Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz
Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz
Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.4.3 E-Fax<br />
Eine weitere Beschleunigung <strong>der</strong> Arbeitsabläufe und ein Einsparen von<br />
Papier wird durch die Einrichtung eines Programms, mit dem ein Telefax<br />
am PC empfangen und dann betrachtet werden kann. Hierzu wird unter-<br />
schiedliche, auch Windows-gestützte, Software eingesetzt, die das ein-<br />
gehende Telefax in eine TIFF-, GIF- o<strong>der</strong> SFF-Datei umwandelt. Auf die-<br />
se Weise können beispielsweise bei <strong>der</strong> Bearbeitung von Anträgen <strong>im</strong><br />
Hauptverfahren die Antragsschriften ohne Vervielfältigung auf Papier ü-<br />
bermittelt und sie den Prozessbeteiligten, beispielsweise <strong>der</strong> Staatsan-<br />
waltschaft, ohne Zeit- und Kostenverlust per E-Mail übersandt werden.<br />
Die Einrichtung eines sog. E-Fax ist indes gegenwärtig wohl (noch) die<br />
Ausnahme am richterlichen o<strong>der</strong> staatsanwaltschaftlichen Arbeitsplatz.<br />
6.4.4 Spracherkennung<br />
In zahlreichen Bundeslän<strong>der</strong>n werden unterschiedliche Geräte und Soft-<br />
wareprogramme für die Spracherkennung eingesetzt. Die Bewertung die-<br />
ses technischen Hilfsmittels fiel indes nach den hier durchgeführten Er-<br />
hebungen ambivalent aus. Maßgeblich hängt <strong>der</strong> Erfolg vom Einsatz des<br />
einzelnen Anwen<strong>der</strong>s an. Dieser muss sich nicht nur mit dem System ver-<br />
traut machen. Er muss auch den Wortschatz des Geräts pflegen und er-<br />
weitern sowie seine Sprechweise an die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Soft- und<br />
Hardware anpassen. Durchgesetzt hat sich dieses technische Hilfsmittel<br />
daher wohl (noch) nicht.<br />
Zu unterscheiden ist die digitale Spracherkennung von digitalen Diktaten.<br />
Bei letzterem wird das gesprochene Wort des Diktierenden durch eine<br />
spezielle Software aufgezeichnet und auf einem Server hinterlegt. Auf die<br />
dortige Audio-Datei können Schreibkräfte später zurückgreifen und das<br />
Diktat entgegen nehmen. Anwendung finden teilweise Mischformen, bei<br />
denen <strong>der</strong> Diktierende eine Spracherkennungssoftware benutzt, an die<br />
aber zudem eine Audio-Datei gekoppelt ist. Die Schreibkraft öffnet eben<br />
diese Dateien, sieht den erfassten Text, vergleicht ihn mit den von <strong>der</strong><br />
Software erkannten Worten und korrigiert Fehler. Insbeson<strong>der</strong>e die letzte-<br />
re Verfahrensweise hat sich bislang nicht durchgesetzt. Die Texterfas-<br />
106