Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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94 D.2.2 Sorbisch (Ober- und Niedersorbisch) im sorbischen Sprachraum in Brandenburg und im Freistaat Sachsen 20000 Verpflichtungen zur sorbischen Sprache wurden durch das Land Brandenburg und den Freistaat Sachsen übernommen, in denen die Sorben ihr angestammtes Siedlungsgebiet haben. Artikel 8 Bildung 20801 Wie bereits unter Rn 2001 des Dritten Staatenberichtes wird für die o. g. Länder zur Beschreibung - des sorbischen Schulsystems, der rechtlichen Grundlagen für Einrichtungen in freier Trägerschaft und der einzelnen Einrichtungen der Träger auf Rn 358, - des Umfangs der Sorbischkenntnisse unter den Sorben auf Rn 359 und - der Rechtsvorschriften, die die Vermittlung und Pflege der sorbischen Sprache und Kultur an sorbischen und zweisprachigen Kindertageseinrichtungen an Schulen regeln, auf Rn 360 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen. Artikel 8 Abs. 1 Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet des Unterrichts der Amtssprache(n) des Staates Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung - i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird, oder 20802 Der Expertenausschuss hat unter Rn 112 seines dritten Monitoringberichtes die Mitteilungen unter Rn 2003 des Dritten Staatenberichtes bestätigt, dass gemäß der überarbeiteten Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet (SächsSorbKitaVO) die im Januar 2007 im Freistaat Sachsen in Kraft trat, sorbische und bilinguale Kindertagesstätten zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe
95 von 5.000 Euro pro Gruppe erhalten und dass sich die Kindertagesstätten mit Hilfe von Erziehern, die deshalb muttersprachliche Sorbischkenntnisse besitzen müssen, bemühen, Bilingualität sicher zu stellen. Nach Mitteilungen aus der obersorbischen Sprachgruppe hätten der Einrichtung neuer Vorschulgruppen oder Kindertagesstätten, trotz zunehmender Nachfrage nach sorbischer Vorschulerziehung auch außerhalb des engeren Sprachgebiets, aber der begrenzte in der Kita-Verordnung enthaltene Personalschlüssel und die fehlenden Ressourcen für zusätzliches Personal entgegengestanden. Darüberhinaus berichtete der Ausschuss von Bedenken der Vertreter der sorbischen Sprachgruppe, dass die Einrichtungen vom Jugendamt überwiegend durch Personal ohne Sorbischkenntnisse überwacht werden und von der Bereitschaft des Bildungszentrums für die sorbische Sprache, Witaj, das Jugendamt bei der Abhilfe zu unterstützen. 20803 Unter Rn 113, 114 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss auf der Grundlage der Information, dass es damals 13 obersorbische Kitas gab von denen 5 von Witaj betrieben wurden sowie 10 Kitas mit Witaj-Gruppen und dass 750 Kinder Bildung in obersorbischer Sprache erhielten, die o. g. Verpflichtung als erfüllt angesehen. Er hat aber weitere Maßnahmen empfohlen, um der zunehmenden Nachfrage nach vorschulischer Bildung in obersorbischer Sprache mit der Bereitstellung entsprechender Ressourcen, insbesondere durch Gewinnung weiterer Vorschullehrer, zu entsprechen. Inzwischen werden in 23 sorbischen und zweisprachigen Kitas ca. 1.150 Kinder konsequent sorbischsprachig oder zweisprachig betreut. Diese Zahlen teilt das Witaj-Sprachzentrum Bautzen im Februar 2010 auf Nachfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst mit. 20804 Wunschgemäß nimmt der Freistaat Sachsen zu der Frage des Ausschusses Stellung, ob zwischenzeitlich solche Maßnahmen ergriffen wurden: Der Freistaat Sachsen verweist auf die Aussagen in Rn 20837, in denen die Aktivitäten der Sorbi- schen Fachschule für Sozialpädagogik dargestellt werden. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) iv iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;
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Nach Mitteilungen aus der obersorbischen Sprachgruppe hätten der Einrichtung<br />
neuer Vorschulgruppen oder Kindertagesstätten, trotz zunehmender Nachfrage nach<br />
sorbischer Vorschulerziehung auch außerhalb <strong>des</strong> engeren Sprachgebiets, aber der<br />
begrenzte in der Kita-Verordnung enthaltene Personalschlüssel und die fehlenden<br />
Ressourcen für zusätzliches Personal entgegengestanden.<br />
Darüberhinaus berichtete der Ausschuss von Bedenken der Vertreter der sorbischen<br />
Sprachgruppe, dass die Einrichtungen vom Jugendamt überwiegend durch Personal<br />
<strong>ohne</strong> Sorbischkenntnisse überwacht werden und von der Bereitschaft <strong>des</strong> Bildungszentrums<br />
für die sorbische Sprache, Witaj, das Jugendamt bei der Abhilfe zu unterstützen.<br />
20803 Unter Rn 113, 114 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss<br />
auf der Grundlage der Information, dass es damals 13 obersorbische Kitas<br />
gab von denen 5 von Witaj betrieben wurden sowie 10 Kitas <strong>mit</strong> Witaj-Gruppen und<br />
dass 750 Kinder Bildung in obersorbischer Sprache erhielten, die o. g. Verpflichtung<br />
als erfüllt angesehen.<br />
Er hat aber weitere Maßnahmen empfohlen, um der zunehmenden Nachfrage nach<br />
vorschulischer Bildung in obersorbischer Sprache <strong>mit</strong> der Bereitstellung entsprechender<br />
Ressourcen, insbesondere durch Gewinnung weiterer Vorschullehrer, zu<br />
entsprechen. Inzwischen werden in 23 sorbischen und zweisprachigen Kitas ca.<br />
1.150 Kinder konsequent sorbischsprachig oder zweisprachig betreut. Diese Zahlen<br />
teilt das Witaj-Sprachzentrum Bautzen im Februar 2010 auf Nachfrage <strong>des</strong> Sächsischen<br />
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst <strong>mit</strong>.<br />
20804 Wunschgemäß nimmt der Freistaat Sachsen zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses<br />
Stellung, ob zwischenzeitlich solche Maßnahmen ergriffen wurden: Der Freistaat<br />
Sachsen verweist auf die Aussagen in Rn 20837, in denen die Aktivitäten der Sorbi-<br />
schen Fachschule für Sozialpädagogik dargestellt werden.<br />
Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) iv<br />
iv) falls die staatlichen Stellen keine un<strong>mit</strong>telbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen<br />
Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen<br />
Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;