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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Rn 343 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes zur Dansk Centralbibliotek und den ihr ange-<br />

schlossenen Einrichtungen verwiesen, die für die Sammlung, Aufbewahrung oder<br />

Veröffentlichung von in Dänisch geschaffenen Werken zur Verfügung stehen und<br />

dabei auch auf staatliche Förder<strong>mit</strong>tel Schleswig-Holsteins zurückgreifen können.<br />

Unter Rn 343 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes wird auch von der Finanzierung der Aufführung<br />

von in Dänisch geschaffenen Werken durch den Sydslesvigsk Forening und<br />

den ihm angeschlossenen Einrichtungen und Initiativen anderer Verbände, u. a. unter<br />

Einsatz von Förder<strong>mit</strong>teln Schleswig-Holsteins, berichtet.<br />

Artikel 12 Abs. 2<br />

In Bezug auf andere Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen<br />

herkömmlicherweise gebraucht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, wenn die Zahl der<br />

Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten<br />

und Einrichtungen in Übereinstimmung <strong>mit</strong> Absatz 1 zuzulassen, dazu zu ermutigen und/<br />

oder sie vorzusehen.<br />

11207 Wie bereits unter Rn 1037 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes erwähnt, ist unter<br />

Rn 344 und 345 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes ausgeführt, dass kulturelle Tätigkeiten,<br />

die sich im Rahmen der bestehenden Gesetze halten, in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland keinerlei Genehmigungsverfahren oder Beschränkungen unterliegen<br />

und dass die breite Zweckbestimmung der staatlichen Förder<strong>mit</strong>tel Schleswig-<br />

Holsteins für die Kulturarbeit es der dänischen Minderheit auch ermöglicht, Veranstaltungen<br />

außerhalb <strong>des</strong> direkten Sprachraumes anzubieten.<br />

Artikel 12 Abs. 3<br />

Absatz 3<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Verfolgung ihrer Kulturpolitik im Ausland Regional-<br />

oder Minderheitensprachen und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Kulturen angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

11208 Unter Rn 104 ff. seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss<br />

festgestellt, dass die o. g. Verpflichtung zu Dänisch nicht erfüllt ist.<br />

11209 Unter Rn 104 seines dritten Monitoringberichtes erkennt der Expertenausschuss<br />

zwar an, dass das Auswärtige Amt über das Goethe-Institut Gruppierungen<br />

fördert und <strong>mit</strong> kulturellen Darstellungen zum Einsatz bringt. Es fehlt s. E. aber an<br />

konkreten Beispielen dafür, dass im Rahmen dieser finanziellen Unterstützung die<br />

dänische Sprache dargestellt wird. Er hat danach die Auffassung vertreten, dass die<br />

Verpflichtung nicht erfüllt ist, obwohl von deutscher Seite darauf hingewiesen worden<br />

war, dass dieser Befund insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass die Vertreter

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