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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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Darüber hinaus werden gegenwärtig zahlreiche elektronische Hilfsmittel<br />

von Strafgerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Die Darstellung<br />

soll einen Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel bieten. Dabei wird auf<br />

regionale Beson<strong>der</strong>heiten eingegangen und Grenzen und Schwierigkei-<br />

ten be<strong>im</strong> Einsatz elektronischer Instrumentarien werden aufgezeigt. Im<br />

Zentrum dieses Abschnitts stehen insbeson<strong>der</strong>e Ausführungen zur sog.<br />

elektronischen „Hilfsakte“.<br />

Obgleich <strong>im</strong> Rahmen dieser Darstellung auch die Bedeutung <strong>der</strong> Verbin-<br />

dungen und Schnittstellen zu an<strong>der</strong>en Behörden, insbeson<strong>der</strong>e den Ord-<br />

nungs- und Polizeibehörden und den <strong>Justiz</strong>vollzugsanstalten, deutlich<br />

werden wird, wird auf <strong>der</strong>en Bedürfnisse und Interessen sowie infrastruk-<br />

turelle Ausstattung <strong>im</strong> IT-Bereich nur eingegangen, soweit es für Fragen<br />

<strong>der</strong> Strafjustiz zwingend erfor<strong>der</strong>lich ist. Gleiches gilt für Fragen betref-<br />

fend die informationstechnische Unterstützung des justiziellen Haushalts-<br />

und Personalwesens. Abzugrenzen ist die hier zu behandelnde Thematik<br />

zudem von Fragen des sog. elektronischen Rechtsverkehrs. Zwar ist die<br />

elektronische <strong>Akte</strong>nführung insgesamt ohne einen damit korrespondie-<br />

renden elektronischen Rechtsverkehr nicht denkbar; <strong>im</strong> Interesse einer<br />

deutlichen Akzentuierung des Themas soll <strong>der</strong> Schwerpunkt des Gutach-<br />

tens indes auf zentrale Fragen <strong>der</strong> elektronischen <strong>Akte</strong> gesetzt werden.<br />

Um ein möglichst vollständiges Bild von <strong>der</strong> rechtspraktischen Bedeutung<br />

<strong>der</strong> elektronischen Medien und ihren verschiedenen Einsatzgebieten zu<br />

erhalten, wurde für das vorliegende Gutachten auf verschiedene Er-<br />

kenntnisquellen zurückgegriffen. Neben bereits bestehenden Erhebungen<br />

einzelner Behörden, wie beispielsweise die sog. „Jenaer-Synopse“ <strong>der</strong><br />

Generalstaatsanwaltschaft des Freistaats Thüringen o<strong>der</strong> die aktuellen<br />

Län<strong>der</strong>berichte an die Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission für Datenverarbeitung<br />

und Rationalisierung in <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> zum elektronischen Rechtsverkehr<br />

(BLK), wurden teilweise Fragenkataloge an Ordnungsbehörden und Jus-<br />

tizverwaltungen gesandt und später ausgewertet. Mit Vertretern zahlrei-<br />

cher <strong>Justiz</strong>verwaltungen und Ordnungsbehörden sowie <strong>der</strong> Gerichte wur-<br />

den Einzelgespräche über den IT-Bereich, best<strong>im</strong>mte Vorhaben o<strong>der</strong> re-<br />

gionale Beson<strong>der</strong>heiten geführt. Gleiches gilt insbeson<strong>der</strong>e für verschie-<br />

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