04.02.2013 Aufrufe

Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In größeren Verfahren werden die <strong>Akte</strong>n eingescannt (vermutlich als<br />

Bilddateien), auf CD o<strong>der</strong> DVD gebrannt und den Beteiligten zur Verfü-<br />

gung gestellt. Dafür ist wohl das Einverständnis aller Parteien ein-<br />

schließlich <strong>der</strong> Richter erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Eine weitere „Elektronisierung“ scheint <strong>der</strong>zeit in Luxemburg nicht für<br />

notwendig o<strong>der</strong> wünschenswert gehalten zu werden.<br />

2.6 Finnland<br />

Der Weg zur „elektronischen <strong>Justiz</strong>“ ist in Finnland weit fortgeschritten.<br />

Seit 1996 wird die EDV in erheblichem Umfang sowohl in Zivil- als auch<br />

in Strafsachen eingesetzt. Dabei ist aber auch in Finnland die Nutzung in<br />

Zivilsachen stärker in <strong>der</strong> Praxis fortgeschritten als in Strafsachen, wobei<br />

die Kommission über den heutigen Stand keine Erkenntnisse gewinnen<br />

konnte.<br />

Im Zivilverfahren hat die EDV insbeson<strong>der</strong>e bei dem dem deutschen<br />

Mahnverfahren ähnlichen summarischen Verfahren Bedeutung, das ei-<br />

nen Großteil <strong>der</strong> Verfahren betrifft. Die Anwendung <strong>der</strong> Elektronik wird<br />

dabei durch den Verzicht auf eine qualifizierte Signatur und damit auf ei-<br />

ne komplizierte Prüfung <strong>der</strong> Authentizität und Identität erleichtert. Dabei<br />

spielt aber auch eine Rolle, dass <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungseinzug zu einem gro-<br />

ßen Teil von wenigen Gesellschaften betrieben wird, die vornehmlich<br />

den Banken angeglie<strong>der</strong>t sind. Diesen wird in einem beson<strong>der</strong>en Zulas-<br />

sungsverfahren <strong>der</strong> erleichterte Zugang zu dem EDV - System <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong><br />

ermöglicht.<br />

Die Erhebung von Zahlungsklagen ist per Fax o<strong>der</strong> per e-Mail möglich.<br />

Dabei muss eine Kontaktanschrift angegeben sein, unter <strong>der</strong> sich das<br />

Gericht davon überzeugen kann, dass die Mail von dem genannten Ab-<br />

sen<strong>der</strong> stammt.<br />

Die Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung wird dem Gegner unter Einschaltung <strong>der</strong> fin-<br />

nischen Post zugestellt, und zwar <strong>der</strong>gestalt, dass durch das Gericht ein<br />

elektronisches Dokument an das Zustellpostamt geschickt und dort aus-<br />

gedruckt wird. Dann wird es in Papierform dem Betroffenen zugestellt.<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!