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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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satz enthält zwar alle für die weitere Verfahrensbearbeitung benötigten<br />

Angaben (z.B. Namen, Anschrift, Vorwurf, etc). Solange diese Daten aber<br />

nur als Fließtext zur Verfügung stehen, ist es nur schwer möglich, sie au-<br />

tomationsgestützt aus dem Dokument zu extrahieren. Damit dies gelingt,<br />

müssen die Daten in strukturierter Form, also in einer streng definierten<br />

Reihenfolge und Anordnung zur Verfügung stehen.<br />

Benötigt wird daher ein zwischen sämtlichen Fachverfahren und bundes-<br />

wie landesweit eingesetztes, fest definiertes aber herstellerunabhängiges<br />

Schema, das es ermöglicht, die zur Verfahrensbearbeitung notwendigen<br />

Daten auszulesen und – nach Prüfung und Freigabe – in die jeweilige<br />

Verfahrensbearbeitungssoftware des Empfängers einzustellen.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission für Daten-<br />

verarbeitung und Rationalisierung in <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> (BLK) auf Grund eines<br />

Auftrags <strong>der</strong> 73. <strong>Justiz</strong>ministerkonferenz (abrufbar unter<br />

www.justiz.de/BLK/beschluesse/index.php) zunächst organisatorisch-<br />

technische Leitlinien für die elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerich-<br />

ten und Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV) (abrufbar unter<br />

www.xjustiz.de) entwickelt. Darin werden grundlegende Festlegungen für<br />

die Ausgestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs getroffen und de-<br />

ren Umsetzung durch Beschluss <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong>ministerkonferenz den Län-<br />

<strong>der</strong>n und dem Bund zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs<br />

empfohlen. Die durch die von <strong>der</strong> BLK eingesetzten Arbeitsgruppe „IT-<br />

Standards“ erarbeiteten technischen Rahmenvorgaben zur effektiven<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Leitlinien sind in <strong>der</strong> Anlage 1 zur OT-Leit-ERV nie<strong>der</strong>ge-<br />

legt worden. Weiter wurde diese Arbeitsgruppe mit <strong>der</strong> Ausarbeitung ei-<br />

nes Grunddatensatzes <strong>Justiz</strong> und eines darauf aufbauenden Datenstan-<br />

dards „X<strong>Justiz</strong>“ beauftragt.<br />

Der Grunddatensatz <strong>Justiz</strong> enthält eine fachliche Beschreibung <strong>der</strong> zu<br />

übermittelnden Daten, also <strong>der</strong> Datenfel<strong>der</strong>, die für die Übermittlung von<br />

Informationen schematisch zur Verfügung stehen sollen. Zur Umsetzung<br />

dieser Vorgaben in ein datentechnisches Format – den Standard X<strong>Justiz</strong><br />

– werden sog. XML-Schema-Dateien eingesetzt. Mit Hilfe dieser „Seiten-<br />

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