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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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V. Modellhafte Darstellung des Ablaufs eines <strong>Strafverfahren</strong>s bei<br />

voller Nutzung einer elektronischen <strong>Akte</strong><br />

1. Digitale Daten in <strong>der</strong> Rechtswirklichkeit<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

Die modellhafte Darstellung des Ablaufs eines <strong>Strafverfahren</strong>s bei voller<br />

Nutzung einer „elektronischen <strong>Akte</strong>“ erfor<strong>der</strong>t wegen <strong>der</strong> Komplexität die<br />

Darlegung einiger Prämissen, ohne die eine elektronischen <strong>Akte</strong> nicht ge-<br />

führt werden kann; diese Prämissen werden praktisch vor die Klammer<br />

gezogen.<br />

1.2 Technische Voraussetzungen einer elektronischen <strong>Akte</strong><br />

Auf die Ergebnisse <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission für Datenverarbeitung<br />

und Rationalisierung in <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> und die OT-Leit-ERV kann an dieser<br />

Stelle nicht näher eingegangen werden. Lediglich die folgenden kurzen<br />

Hinweise erscheinen angezeigt:<br />

Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission, und diese For<strong>der</strong>ung<br />

hebt auch die Kommission beson<strong>der</strong>s hervor, ist eine wesentliche Vor-<br />

aussetzung für einen voll ausgebauten elektronischen Rechtsverkehr die<br />

Entwicklung eines (zumindest) bundesweit einheitlichen Standards für<br />

den Austausch elektronischer Informationen. Hierbei geht es nicht allein<br />

um den Austausch von Dokumenten, für die möglicherweise auf Markt-<br />

standards wie HTML (Hypertext Markup Language) o<strong>der</strong> PDF (Portable<br />

Document Format) zurückgegriffen werden könnte. Vielmehr sollen auch<br />

einzelne verfahrensbezogene Daten - etwa die Adressen von Prozessbe-<br />

teiligten o<strong>der</strong> Angaben über bevorstehende Verhandlungstermine - mög-<br />

lichst so ausgetauscht werden können, dass sie <strong>der</strong> Empfänger durch ein-<br />

fachen Mausklick in seine eigene Bürosoftware übernehmen kann.<br />

Um dies zu ermöglichen, hat die Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission für Datenver-<br />

arbeitung und Rationalisierung in <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> (BLK) den Datensatz X<strong>Justiz</strong><br />

entwickelt. Darin werden in Form einer Datensatzbeschreibung Datenfel-<br />

<strong>der</strong> definiert, die den Austausch möglichst vieler verfahrensrelevanter Da-<br />

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