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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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Vorschriften auf, die durch das Gesetz zur Anpassung <strong>der</strong> Formvorschrif-<br />

ten des Privatrechts und an<strong>der</strong>er Vorschriften an den mo<strong>der</strong>nen Rechts-<br />

geschäftsverkehr (FormVorAnpG) vom 13.7.2001 sowie durch das Ge-<br />

setz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen <strong>im</strong> gerichtlichen Verfah-<br />

ren (ZustRG) vom 25.6.2001 eingefügt worden sind. Durch diese und das<br />

Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Sig-<br />

naturgesetz - SigG) wurden die Vorraussetzungen für die Einreichung e-<br />

lektronischer Schriftsätze bei Gericht und <strong>der</strong>en elektronische Zustellung<br />

unter Einhaltung best<strong>im</strong>mter Erfor<strong>der</strong>nisse, insbeson<strong>der</strong>e mit einer elekt-<br />

ronischen Signatur, geschaffen.<br />

Wie <strong>der</strong> rechtstatsächliche Teil des Gutachtens zeigen wird, kommt dem<br />

elektronischen Rechtsverkehr <strong>im</strong> Sinne einer rechtsverbindlichen Kom-<br />

munikation zwischen den Verfahrensbeteiligten untereinan<strong>der</strong> und dem<br />

Gericht auch und gerade mittels eines elektronischen Dokuments gegen-<br />

wärtig aus unterschiedlichen Gründen we<strong>der</strong> <strong>im</strong> Straf- noch <strong>im</strong> OWi-<br />

Verfahren erhebliche Bedeutung zu.<br />

Im <strong>Strafverfahren</strong> fehlt es zudem gegenwärtig an einer Regelung über ei-<br />

ne elektronische <strong>Akte</strong>nführung. Das <strong>Justiz</strong>kommunikationsgesetz be-<br />

schränkte sich vielmehr mit § 41 a StPO auf die Einführung eines Pa-<br />

ragrafens, <strong>der</strong> die <strong>im</strong> <strong>Strafverfahren</strong> bis dahin nicht gegebene Möglichkeit<br />

des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet. Deshalb sollen <strong>im</strong> Folgenden<br />

nach einer Skizze <strong>der</strong> technischen Vorgaben die konkreten Regelungen<br />

<strong>im</strong> OWi-Verfahren dargestellt werden.<br />

3. Technische Rahmenbedingungen<br />

Das Ziel einer vollelektronischen Vorgangsbearbeitung <strong>im</strong> Straf- wie <strong>im</strong><br />

Bußgeldverfahren stellt hohe Anfor<strong>der</strong>ungen insbeson<strong>der</strong>e an die techni-<br />

schen Voraussetzungen. Dabei ist <strong>der</strong> Blick über behördeninterne Abläu-<br />

fe hinaus auf ein behörden- und instanzübergreifendes elektronisches<br />

Kommunizieren zu richten.<br />

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