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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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Die Verteidigung kann schriftlich o<strong>der</strong> durch E-Mail an das Gericht ge-<br />

sandt werden.<br />

Die Entscheidung erfolgt als Grundlage <strong>der</strong> Vollstreckung in Papierform,<br />

wird aber zusätzlich den Beitreibungsgesellschaften auch elektronisch<br />

übermittelt, soweit sie das jeweilige Verfahren in Gang gesetzt haben.<br />

In ähnlicher Weise wird auch <strong>im</strong> streitigen Verfahren die Elektronik ein-<br />

gesetzt, um Schriftsätze und Verfügungen zu übermitteln, die wohl auch<br />

nur so gespeichert werden. Urteile werden allerdings weiter in Papier-<br />

form ausgefertigt.<br />

Für das Strafrecht scheint die digitale Aufarbeitung zum Zwecke <strong>der</strong> Er-<br />

leichterung <strong>der</strong> <strong>Akte</strong>nbearbeitung <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund zu stehen. Es sind<br />

aber auch Links zu Registern und dem polizeilichen Informationssystem<br />

vorgesehen. Allerdings ist <strong>der</strong> Zugang zum Gericht in elektronischer<br />

Form möglich. Der Staatsanwalt übermittelt die Anklagedokumente in<br />

elektronischer Form an das Gericht. In gleicher Weise können Rechts-<br />

anwälte und auch Privatpersonen alle Dokumente in elektronischer Form<br />

an das Gericht übersenden.<br />

Es ist aber auch weiterhin möglich, Eingaben und Schriftsätze in Papier-<br />

form zu übersenden. Das Gericht scannt diese Dokumente nicht ein.<br />

<strong>Elektronische</strong> Dokumente werden offenbar in erheblichem Umfang aus-<br />

gedruckt.<br />

Alle Dokumente werden nämlich in Papierform aufbewahrt. In elektroni-<br />

scher Form werden <strong>Akte</strong>n nur auf Wunsch übermittelt.<br />

Beweismittel müssen in Papierform bereitgestellt werden.<br />

Die Archivierung findet nur in Papierform statt.<br />

3. Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass durchweg die EDV für die<br />

<strong>Justiz</strong> genutzt wird.<br />

Der Umfang ist von deutlichen Unterschieden geprägt.<br />

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