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GROßE STRAFRECHTSKOMMISSION DES DE
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ÜBERSICHT 0. Vorbemerkungen I. His
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6.2.2.2 Ausblick 6.3 Elektronische
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6. Vollstreckung 6.1 Strafvollstrec
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2.1.2.1 Elektronische Ermittlungsf
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zw. ohne weitere Ermittlungen einge
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sen, dass auch diese aufgeworfenen
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4. Das Teletexverfahren (Büroferns
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lange bis zum Widerspruch des Schul
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wert. Die tatsächliche Sicherheit
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ieter. Dazu erhebt er die erforderl
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fahren setzen. Eingeführt sind neb
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2. Länderberichte 2.1 Österreich
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lektronisch gesammelt und gespeiche
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stimmt. Inwieweit dieser seinerseit
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Die Verteidigung kann schriftlich o
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III. Überblick de lege lata über
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sche Akten geführt werden sowie di
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Dagegen enthalten die Bestimmungen
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weisantrag großflächig die Einfü
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Papier an solche Prozessbeteiligten
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enötigt werden, mindestens bis zum
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dene Innenministerien und -behörde
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Die Ausstattung der Gerichte und St
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eschreibungssprache“ (vergleichba
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desverordnung über die elektronisc
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schiedlicher Zuständigkeiten für
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an das OWi-Fachverfahren (WiNOWiG)
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Wird gegen den Bußgeldbescheid Ein
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Grund aktueller Fragen erfolgen kü
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der mit der Übersendung der elektr
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Das Einscannen wird in der Kreisver
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scheide oder Anhörungsschreiben, e
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Allerdings gibt es bereits jetzt di
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eiter statt. Gleichwohl lassen sich
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ff.). Von diesen eingeführten Grun
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desländern finden verschiedene Vor
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EDV-Fachverfahren in der Strafjusti
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wärtig realisierten ersten Stufe v
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Auslastung der Dezernate nach berei
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stellte oder eingegangene und bis d
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wenn er ein Dokument erstellt hat a
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geachtet werden, dass Multiplikator
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jeweiligen Zugriffsrechte verwaltet
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nem Gerichtsserver stehen, um auf d
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„Baumstruktur“). Jeder Ordner d
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gung oder Erstellung einer Kopieakt
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Die Akten werden mittels eines Hoch
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6.3.4 Hamburg Die Justiz in der Han
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Zugriff auf die Aktenlage und könn
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für die ersten 50 Seiten je Seite
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dern auch eine deutliche Kostenersp
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Organisation als Informations-, Kom
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sung durch geübte Schreibkräfte a
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die Übersendung der papiergestütz
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V. Modellhafte Darstellung des Abla
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Die Sicherheit bei der Arbeit mit e
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Formular zu Bearbeitung von Papieru
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Die Dokumente können in ihrem ursp
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In der Regel verfügen die Programm
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Die übrigen internen schriftlichen
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Unterlagen der Rechnungslegung, ges
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etc., müssen jedoch neu in weitere
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Steuerrechtlich sind nach § 146 Ab
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schinell auswertbar im Rahmen des D
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Die Originale werden beim Scannen n
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en Registrierung bzw. der Ablage im
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• Zusammenarbeit mit Fachbehörde
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2.1.5 Anlage der Verfahrensordner F
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Die gesamten Beweismittel und Ermit
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Datenträger gegeben werden, die so
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vorläufige Entziehung der Fahrerla
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Das Sicherstellungsverzeichnis ist
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werden bestimmte Verhaltens- und An
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Sicherung des Datenmaterials Sicher
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Auswählen der zu importierenden Da
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2.1.15 Auswertung anderer Datenbest
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tur Kostenvorteile durch Weitergabe
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Abfertigung als Rückware. Bei dies
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schäftsstelle stellt eine elektron
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ichtakte unschwer gefertigt werden.
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Auch dem Vorsitzenden bleibt der Bl
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5. Rechtsmittel Gegen das Urteil ka
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Fahrerlaubnis und das Berufsverbot,
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- wenn bei dem Urteil ein Richter o
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Der Beschluss mit dem die Wiederauf
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Im staatsanwaltschaftlichen Bereich
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Papierausdruck fertigen kann. Dies
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um ein Verfahren, das aufgrund des
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mung bestehender Möglichkeiten zur
- Seite 181 und 182: - Des Weiteren muss sichergestellt
- Seite 183 und 184: Zwar ist die Gefahr der Kenntnisnah
- Seite 185 und 186: Da Unterschiede lediglich im Hinbli
- Seite 187 und 188: 3. Geltendmachung von Verfahrensrec
- Seite 189 und 190: VIII. Spannungsfeld von staatsanwal
- Seite 191 und 192: In diesem Verfahrensstadium ist led
- Seite 193 und 194: ten ausgeblieben wären. Sachgerech
- Seite 195 und 196: handelt (vergleiche § 110 b Abs. 4
- Seite 197 und 198: Für solche Fälle muss dafür Sorg
- Seite 199 und 200: schen Akte zu erwarten. Er kann sic
- Seite 201 und 202: nen sachlichen Grund für die Augen
- Seite 203 und 204: halt der elektronischen Akte verwie
- Seite 205 und 206: Die gleiche Verlässlichkeit wie be
- Seite 207 und 208: Auf die Scan-Technik zurück zu fü
- Seite 209 und 210: diese dann vom Vernommenen unterzei
- Seite 211 und 212: ckung ausländischer Erkenntnisse v
- Seite 213 und 214: nicht, dass der Inhalt soweit nöti
- Seite 215 und 216: Abs. 1 Satz 2 StPO). Insoweit hat d
- Seite 217 und 218: von 35 - 40 Jahren nach Abschluss d
- Seite 219 und 220: er „elektronischen Verfallfrist"
- Seite 221 und 222: XII. Modellvorschlag der Strafrecht
- Seite 223 und 224: In den folgenden Abschnitten soll d
- Seite 225 und 226: Verfahren zu entwickeln, die grunds
- Seite 227 und 228: falls sich ein Verfahren als überd
- Seite 229 und 230: verpflichtet werden können (vgl. V
- Seite 231: schlüsselung der Datenübertragung
- Seite 235 und 236: 3. Das strafgerichtliche Verfahren
- Seite 237 und 238: wahrt bleiben. Die Problematik wär
- Seite 239 und 240: Im Übrigen ließe sich die Qualit
- Seite 241 und 242: für das Vollstreckungsverfahren ei
- Seite 243 und 244: ingen Umfangs handelt, an deren Bea
- Seite 245 und 246: XIV. Anhang zu O: a) Schwoerer, Max
- Seite 247 und 248: 15. 70 % aller Verfahren werden bei
- Seite 249 und 250: und zurückblätterbar als bei eine
- Seite 251 und 252: 41. Für das Vollstreckungsverfahre
- Seite 253 und 254: zu II: § 89 c GOG (1) Für Eingabe
- Seite 255 und 256: einer zurückgestellten Eingabe erf
- Seite 257 und 258: „Organisatorisch- technischen Lei
- Seite 259 und 260: E. Personenkreis, über den Anfrage
- Seite 261 und 262: D. Teilnahme an der Strafregisterve
- Seite 263 und 264: aus Deutschland auch dann zu beantw
- Seite 265 und 266: zu XI: 4. Statistik zum elektronisc
- Seite 267 und 268: darf, beginnt die Aufbewahrungsfris
- Seite 269: Fürsorge für ein unter elterliche