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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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6. Das Telefax<br />

Die Nachrichtenübermittlung erfolgt hier <strong>im</strong> Unterschied zum Telebrief<br />

ohne die Zwischenschaltung <strong>der</strong> Post. Die anfänglichen Bedenken ge-<br />

gen die Anerkennung als Schriftform resultierten gerade aus diesem Un-<br />

terschied; denn die nur private Übermittlung berge zu viele Manipulati-<br />

onsmöglichkeiten. Das Bundesarbeitsgericht hob frühere Entscheidun-<br />

gen auf, erkannte die Rechtsmitteleinlegung als formwirksam an und<br />

führte zur Begründung aus, dass solche Missbrauchsmöglichkeiten auch<br />

bei <strong>der</strong> Benutzung von Fernkopieranschlüssen <strong>der</strong> Prozessbevollmäch-<br />

tigen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Post nicht ausgeschlossen seien.<br />

7. Das PC-Telefax<br />

Das PC-Telefax wird auf einem PC mit einem Textverarbeitungspro-<br />

gramm erstellt und über ein Modem o<strong>der</strong> eine ISDN-Karte an das Tele-<br />

fax-Gerät des Empfängers geschickt. Der Unterschied zum Telefax be-<br />

steht darin, dass ein Computer die Funktion des Telefaxsendegerätes<br />

übern<strong>im</strong>mt. Eine eigenhändige Unterschrift kann das abgesendete Do-<br />

kument nicht tragen. Möglich ist aber, eine „eingescannte“ Unterschrift<br />

mit zu senden. Obwohl eine solche Unterschrift von je<strong>der</strong>mann wie ein<br />

Faks<strong>im</strong>ilestempel benutzt werden kann, hat die Rechtsprechung das<br />

PC-Telefax als formgerecht anerkannt. Angesichts <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Recht-<br />

sprechung bisher schon zugelassenen Ausnahmen von dem strengen<br />

Schriftlichkeitserfor<strong>der</strong>nis wird dem technischen Fortschritt auf dem Ge-<br />

biet <strong>der</strong> Telekommunikation Rechnung getragen.<br />

8. Datenträger<br />

Bisher ist <strong>der</strong> Einsatz von Datenträgern, auf denen elektronisch erstellte<br />

Texte auf Diskette, CD o<strong>der</strong> DVD gespeichert sind, in <strong>der</strong> Rechtspre-<br />

chung nicht darauf untersucht worden, ob hier die Schriftform eingehal-<br />

ten wird. Der Einsatz von Datenträgern ist indes in den meisten Bundes-<br />

län<strong>der</strong>n <strong>im</strong> Rahmen des automatisierten Mahnverfahrens zulässig, so-<br />

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