Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

Artikel 12 Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen 86 Artikel 12 Absatz 1 In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten - insbesondere Bibliotheken, Videotheken, Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien, einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c) - Zugangsmöglichkeiten zu den in anderen Sprachen geschaffenen Werken - c) in Regional- oder Minderheitensprachen den Zugang zu Werken zu fördern, die in anderen Sprachen geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und ausbauen; 11201 Wie bereits unter Rn 1032 des Dritten Staatenberichtes wird auf Rn 338 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen. Dort ist die Möglichkeit der Einrichtungen der dänischen Minderheit, wie des Sydslesvigsk Forening (SSF) und der Dansk Centralbibliotek beschrieben, Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein für Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation, und Untertitelung von Werken in die dänische Sprache einzusetzen. Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe d) - Berücksichtigung der Sprache bei kulturellen Tätigkeiten d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins Leben rufen oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis und der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder Minderheitenkulturen berücksichtigt werden; 11202 Wie unter Rn 1033 des Dritten Staatenberichtes wird auf Rn 339 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen, wo ausgeführt ist, dass die Einrichtungen der dänischen Minderheit, bzw. von ihnen bestellte Gremien der kulturellen Selbstverwaltung, mit Förderung aus staatlichen Mitteln Schleswig-Holsteins Kenntnis und Nutzung der dänischen Sprache und Kultur bei ihren kulturellen Tätigkeiten sicherstellen.

87 Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe e) - Einsatz von sprachkompetentem Personal - e) Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die betreffende Regional- oder Minderheitensprache sowie die Sprache(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht; 11203 Wie bereits unter Rn 1034 des Dritten Staatenberichtes wird auf die Erläuterung unter Rn 340 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen, dass die staatlichen Zuschüsse für Veranstaltungen der nationalen Minderheiten in Deutschland auch Mittel einschließen, die für Personalkosten eingesetzt werden und dass die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dänischen Kulturarbeit Dänisch und Deutsch sowie manchmal auch noch Niederdeutsch sprechen. Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe f) - Mitwirkung von Vertretern der Sprachgruppe an kulturellen Tätigkeiten - f) zur unmittelbaren Mitwirkung von Vertretern der Sprecher einer bestimmten Regional- oder Minderheitensprache bei der Bereitstellung von Einrichtungen und der Planung kultureller Tätigkeiten zu ermutigen; 11204 Wie unter Rn 1035 des Dritten Staatenberichtes wird im Zusammenhang mit der o. g. Verpflichtung auf die Mitteilung unter Rn 342 des Zweiten Staatenberichtes hingewiesen, dass im zweijährigen Rhythmus an wechselnden Orten im Lande ein Schleswig-Holstein-Tag stattfindet, zu dem die Organisationen der dänischen Minderheit eingeladen werden und dass die dänische Sprache auch bei kommunalen kulturellen Ereignissen, wie Stadtfesten und Stadtjubiläen, teilweise zum Ausdruck kommt. Der Schleswig-Holstein-Tag 2006 fand in Eckernförde unter Beteiligung der dänischen Minderheit statt, ebenso wie der Schleswig-Holstein-Tag 2008 in Neumünster. Die zentralen Feierlichkeiten in Schleswig-Holstein zum Tag der Deutschen Einheit fanden 2006 in der Landeshauptstadt Kiel statt. Die Landesregierung hatte den nationalen Minderheiten und Sprachgruppen Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Schleswig-Holstein-Präsentation auf dem Bürgerfest zu beteiligen. 11205 Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe g) - Schaffung von Archivierungsmöglichkeiten - g) zur Schaffung eines oder mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und Aufführung oder Veröffentlichung von in den Regional- oder Minderheitensprachen geschaffenen Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern; 11206 Wie unter Rn 1036 des Dritten Staatenberichtes wird auf die Angaben unter

Artikel 12<br />

Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen<br />

86<br />

Artikel 12<br />

Absatz 1<br />

In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten - insbesondere Bibliotheken, Videotheken,<br />

Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und<br />

Filmproduktionen, volkstümliche Formen <strong>des</strong> kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien,<br />

einschließlich unter anderem <strong>des</strong> Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die<br />

Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, in dem Ausmaß, in<br />

dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben,<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c) - Zugangsmöglichkeiten zu den in anderen Sprachen geschaffenen<br />

Werken -<br />

c) in Regional- oder Minderheitensprachen den Zugang zu Werken zu fördern, die in anderen<br />

Sprachen geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />

Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen<br />

und ausbauen;<br />

11201 Wie bereits unter Rn 1032 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird auf Rn 338 <strong>des</strong><br />

Zweiten Staatenberichtes verwiesen. Dort ist die Möglichkeit der Einrichtungen der<br />

dänischen Minderheit, wie <strong>des</strong> Sydslesvigsk Forening (SSF) und der Dansk<br />

Centralbibliotek beschrieben, Förder<strong>mit</strong>tel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein für Übersetzung,<br />

Synchronisation, Nachsynchronisation, und Untertitelung von Werken in die<br />

dänische Sprache einzusetzen.<br />

Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe d) - Berücksichtigung der Sprache bei kulturellen Tätigkeiten<br />

d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins<br />

Leben rufen oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis<br />

und der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder<br />

Minderheitenkulturen berücksichtigt werden;<br />

11202 Wie unter Rn 1033 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird auf Rn 339 <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichtes verwiesen, wo ausgeführt ist, dass die Einrichtungen der dänischen<br />

Minderheit, bzw. von ihnen bestellte Gremien der kulturellen Selbstverwaltung,<br />

<strong>mit</strong> Förderung aus staatlichen Mitteln Schleswig-Holsteins Kenntnis und Nutzung der<br />

dänischen Sprache und Kultur bei ihren kulturellen Tätigkeiten sicherstellen.

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