Gemeinde Markt Isen
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<strong>Markt</strong> <strong>Isen</strong><br />
Landkreis Erding<br />
3. Bebauungsplan-Änderung<br />
„Steinlandstraße II“<br />
Robert Kressierer, Architekt, Dipl.Ing.(FH)<br />
Herzoggraben 16 b 84405 Dorfen<br />
tel. 08081_2619 fax. 08081_4413<br />
e-mail: kontakt@kressierer.de
INHALT<br />
A Satzung<br />
B Begründung<br />
1. Städtebauliche Begründung<br />
- 2 -<br />
1.1 Anlass und Ziel der Bebauungsplan-Änderung<br />
Anlass der Planung ist die Änderung bzw. Erweiterung des Plangebiets zur Errichtung<br />
eines Getränkemarkts und eines Lebensmittelmarktes. Darüber hinaus wird<br />
das Areal Richtung Süden um zusätzliche Flächen erweitert.<br />
1.2 Inhalt der Änderung<br />
Im nördlichen Bereich des Areals wird der Getränkemarkt neu situiert, der bereits<br />
in der bisherigen Planung im südlichen Bereich enthalten war. Im östlichen Teil soll<br />
ein Lebensmittelmarkt entstehen. Der südliche Bereich wird entsprechend der 2.<br />
Änderung um zusätzliche Flächen als Mischgebiets erweitert. Erschlossen wird das<br />
Gebiet von Westen über die Staatsstrasse 2086. Diese Erschließungsstrasse führt<br />
auf die zentral gelegenen Stellplatzflächen, um die sich die neu zu errichtenden<br />
Baukörper U-förmig gruppieren. Die Zufahrtsmöglichkeit ist bereits in der 2. Änderung<br />
enthalten gewesen und wurde in der Lage nicht verändert.<br />
Die Anordnung der Baukörper ist U-förmig gewählt, um dem ganzen Areal einen<br />
Hofcharakter zu verleihen, bei dem die einzelnen Verkaufsflächen zentral über den<br />
gemeinsam genutzten Innenbereich erschlossen werden können. Zudem schirmt<br />
diese Bauweise die östlich gelegenen allgemeinen Wohngebietsflächen ab.<br />
Im nördlichen Bereich des Areals soll ein Getränkemarkt neu entstehen, im östlichen<br />
ein Lebensmittelmarkt. Der südliche Bereich wird entsprechend der 2. Änderung<br />
um zusätzliche Flächen im Rahmen des Mischgebiets erweitert.<br />
Mit der geänderten Planung werden folgende ortsplanerische Zielsetzungen verfolgt:<br />
- Ausbildung eines harmonischen Ortsrandes durch die Vermeidung einer Ortseingangsituation,<br />
die durch Stellplatzanlagen geprägt ist,<br />
- bessere Einbindung der Stellplatzanlage ins städtebauliche Umfeld (Hofcharakter),<br />
- erhöhter Schallschutz durch Hofcharakter und Garagenzeile für die östlich angrenzende<br />
Wohnbebauung, sowohl für die Lärmentwicklung durch den die<br />
gewerblichen Betriebe als auch durch die Münchner Straße<br />
1.2 Lage, Größe und Beschaffenheit des Plangebiets<br />
Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortseingang des Ortes <strong>Isen</strong> und östlich der<br />
Ortsdurchgangsstraße Münchner Straße (Staatsstraße 2086). Das Plangebiet hat eine
- 3 -<br />
Größe von ca. 16.200 m². Im Norden grenzt das Mischgebiet entlang der Münchner<br />
Straße, im Nordosten das Wohngebiet Steinlandstraße I an. Der bisherige Teil des<br />
Plangebiets ist nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan “Steinlandstrasse II“ überplant,<br />
aber noch unbebaut. Der südlich, neu hinzu kommende Teil wird derzeit landwirtschaftlich<br />
genutzt. Prägende Landschaftsbestandteile sind nicht vorhanden. Die<br />
bestehende Ortsrandeingrünung ist harmonisch in die Landschaft eingebunden. Die<br />
Münchner Straße und auch das Plangebiet befinden sich auf einem Höhenrücken, der<br />
in Richtung Westen und Osten zur <strong>Isen</strong> bzw. zum Altweger Graben hin abfällt. Das eigentliche<br />
Plangebiet der 3. Änderung ist leicht nach Osten abfallend.<br />
1.3 Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des <strong>Markt</strong>es <strong>Isen</strong> ist das Plangebiet als<br />
Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Der Bebauungsplan Steinlandstraße<br />
II in der Fassung der 2. Änderung vom 21.2.2006 setzt für das Plangebiet<br />
Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet fest. Die Bauverbotszone entlang<br />
der Staatsstraße 2086 gemäß FStrG von 20 m wird nachrichtlich übernommen. Es<br />
besteht eine Ausnahmegenehmigung durch das Straßenbauamt München für die<br />
Reduzierung der Bauverbotszone auf 13m. Dieses Maß wird eingehalten. Die Planung<br />
entspricht somit den planungsrechtlichen Vorgaben.<br />
1.4 Inhalt der Änderungen<br />
1.4.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Art der Nutzung wird aus dem Bebauungsplan „Steinlandstraße II“ in der Fassung<br />
der 2. Änderung vom 21.2.2006 wird teilweise übernommen.<br />
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung berührt, so<br />
dass das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nicht zur Anwendung kommt.<br />
1.4.2 Maß der Nutzung<br />
Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung und den überbaubaren Grundstücksflächen<br />
folgen dem Ziel, sich in die bestehende Ortslage einzufügen und der besonderen<br />
Lage am Ortseingang gerecht zu werden bzw. diesen zu markieren. Dazu wird<br />
die maximal zulässige Grundfläche festgesetzt. Städtebaulich nachteilige Auswirkungen<br />
sind aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Eingrünung, der Baukörperstellung<br />
und der Lage am Ortseingang nicht zu erwarten.<br />
Betreffend der Geschossflächen- und Verkaufsfächenbegrenzung gilt die bestehende<br />
Rechtslage.<br />
1.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Abstandsflächen<br />
Die Bauweise wird aus dem Bebauungsplan „Steinlandstraße II“ in der Fassung der 2.<br />
Änderung vom 21.2.2006 übernommen.<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird wie im rechtswirksamen Bebauungsplan<br />
durch Baugrenzen, die einer Baukörperfestsetzung entsprechen, festgesetzt.
1.4.4 Erschließung und Stellplätze<br />
- 4 -<br />
Die externe Erschließung des Mischgebiets erfolgt von der Staatstraße 2086 aus um<br />
die Wohnnutzung vor den Lärmimmissionen durch Anliefer- bzw. Besucherverkehr zu<br />
schützen. Die bereits erstellten öffentlichen Verkehrsflächen werden im Wesentlichen<br />
aus dem Bebauungsplan „Steinlandstraße II“ in der Fassung der 2. Änderung vom<br />
21.2.2006 übernommen. Dabei wird die geplante Fußwegeverbindung aus dem Wohngebiet<br />
im Osten zur Staatsstraße 2086 durch einen Fußweg bzw. auf dem Grundstück<br />
des Getränkemarktes über ein Gehrecht gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden<br />
zentral im „Innenhof“ untergebracht. Die Stellplatzanlage wird durch Bäume gegliedert<br />
bzw. eingegrünt. Es gilt die Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Isen</strong>.<br />
1.4.5 Grünordnung<br />
Die grünordnerischen Festsetzungen verfolgen das Ziel, einen harmonischen Ortsrand<br />
zu definieren, die unterschiedlichen Nutzungen zu trennen und die notwendigen<br />
Stellplätze zu gliedern. Hierfür werden private Grünflächen an den Rändern des<br />
Grundstückes festgesetzt. Zusätzlich erfolgt die Festsetzung von<br />
Bäumen und Gehölzgruppen.<br />
Zur Sicherstellung des Pflanzerfolgs werden Mindestanforderungen an den Lebensraum<br />
der Großbäume definiert. Es wir sichergestellt, dass sie entweder mind. 12 m²<br />
Pflanzfläche pro Baum erhalten oder mit Hilfe von überbaubaren Pflanzsubstrate einen<br />
Wurzelraum von mind. 10 m³ bekommen.<br />
2. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Umweltbericht<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Isen</strong>, den ...................................................<br />
.............................................................................<br />
(Siegfried Fischer, Erster Bürgermeister)<br />
Dorfen, den ........................................................<br />
.............................................................................<br />
(Architekturbüro Kressierer, Dorfen)