Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

80 kann nicht zu der Annahme berechtigen, dass die o. g. Verpflichtung, zu minderhei- tensprachlichen Sendungen zu ermutigen oder sie zu erleichtern, nicht erfüllt ist. 11109a Als festen Bestandteil strahlt R.SH seit Jahren landesweit Sendungen und Beiträge in dänischer Sprache im Hörfunkprogramm aus. Diese Beiträge werden in Kooperation mit der Zeitung „Flensborg Avis„ produziert und wochentags mehrfach täglich (bis zu dreimal) als dänische Nachrichten aus der Region ausgestrahlt. Darüber hinaus werden zu besonderen Anlässen, etwa zu Wahlen, regionale Fenster angeboten. 11109b Zur Berichterstattung über die dänische Minderheit auf der NDR 1 Welle Nord gehören regelmäßig Nachrichten und Berichte zu aktuellen Anlässen, ausführliche Beiträge in der Sendung „Von Binnenland und Waterkant“ sowie zu besonderen Anlässen einstündige Produktionen. Immer wieder werden dabei auch Interviewausschnitte in dänischer Sprache verwendet. Artikel 11 Abs.1 Buchstabe c) ii - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Fernsehsendungen in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern; 11110 Im Zusammenhang mit der o. g. Verpflichtung, die nach früheren Feststellungen des Expertenausschusses wiederum nur private Anbieter betreffen sollte, erkannte der Expertenausschuss unter Rn 93 seines dritten Monitoringberichtes, ebenso wie unter Rn 88 des gleichen Berichtes zum Hörfunk, nunmehr zwar an, dass Anweisungen zu dänischsprachigen Angeboten rechtliche Hindernisse engegenstehen können, meint aber, dass finanzielle Anreize möglich sind und genutzt werden sollten. 11111 Zu diesem Vorschlag wird erneut auf die allgemeinen Ausführungen unter Rn 01103 ff. zu Art 11 verwiesen. 11112 Zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen hat der Expertenausschuss unter Rn 94 seines dritten Monitoringberichtes dann festgestellt, dass es dort nach Angaben von Vertretern der Sprachgruppe zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung keine dänischsprachigen Fernsehsendungen gibt. Hierzu teilt das Land Schleswig-Holstein mit: Der NDR in Kiel hat in den vergangenen Jahren in mehreren von der EU geförderten Projekten mit dem dänischen Fernsehen zusammengearbeitet. Daraus hat sich in der täglichen Arbeit eine intensive deutsch-dänische Kooperation entwickelt, die sich

81 stetig intensiviert hat. Die Redaktionen in Kiel, Kolding und Vordingborg tauschen sich regelmäßig aus und haben eine gegenseitige Recherche-Hilfe etabliert. 11113 Nach der Darstellung unter Rn 92 seines dritten Monitoringberichtes ist der Ausschuss informiert worden, dass seit Juni 2007 einmal im Monat auf dem Offenen Kanal Flensburg, im Rahmen eines Sendungsaustauschs mit dem Fernsehsender TV Aabenraa in Dänemark, eine einstündige dänische Fernsehsendung ausgestrahlt wird und dass geplant ist, dieses Angebot über den Offenen Kanal Kiel zu erweitern sowie dass es seit April 2007 eine weitere Sendung gibt, die alle 14 Tage ausge- strahlt wird und dass der Offene Kanal mehrere Fortbildungskurse für dänischsprachige Lehrer und Schüler zum Einsatz von Videokameras und andere ähnliche Projekte durchgeführt hat. 11114 Unter Rn 95 seines dritten Monitoringberichtes begrüßt der Sachverständigenausschuss zwar diese Entwicklungen beim Offenen Kanal, stellt jedoch fest, dass das gegenwärtige Angebot s. E. regional zu beschränkt, zu selten und zu gering verbreitet ist, um auf diese Weise der Verpflichtung zu genügen, das Ausstrahlen von dänischsprachigen Fernsehsendungen zu erleichtern oder dazu zu ermutigen. Er hat die Behörden deshalb aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen und für diesen Bericht um Mitteilung gebeten, ob das geschehen ist. Das Land Schleswig-Holstein gibt dazu folgende Erläuterungen: Wo die Schaffung eigener Rundfunkmedien nicht sinnvoll oder möglich ist, stehen in der Regel "Offene Kanäle" zur Verfügung. Diese dienen der lokalen und regionalen Verbreitung nichtkommerzieller Rundfunkbeiträge. Einzelpersonen, gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen, Vereinen, Verbänden und Institutionen steht die Möglichkeit offen, selbständig und in eigener Verantwortung Rundfunkbeiträge herzustellen und senden zu lassen. Diese Beiträge müssen den allgemeinen Programmgrundsätzen genügen, dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und nicht gegen Entgelt ausgestrahlt werden. Die dänische Minderheit nutzt den Offenen Kanal im Fernsehen unregelmäßig, um in ihrer Region Videofilme über die Minderheit in Dänisch oder Deutsch auszustrahlen. 11115 Im Herbst 2006 war der Empfang der beiden dänischen Sender in Schleswig- Holstein und damit auch im Gebiet der dänischen Minderheit akut gefährdet. Grund dafür waren Unstimmigkeiten zwischen den dänischen Public Service-Sendern „Danmarks Radio“ und „TV 2“ auf der einen Seite und der „Kabel Deutschland GmbH“ auf der anderen Seite über Urheberrechtsabgeltungen einerseits und Einspeiseentgelte andererseits. In einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Landtages wurde daher an die Sendeanstalten und an den Kabelnetzbetreiber appel-

