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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 14<br />

Grenzüberschreitender Austausch<br />

92<br />

11401 Zu den Verpflichtungen nach dem vorstehend genannten Artikel hat der Expertenausschuss,<br />

weil sie schon in der Vergangenheit keine Probleme aufwarfen, in<br />

seinem dritten Monitoringbericht nicht erneut Stellung genommen. Grundsätzliche<br />

Änderungen können nicht berichtet werden.<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich,<br />

Artikel 14 Buchstabe a) - Übereinkünfte <strong>mit</strong> anderen Staaten -<br />

a) bestehende zwei- und mehrseitige Übereinkünfte anzuwenden, die sie <strong>mit</strong> den Staaten<br />

verbinden, in denen dieselbe Sprache in derselben oder ähnlicher Form gebraucht wird,<br />

oder sich, wenn nötig, um den Abschluss solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch<br />

Kontakte zwischen den Sprechern derselben Sprache in den betreffenden Staaten<br />

in den Bereichen Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung zu<br />

fördern;<br />

11402 Wie unter Rn 1043 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird zur Erfüllung der<br />

o. g. Verpflichtung durch Umsetzung der Bonn-Kopenhagener Erklärungen auf Rn<br />

354 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes verwiesen.<br />

Artikel 14 Buchstabe b) - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit -<br />

b) zugunsten von Regional- oder Minderheitensprachen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

insbesondere zwischen regionalen oder örtlichen Behörden zu erleichtern<br />

und zu fördern, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich dieselbe Sprache in derselben<br />

oder ähnlicher Form gebraucht wird.<br />

11403 In Ergänzung der Verweisung unter Rn 1044 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes<br />

auf Rn 355 - 357 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes und <strong>des</strong> dortigen Hinweises auf eine<br />

seit 2001 vorliegende „Gemeinsame Erklärung über die regionale Zusammenarbeit“<br />

zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem heutigen Sønderjyllands Amt wird<br />

<strong>mit</strong>geteilt, dass diese Erklärung nach dem Inkrafttreten der Strukturreform in Dänemark<br />

im Jahr 2007 an die neue regionale Struktur auf dänischer Seite angepasst und<br />

der im Dritten Staatenbericht erwähnte „Regionalrat Sønderjylland / Schleswig“ in<br />

angepasster Form neu konstituiert wurde.<br />

11404 Seit 2009 führt der SSF zusammen <strong>mit</strong> der Dachorganisation der deutschen<br />

Minderheit in Dänemark (BdN), dem Museum Sønderjylland, der Dansk<br />

Centralbibliotek for Sydslesvig sowie der Kulturstiftung Kreis Schleswig-Flensburg<br />

ein grenzüberschreiten<strong>des</strong> Museumsprojekt „Minderheitenleben“ durch.

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