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Elektronische Akte im Strafverfahren - Bundesministerium der Justiz

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0. Vorbemerkungen<br />

Das Bundsministerium <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong> hat <strong>im</strong> Juni 2007 <strong>der</strong> Großen Straf-<br />

rechtskommission des Deutschen Richterbundes den Auftrag erteilt,<br />

ein Gutachten zu dem Problemkreis<br />

Einführung <strong>der</strong> elektronischen <strong>Akte</strong> <strong>im</strong> <strong>Strafverfahren</strong><br />

zu erstatten.<br />

Mit dem <strong>Justiz</strong>kommunikationsgesetz (JKomG) vom 22. März 2005, in<br />

Kraft getreten am 1. April 2005, sind grundlegende Voraussetzungen für<br />

die Einführung einer elektronischen <strong>Akte</strong> in den verschiedenen Verfah-<br />

rensordnungen (ZPO, ArbGG, FGO, SGG, VwGO, OWiG) geschaffen<br />

worden. Dies gilt in dieser Form jedoch nicht für das <strong>Strafverfahren</strong>. Die<br />

elektronische <strong>Akte</strong> ist für das <strong>Strafverfahren</strong> bisher nicht vorgesehen,<br />

wenn auch mit § 41a StPO eine Regelung eingeführt wurde, die den<br />

allgemeinen elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen und erleichtern<br />

soll. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass ein funktionieren<strong>der</strong> elektroni-<br />

scher Rechtsverkehr nicht gleichzeitig eine elektronische <strong>Akte</strong>nführung<br />

bedingt, son<strong>der</strong>n dafür wie<strong>der</strong>um beson<strong>der</strong>e Voraussetzungen geschaffen<br />

werden müssen.<br />

Um sich mit dem Thema <strong>der</strong> elektronischen <strong>Akte</strong> <strong>im</strong> <strong>Strafverfahren</strong> zu<br />

befassen, gibt es eine Vielzahl von Gründen, die durch einen sich <strong>im</strong>-<br />

mer mehr in <strong>der</strong> Praxis durchsetzenden elektronischen Rechtsverkehr<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung erlangen:<br />

- die <strong>der</strong>zeitige Führung von Papierakten ist aufwendig. In vielen<br />

<strong>Strafverfahren</strong> werden die Daten aus formalen Gründen zu Papier<br />

gebracht. Sie werden digital erstellt, erhoben und bearbeitet - ins-<br />

beson<strong>der</strong>e massenweise erfasste Anzeigen – und in Papierform<br />

ausgedruckt, das Verfahren wird jedoch nach kurzen Ermittlungen<br />

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