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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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Es sollen zahlreiche Vorgänge elektronisch erfasst und für die digitale<br />

Bearbeitung nutzbar gemacht werden. Über Rechenzentren ist eine Ver-<br />

netzung geplant, die es möglich macht, Dossiers an an<strong>der</strong>e Staatsan-<br />

waltschaften o<strong>der</strong> Gerichte zu übermitteln und landesweit nach Vorgän-<br />

gen zu suchen sowie auch in <strong>Akte</strong>n an<strong>der</strong>er Gerichte und Staatsanwalt-<br />

schaften Einblick zu nehmen. Dabei gibt es verschiedene Einschränkun-<br />

gen, z. B. bei Verfahren vor dem Untersuchungsrichter o<strong>der</strong> bei Verfah-<br />

ren gegen Min<strong>der</strong>jährige.<br />

Die Anwälte werden nach Einführung <strong>der</strong> Vernetzung in die Lage ge-<br />

setzt, jeweils elektronisch den Verfahrensstand abzufragen, Entschei-<br />

dungen können elektronisch bekannt gemacht werden.<br />

Angestrebt wird aber auch eine unmittelbare Kommunikation zwischen<br />

Bürger und Gericht in Verfahren ohne Anwaltszwang.<br />

Allerdings findet auch nach den umfassenden Plänen keine vollständige<br />

elektronische Verarbeitung statt. Es gibt vielmehr weiterhin Papiervor-<br />

gänge,<br />

Die Papierakte bleibt vielmehr wohl die maßgebliche Grundlage des Ver-<br />

fahrens. In ihr werden die Originale verwahrt.<br />

Allerdings sollen die wichtigen Verfahrensteile eingescannt und so in e-<br />

lektronische Dokumente umgewandelt werden, dass sie mit Suchma-<br />

schinen bearbeitet werden können. Zu diesem Zweck stehen bei den<br />

Gerichten leistungsfähige Scanner und Server zur Verfügung.<br />

2.4 Spanien<br />

Für Spanien ergibt sich ein vergleichbares Bild, auch wenn die Entwick-<br />

lung noch etwas weniger weit fortgeschritten zu sein scheint.<br />

Durch königliches Dekret vom 26. Januar 2007 ist best<strong>im</strong>mt, dass in<br />

Spanien ein EDV- System eingeführt werden soll. In diesem „Lexnet“<br />

sollen Schriftsätze und <strong>Akte</strong>nbestandteile elektronisch erfasst und über-<br />

mittelt werden. Zur Nutzung gehört auch die elektronische <strong>Akte</strong>nführung.<br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> sind zur Nutzung dieses Systems verpflichtet.<br />

Gleiches gilt für die Rechtsanwälte. Ausgenommen scheint aber <strong>der</strong><br />

spanische Gerichtsrat, <strong>der</strong> autonom über die Belange <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> be-<br />

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