03.02.2013 Aufrufe

Gemeinde Markt Isen

Gemeinde Markt Isen

Gemeinde Markt Isen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Markt</strong> <strong>Isen</strong><br />

Landkreis Erding<br />

3. Bebauungsplan-Änderung<br />

„Steinlandstraße II“<br />

Robert Kressierer, Architekt, Dipl.Ing.(FH)<br />

Herzoggraben 16 b 84405 Dorfen<br />

tel. 08081_2619 fax. 08081_4413<br />

e-mail: kontakt@kressierer.de


INHALT<br />

A Satzung<br />

B Begründung<br />

1. Städtebauliche Begründung<br />

- 2 -<br />

1.1 Anlass und Ziel der Bebauungsplan-Änderung<br />

Anlass der Planung ist die Änderung bzw. Erweiterung des Plangebiets zur Errichtung<br />

eines Getränkemarkts und eines Lebensmittelmarktes. Darüber hinaus wird<br />

das Areal Richtung Süden um zusätzliche Flächen erweitert.<br />

1.2 Inhalt der Änderung<br />

Im nördlichen Bereich des Areals wird der Getränkemarkt neu situiert, der bereits<br />

in der bisherigen Planung im südlichen Bereich enthalten war. Im östlichen Teil soll<br />

ein Lebensmittelmarkt entstehen. Der südliche Bereich wird entsprechend der 2.<br />

Änderung um zusätzliche Flächen als Mischgebiets erweitert. Erschlossen wird das<br />

Gebiet von Westen über die Staatsstrasse 2086. Diese Erschließungsstrasse führt<br />

auf die zentral gelegenen Stellplatzflächen, um die sich die neu zu errichtenden<br />

Baukörper U-förmig gruppieren. Die Zufahrtsmöglichkeit ist bereits in der 2. Änderung<br />

enthalten gewesen und wurde in der Lage nicht verändert.<br />

Die Anordnung der Baukörper ist U-förmig gewählt, um dem ganzen Areal einen<br />

Hofcharakter zu verleihen, bei dem die einzelnen Verkaufsflächen zentral über den<br />

gemeinsam genutzten Innenbereich erschlossen werden können. Zudem schirmt<br />

diese Bauweise die östlich gelegenen allgemeinen Wohngebietsflächen ab.<br />

Im nördlichen Bereich des Areals soll ein Getränkemarkt neu entstehen, im östlichen<br />

ein Lebensmittelmarkt. Der südliche Bereich wird entsprechend der 2. Änderung<br />

um zusätzliche Flächen im Rahmen des Mischgebiets erweitert.<br />

Mit der geänderten Planung werden folgende ortsplanerische Zielsetzungen verfolgt:<br />

- Ausbildung eines harmonischen Ortsrandes durch die Vermeidung einer Ortseingangsituation,<br />

die durch Stellplatzanlagen geprägt ist,<br />

- bessere Einbindung der Stellplatzanlage ins städtebauliche Umfeld (Hofcharakter),<br />

- erhöhter Schallschutz durch Hofcharakter und Garagenzeile für die östlich angrenzende<br />

Wohnbebauung, sowohl für die Lärmentwicklung durch den die<br />

gewerblichen Betriebe als auch durch die Münchner Straße<br />

1.2 Lage, Größe und Beschaffenheit des Plangebiets<br />

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortseingang des Ortes <strong>Isen</strong> und östlich der<br />

Ortsdurchgangsstraße Münchner Straße (Staatsstraße 2086). Das Plangebiet hat eine


- 3 -<br />

Größe von ca. 16.200 m². Im Norden grenzt das Mischgebiet entlang der Münchner<br />

Straße, im Nordosten das Wohngebiet Steinlandstraße I an. Der bisherige Teil des<br />

Plangebiets ist nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan “Steinlandstrasse II“ überplant,<br />

aber noch unbebaut. Der südlich, neu hinzu kommende Teil wird derzeit landwirtschaftlich<br />

genutzt. Prägende Landschaftsbestandteile sind nicht vorhanden. Die<br />

bestehende Ortsrandeingrünung ist harmonisch in die Landschaft eingebunden. Die<br />

Münchner Straße und auch das Plangebiet befinden sich auf einem Höhenrücken, der<br />

in Richtung Westen und Osten zur <strong>Isen</strong> bzw. zum Altweger Graben hin abfällt. Das eigentliche<br />

