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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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<strong>der</strong> Integrität des Inhalts wie auch <strong>der</strong> Authentizität des Ausstellers we-<br />

gen <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen Rechtswirkung eine beson<strong>der</strong>e Bedeu-<br />

tung zukommt.<br />

Ein erster Anwendungsbereich <strong>der</strong> qualifizierten elektronischen Signatur<br />

ist hierbei die elektronische Übermittlung von Rechnungen nach § 14<br />

Abs. 3 UStG: Um <strong>der</strong> erhöhten Gefahr eines Umsatzsteuerbetruges<br />

durch leichtere Fälschbarkeit elektronischer Rechnungen entgegenzu-<br />

wirken, berechtigen elektronisch ausgestellte Rechnungen einen Unter-<br />

nehmer nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie mit einer qualifizierten<br />

elektronischen Signatur versehen sind. Im Rahmen des ELSTER-<br />

Projektes wurde durch die Entwicklung einer neuen Sicherheitsplattform<br />

für das Online-Portal (ELSTERonline) nunmehr auch die Möglichkeit ge-<br />

schaffen, neue Erklärungen sowie die seit 1. Januar 2005 grundsätzlich<br />

zwingend elektronisch abzugebenden Umsatz- und Lohnsteuervoran-<br />

meldung mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Im elektroni-<br />

schen Rechtsverkehr innerhalb und mit <strong>Justiz</strong>behörden wurde durch das<br />

Formanpassungsgesetz (FormAnpG) vom 13. Juli 2001 zunächst die e-<br />

lektronische Form <strong>der</strong> Schriftsätze zugelassen. Durch das JKomG vom<br />

22. März 2005 sind nunmehr auch die Zustellung gerichtlicher Entschei-<br />

dungen in elektronischer Form sowie die elektronische <strong>Akte</strong>nführung in<br />

<strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> möglich. Weitere Anwendungsbereiche <strong>im</strong> behördlichen Um-<br />

feld sind beispielsweise das Rechnungswesen in <strong>der</strong> Sozialversiche-<br />

rung, Patentanmeldungen be<strong>im</strong> DPMA sowie das Einwohnermeldewe-<br />

sen.<br />

Aus § 130a Abs. 2 ZPO ergibt sich, dass Bundesregierung und Landes-<br />

regierungen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt<br />

best<strong>im</strong>men, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten<br />

eingereicht werden können. Damit dürfte die bisherige einheitliche<br />

Rechtsprechung zu neuen Formen <strong>der</strong> elektronischen Datenübermitt-<br />

lung beendet sein und sich uneinheitlich <strong>im</strong> Bund und den 16 Bundes-<br />

län<strong>der</strong>n entwickeln, wenn es nicht gelingt, diese Entwicklung durch frei-<br />

willige Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission zu steuern.<br />

Die Regelung hat viele Pilotprojekte für den elektronischen Rechtsver-<br />

kehr entstehen lassen, die auf sehr unterschiedliche Übertragungsver-<br />

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