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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Artikel 11<br />

Medien<br />

78<br />

Absatz 1<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen<br />

in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation<br />

jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich un<strong>mit</strong>telbar<br />

oder <strong>mit</strong>telbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung <strong>des</strong> Grundsatzes der<br />

Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe b) ii - Ausstrahlung von Hörfunksendungen<br />

ii) zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder<br />

Minderheitensprachen zu ermutigen und/ oder sie zu erleichtern;<br />

11101 Im Zusammenhang <strong>mit</strong> der o. g. Verpflichtung, die nach früheren Feststellungen<br />

<strong>des</strong> Expertenausschusses <strong>nur</strong> private Rundfunkanbieter betreffen sollte, erkannte<br />

der Expertenausschuss unter Rn 88 seines dritten Monitoringberichtes nunmehr<br />

zwar an, dass rechtliche Schwierigkeiten bestehen, solche Anbieter durch Verordnungen<br />

oder Lizenzverträge zu Hörfunksendungen in Regional- oder Minderheitensprachen<br />

zu veranlassen. Er meint aber, dass es nach deutschem Recht möglich<br />

wäre, die Ausstrahlung solcher Sendungen durch finanzielle Anreize zu fördern, wie<br />

es z. B. auch für Kultursendungen geschehe. Er hat angeregt, dies im Falle <strong>des</strong> Dänischen<br />

zu tun.<br />

11102 Das Land Schleswig-Holstein ist dagegen, wie auch die anderen Länder in<br />

vergeichbaren Fällen, aus den oben unter den Erläuterungen allgemein zu Art. 11<br />

unter Rn 01103 ff. genannten Gründen der Auffassung, dass auch finanzielle Anreize<br />

in den Medienmarkt eingreifen und u. a. <strong>des</strong>halb regelmäßig zu vermeiden sind.<br />

11103 Zum öffentlich-rechtlichen Hörfunk hat der Expertenausschuss unter Rn 89<br />

seines dritten Monitoringberichtes festgestellt, dass es nach Angaben von Vertretern<br />

der dänischen Sprachgruppe dort keine in dänischer Sprache ausgestrahlten Sendungen<br />

gibt.<br />

11104 Zu dieser Feststellung verweist das Land auf die Ausführungen unter Rn<br />

01103 ff. allgemein zu Art. 11, wo auch dargelegt ist, was im Rahmen der engen<br />

rechtlichen Grenzen für die Ermutigung öffentlich-rechtlicher Anstalten zur Verbreitung<br />

dänischsprachiger Angebote künftig noch getan werden kann.<br />

11105 Der Expertenausschuss hat aber zur Mitteilung im Dritten Staatenbericht unter<br />

Rn 1026a und unter Rn 85 seines dritten Monitoringberichtes positiv vermerkt,

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