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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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94<br />

D.2.2 Sorbisch (Ober- und Niedersorbisch) im sorbischen Sprachraum in<br />

Brandenburg und im Freistaat Sachsen<br />

20000 Verpflichtungen zur sorbischen Sprache wurden durch das Land Brandenburg<br />

und den Freistaat Sachsen übernommen, in denen die Sorben ihr angestammtes<br />

Siedlungsgebiet haben.<br />

Artikel 8<br />

Bildung<br />

20801 Wie bereits unter Rn 2001 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird für die o. g.<br />

Länder zur Beschreibung<br />

- <strong>des</strong> sorbischen Schulsystems, der rechtlichen Grundlagen für Einrichtungen in<br />

freier Trägerschaft und der einzelnen Einrichtungen der Träger auf Rn 358,<br />

- <strong>des</strong> Umfangs der Sorbischkenntnisse unter den Sorben auf Rn 359 und<br />

- der Rechtsvorschriften, die die Ver<strong>mit</strong>tlung und Pflege der sorbischen Sprache<br />

und Kultur an sorbischen und zweisprachigen Kindertageseinrichtungen an Schulen<br />

regeln, auf Rn 360 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes<br />

verwiesen.<br />

Artikel 8 Abs. 1<br />

Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen<br />

gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet<br />

<strong>des</strong> Unterrichts der Amtssprache(n) <strong>des</strong> Staates<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung -<br />

i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen<br />

anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional-<br />

oder Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumin<strong>des</strong>t auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der<br />

Schüler als genügend groß angesehen wird, oder<br />

20802 Der Expertenausschuss hat unter Rn 112 seines dritten Monitoringberichtes<br />

die Mitteilungen unter Rn 2003 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes bestätigt, dass gemäß<br />

der überarbeiteten Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet<br />

(SächsSorbKitaVO) die im Januar 2007 im Freistaat Sachsen in Kraft<br />

trat, sorbische und bilinguale Kindertagesstätten zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe

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