Plangebiet der 3. Änderung ist leicht nach Osten abfallend.<br />

1.3 Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des <strong>Markt</strong>es <strong>Isen</strong> ist das Plangebiet als<br />

Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Der Bebauungsplan Steinlandstraße<br />

II in der Fassung der 2. Änderung vom 21.2.2006 setzt für das Plangebiet<br />

Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet fest. Die Bauverbotszone entlang<br />

der Staatsstraße 2086 gemäß FStrG von 20 m wird nachrichtlich übernommen. Es<br />

besteht eine Ausnahmegenehmigung durch das Straßenbauamt München für die<br />

Reduzierung der Bauverbotszone auf 13m. Dieses Maß wird eingehalten. Die Planung<br />

entspricht somit den planungsrechtlichen Vorgaben.<br />

1.4 Inhalt der Änderungen<br />

1.4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die Art der Nutzung wird aus dem Bebauungsplan „Steinlandstraße II“ in der Fassung<br />

der 2. Änderung vom 21.2.2006 wird teilweise übernommen.<br />

Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung berührt, so<br />

dass das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nicht zur Anwendung kommt.<br />

1.4.2 Maß der Nutzung<br />

Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung und den überbaubaren Grundstücksflächen<br />

folgen dem Ziel, sich in die bestehende Ortslage einzufügen und der besonderen<br />

Lage am Ortseingang gerecht zu werden bzw. diesen zu markieren. Dazu wird<br />

die maximal zulässige Grundfläche festgesetzt. Städtebaulich nachteilige Auswirkungen<br />

sind aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Eingrünung, der Baukörperstellung<br />

und der Lage am Ortseingang nicht zu erwarten.<br />

Betreffend der Geschossflächen- und Verkaufsfächenbegrenzung gilt die bestehende<br />

Rechtslage.<br />

1.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Abstandsflächen<br />

Die Bauweise wird aus dem Bebauungsplan „Steinlandstraße II“ in der Fassung der 2.<br />

Änderung vom 21.2.2006 übernommen.<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird wie im rechtswirksamen Bebauungsplan<br />

durch Baugrenzen, die einer Baukörperfestsetzung entsprechen, festgesetzt.


1.4.4 Erschließung und Stellplätze<br />

- 4 -<br />

Die externe Erschließung des Mischgebiets erfolgt von der Staatstraße 2086 aus um<br />

die Wohnnutzung vor den Lärmimmissionen durch Anliefer- bzw. Besucherverkehr zu<br />

schützen. Die bereits erstellten öffentlichen Verkehrsflächen werden im Wesentlichen<br />

aus dem Bebauungsplan „Steinlandstraße II“ in der Fassung der 2. Änderung vom<br />

21.2.2006 übernommen. Dabei wird die geplante Fußwegeverbindung aus dem Wohngebiet<br />

im Osten zur Staatsstraße 2086 durch einen Fußweg bzw. auf dem Grundstück<br />

des Getränkemarktes über ein Gehrecht gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden<br />

zentral im „Innenhof“ untergebracht. Die Stellplatzanlage wird durch Bäume gegliedert<br />

bzw. eingegrünt. Es gilt die Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Isen</strong>.<br />

1.4.5 Grünordnung<br />

Die grünordnerischen Festsetzungen verfolgen das Ziel, einen harmonischen Ortsrand<br />

zu definieren, die unterschiedlichen Nutzungen zu trennen und die notwendigen<br />

Stellplätze zu gliedern. Hierfür werden private Grünflächen an den Rändern des<br />

Grundstückes festgesetzt. Zusätzlich erfolgt die Festsetzung von<br />

Bäumen und Gehölzgruppen.<br />

Zur Sicherstellung des Pflanzerfolgs werden Mindestanforderungen an den Lebensraum<br />

der Großbäume definiert. Es wir sichergestellt, dass sie entweder mind. 12 m²<br />

Pflanzfläche pro Baum erhalten oder mit Hilfe von überbaubaren Pflanzsubstrate einen<br />

Wurzelraum von mind. 10 m³ bekommen.<br />

2. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Umweltbericht<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Isen</strong>, den ...................................................<br />

.............................................................................<br />

(Siegfried Fischer, Erster Bürgermeister)<br />

Dorfen, den ........................................................<br />

.............................................................................<br />

(Architekturbüro Kressierer, Dorfen)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!