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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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11118 Zu den begrenzten Einwirkungsmöglichkeiten wird zunächst wie schon unter<br />

Rn 1029 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes auf die Erläuterungen oben unter Rn 01101<br />

und unter den Rn 226 - 239 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes, vor allem aber auf die<br />

umfassenden Erläuterungen zu den Grenzen <strong>des</strong> deutschen Rechts für die Ausle-<br />

gung der einzelnen Bestimmungen von Art. 11 der Charta unter Rn 01103 ff. ver-<br />

wiesen.<br />

11120 Außerdem wird zu der o. g. Verpflichtung auf die Hinweise unter Rn 322 <strong>des</strong><br />

Zweiten Staatenberichtes auf die zweisprachige (deutsch/ dänisch) Tageszeitung<br />

„Flensborg Avis“ und auf den Pressedienst <strong>des</strong> Südschleswigschen Vereins (SSV)<br />

verwiesen.<br />

Artikel 11 Abs.1 Buchstabe f) ii - finanzielle Hilfe für audiovisuelle Produkte -<br />

ii) die bestehenden Maßnahmen finanzieller Hilfe auf audiovisuelle Produktionen in<br />

Regional- oder Minderheitensprachen zu erstrecken;<br />

11121 Wie bereits unter Rn 1030 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird unter Bezugnahme<br />

auf die unter Rn 334 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes aufgeführten allgemeinen<br />

Fördermaßnahmen und auf die unter Rn 333 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes geäußerten<br />

Bedenken gegen eine direkte staatliche Förderung wegen der verfassungsmäßig<br />

garantierten, unter Rn 226 - 239 <strong>des</strong> genannten Berichtes erläuterten, Rundfunkfreiheit<br />

auf die Forderung unter Rn 29 dieses Berichtes verwiesen, auch allgemeine<br />

Förderangebote zu berücksichtigen, und die Feststellung einer <strong>nur</strong> formalen Erfüllung<br />

der o. g. Verpflichtung zurückgewiesen.<br />

11122 Zu der im Zusammenhang <strong>mit</strong> Rn 99 seines dritten Monitoringberichtes geäußerten<br />

Bitte <strong>des</strong> Expertenausschusses, <strong>mit</strong>zuteilen, wie nach den bestehenden<br />

Maßnahmen finanzieller Hilfe in der Praxis (auch) Produktionen in dänischer Sprache<br />

förderungsfähig sind, teilt das Land Schleswig-Holstein Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>: Die Filmförderung<br />

Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche<br />

Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion<br />

bis hin zum Verleih und Vertrieb sowie der Festivalpräsentation werden Filmprojekte<br />

finanziell unterstützt. Entscheidungskriterien für eine Förderung sind u.a. die inhaltliche<br />

Qualität <strong>des</strong> jeweiligen Projektes sowie ein umfassender Hamburg- bzw.<br />

Schleswig-Holstein-Bezug. Dazu gehören die Freie und Hansestadt Hamburg und<br />

Schleswig-Holstein als Drehorte und die Nutzung der hier angesiedelten Fachkräfte<br />

und filmtechnischen Betriebe. Anträge können gestellt werden bei der Filmförderung<br />

Hamburg Schleswig-Holstein GmbH (www.ffhsh.de).<br />

Ferner wird auf Rn 11404 verwiesen.

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