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stetig intensiviert hat. Die Redaktionen in Kiel, Kolding und Vordingborg tauschen<br />

sich regelmäßig aus und haben eine gegenseitige Recherche-Hilfe etabliert.<br />

11113 Nach der Darstellung unter Rn 92 seines dritten Monitoringberichtes ist der<br />

Ausschuss informiert worden, dass seit Juni 2007 einmal im Monat auf dem Offenen<br />

Kanal Flensburg, im Rahmen eines Sendungsaustauschs <strong>mit</strong> dem Fernsehsender<br />

TV Aabenraa in Dänemark, eine einstündige dänische Fernsehsendung ausgestrahlt<br />

wird und dass geplant ist, dieses Angebot über den Offenen Kanal Kiel zu erweitern<br />

sowie dass es seit April 2007 eine weitere Sendung gibt, die alle 14 Tage ausge-<br />

strahlt wird und dass der Offene Kanal mehrere Fortbildungskurse für<br />

dänischsprachige Lehrer und Schüler zum Einsatz von Videokameras und andere<br />

ähnliche Projekte durchgeführt hat.<br />

11114 Unter Rn 95 seines dritten Monitoringberichtes begrüßt der Sachverständigenausschuss<br />

zwar diese Entwicklungen beim Offenen Kanal, stellt jedoch fest, dass<br />

das gegenwärtige Angebot s. E. regional zu beschränkt, zu selten und zu gering verbreitet<br />

ist, um auf diese Weise der Verpflichtung zu genügen, das Ausstrahlen von<br />

dänischsprachigen Fernsehsendungen zu erleichtern oder dazu zu ermutigen. Er hat<br />

die Behörden <strong>des</strong>halb aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen und für diesen<br />

Bericht um Mitteilung gebeten, ob das geschehen ist.<br />

Das Land Schleswig-Holstein gibt dazu folgende Erläuterungen:<br />

Wo die Schaffung eigener Rundfunkmedien nicht sinnvoll oder möglich ist, stehen in<br />

der Regel "Offene Kanäle" zur Verfügung. Diese dienen der lokalen und regionalen<br />

Verbreitung nichtkommerzieller Rundfunkbeiträge. Einzelpersonen, gesellschaftlichen<br />

Gruppen, Organisationen, Vereinen, Verbänden und Institutionen steht die<br />

Möglichkeit offen, selbständig und in eigener Verantwortung Rundfunkbeiträge herzustellen<br />

und senden zu lassen. Diese Beiträge müssen den allgemeinen Programmgrundsätzen<br />

genügen, dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten, nicht<br />

auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und nicht gegen Entgelt ausgestrahlt werden.<br />

Die dänische Minderheit nutzt den Offenen Kanal im Fernsehen unregelmäßig, um in<br />

ihrer Region Videofilme über die Minderheit in Dänisch oder Deutsch auszustrahlen.<br />

11115 Im Herbst 2006 war der Empfang der beiden dänischen Sender in Schleswig-<br />

Holstein und da<strong>mit</strong> auch im Gebiet der dänischen Minderheit akut gefährdet. Grund<br />

dafür waren Unstimmigkeiten zwischen den dänischen Public Service-Sendern<br />

„Danmarks Radio“ und „TV 2“ auf der einen Seite und der „Kabel Deutschland<br />

GmbH“ auf der anderen Seite über Urheberrechtsabgeltungen einerseits und<br />

Einspeiseentgelte andererseits. In einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen <strong>des</strong><br />

Landtages wurde daher an die Sendeanstalten und an den Kabelnetzbetreiber appel-

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