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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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ner qualifizierten elektronischen Signatur auftreten, kann eine<br />

Prüfung anhand des bei <strong>der</strong> BNetzA hinterlegten Sicherheitskon-<br />

zeptes Klarheit verschaffen. Zertifizierungsdiensteanbieter kön-<br />

nen eine solche Prüfung auch schon vor <strong>der</strong> Aufnahme des Be-<br />

triebes also insbeson<strong>der</strong>e unabhängig von einem konkreten<br />

Streitfall durchführen und sich dadurch akkreditieren lassen. Be<strong>im</strong><br />

Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-<br />

akkreditierung besteht deshalb für die Anwen<strong>der</strong> ein hohes Maß<br />

an Rechtssicherheit. Die aktuelle Liste <strong>der</strong> bestätigten Produkte<br />

für die Ausführung einer qualifizierten Signatur und <strong>der</strong> Zertifizie-<br />

rungsdiensteanbieter mit Betriebsanzeige bzw. mit Anbieterakk-<br />

reditierung kann auf <strong>der</strong> Webside <strong>der</strong> BNetzA eingesehen wer-<br />

den. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die verschiedenen Arten von Signatu-<br />

ren und an die Zertifizierungsdiensteanbieter sowie <strong>der</strong>en Anbie-<br />

terakkreditierung sind <strong>im</strong> Signaturgesetz und in <strong>der</strong> Signaturver-<br />

ordnung geregelt.<br />

Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen basie-<br />

ren heute auf Verfahren <strong>der</strong> asymmetrischen Kryptografie. Solche<br />

Verfahren verwenden zwei zusammengehörige kryptografische<br />

Schlüssel.<br />

Einer dieser Schlüssel wird als sog. privater Schlüssel (KPriv) zur<br />

Signaturerzeugung verwendet und vom Signaturersteller gehe<strong>im</strong><br />

gehalten, so dass kein Unbefugter mit diesem Schlüssel Signatu-<br />

ren erstellen kann. Der an<strong>der</strong>e Schlüssel wird als öffentlicher<br />

Schlüssel (KPOB) allen Kommunikationspartnern zur Verfügung<br />

gestellt und dient <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Signatur. Das kryptografi-<br />

sche Verfahren stellt sicher, dass eine Signatur, die sich mit dem<br />

öffentlichen Schlüssel prüfen lässt, nur mit dem zugehörigen pri-<br />

vaten Schlüssel erstellt worden sein kann und deshalb dem Inha-<br />

ber dieses Schlüssels zugerechnet werden muss. Die Veröffentli-<br />

chung <strong>der</strong> öffentlichen Schlüssel aller Kommunikationspartner in<br />

einem telefonbuchartigen Verzeichnis und die Zuordnung dieser<br />

Schlüssel zu Personen übern<strong>im</strong>mt <strong>der</strong> Zertifizierungsdienstean-<br />

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