeschreibungsspra-<br />

che „Hypertext Markup Language“, geläufig abgekürzt mit HTML) wird<br />

festgelegt, welche Elemente eine verfahrensbezogene Mitteilung enthal-<br />

ten müssen (z. B. sog. Dokument-Metadaten, wie Inhalt, Betreff, Absen-<br />

<strong>der</strong>, Empfänger, Verfahrensdaten, wie <strong>Akte</strong>nzeichen, Verfahrensgegens-<br />

tand, Person, Name, Anschrift) und in welcher Reihenfolge und Gliede-<br />

rung diese Elemente aufeinan<strong>der</strong> folgen müssen. Grundsätzlich sollen<br />

demnach alle Fel<strong>der</strong> die üblicherweise in den Fachanwendungen MEGA,<br />

MESTA, usw. vorkommen <strong>im</strong> Kern vereinheitlicht definiert werden.<br />

Diese in X<strong>Justiz</strong> zusammengefassten XML-Schemata bilden gegenwärtig<br />

die Grundlage für den Austausch von Daten <strong>im</strong> elektronischen Rechts-<br />

verkehr. Verfahrensbeteiligte, die X<strong>Justiz</strong>-konform kommunizieren,<br />

versenden XML-Dateien, <strong>der</strong>en Aufbau <strong>der</strong> Definition in den X<strong>Justiz</strong>-<br />

Schemata-Dateien entspricht. Diese X<strong>Justiz</strong>-Schemata wurden zwi-<br />

schenzeitlich allen Interessenten zugänglich gemacht (vgl. die <strong>der</strong>zeit<br />

gültige Version von X<strong>Justiz</strong>, abrufbar unter www.xjustiz.de). Sie soll es al-<br />

len interessierten Software-Herstellern ermöglichen, in ihre Programme<br />

Import- und Exportschnittstellen für den Austausch von X<strong>Justiz</strong>-Daten<br />

einzubauen. Damit soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass al-<br />

le Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr – insbeson<strong>der</strong>e Anwälte,<br />

Gerichte und Staatsanwaltschaften – alle übermittelten Daten problemlos<br />

lesen und weiterverarbeiten können, und zwar unabhängig vom jeweils<br />

eingesetzten Betriebssystem und unabhängig von <strong>der</strong> verwendeten<br />

Kanzlei- o<strong>der</strong> Gerichtssoftware. Im weiteren Verlauf wurde X<strong>Justiz</strong> um<br />

weitere Fachmodule für beson<strong>der</strong>e Verfahrensarten (z.B. Grundbuch,<br />

Ordnungswidrigkeiten, Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Sozialgerich-<br />

ten usw.) erweitert. Die Grundstruktur von X<strong>Justiz</strong> wurde so gewählt,<br />

dass hierfür keine komplett neue Datensatz-Definition erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Vielmehr genügt es, die Elemente des Grunddatensatzes um die diejeni-<br />

gen Angaben zu erweitern, die <strong>im</strong> jeweiligen Fachbereich zusätzlich be-<br />

nötigt werden (vgl. nur die ausführliche Darstellung auf <strong>der</strong> Homepage<br />

www.xjustiz.de).<br />

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