Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

- Ost (im Land Niedersachsen) - und West (in den Niederlanden) 6 erfolgt im Interfriesischen Rat. Auf die Beschreibung unter Rn 77 des Zweiten Staa- tenberichts wird verwiesen. 00111 Informationen über die Organisationen der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind unter den Rn 76, 78, 80 – 84 des Zweiten Staatenberichts beschrieben. Diese Informationen haben grundsätzlich weiter Bestand. Relevante Änderungen sind im Teil D berücksichtigt. A.4.3.4 Zur Sprache Romanes 00112 Unter Rn 85 – 93 des Zweiten Staatenberichts wurde u. a. bereits beschrieben, dass als Vertretungen der deutschen Sinti und der Roma zur Zeit zwei Dachorganisationen, der durch den Bund (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) institutionell geförderte Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (Zentralrat) mit mehreren Landesverbänden und die Sinti Allianz Deutschland (Sinti Allianz), den zuständigen Behörden bekannt sind. Unter Rn 12, 13 des Dritten Staatenberrichtes wurde außerdem darauf hingewiesen, dass Gremien für Schutz und Förderung des Romanes auch deshalb nicht bestehen, weil beide Organisationen teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Darstellung ihrer Volksgruppen und ihrer Geschichte haben. 00113 Im Übrigen wird auf die ausführliche Darstellung unter Rn 13 des Dritten Staatenberichtes verwiesen. 00114 Die im Dritten Staatenbericht erwähnte weitere Gruppe von nach ihren Angaben überwiegend deutschen Sinti, die im Jahr 2006 beim Bundesministerium des Innern eine Petition mit rund 400 Unterschriften vorgelegt hatte, die darauf abzielte, dass das Romanes der deutschen Sinti – als kulturelles Internum – überhaupt nicht durch die Sprachencharta geschützt und insbesondere nicht an öffentlichen Schulen gelehrt, sondern den jungen deutschen Sinti zum Ausgleich von allgemeinen Bildungsdefiziten zusätzlicher deutschsprachiger Förderunterricht erteilt werden soll, ist nicht mehr in Erscheinung getreten. 00115 In dieser einleitenden Feststellung kann schließlich nur darauf hingewiesen werden, dass die unter Rn 15a des Dritten Staatenberichts geschilderten Schwierigkeiten, die Verpflichtungen aus der Sprachencharta zu erfüllen, weil die Betroffenen ihre Sprache als gruppenbezogenes Internum und ohne Schriftform bewahren wol-

7 len, nach wie vor bestehen und dass u. a. die im Land Rheinland–Pfalz im Jahr 2005 zwischen der Landesregierung und dem Verband Deutscher Sinti und Roma – Lan- desverband Rheinland-Pfalz e. V. geschlossene Rahmenvereinbarung nach wie vor genutzt wird, um den geringen Spielraum für die Erfüllung der Verpflichtungen zu nutzen. A.4.3.5 Zur niederdeutschen Sprache 00116 Gremien zur Koordinierung von Förderungsaktivitäten für die niederdeutsche Sprache sind nach Rn 94 – 97 des Zweiten Staatenberichts Beiräte für Niederdeutsch (in Mecklenburg-Vorpommern unter Vorsitz des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, in Schleswig-Holstein beim Landtag unter Vorsitz des Landtagspräsidenten), die Beauftragte für Minderheiten des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein und die interministerielle und interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Förderung der Umsetzung der Sprachencharta beim Niedersächsischen Heimatbund. Letztere hat in den letzten zwei Jahren zwar nur einmal getagt, soll aber in Kürze wieder regelmäßig tagen. In Niedersachsen wurde im Oktober 2007 die Plattdüütsch Stiftung Neddersassen unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Ministerpräsidenten gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung der Erhaltung, Pflege, Erforschung, Vermittlung und Verbreitung der Regionalsprache Niederdeutsch. In Sachsen-Anhalt wird die Koordinierungsaufgabe nach wie vor durch die im Kultusministerium eingerichtete „Arbeitsgruppe Niederdeutsch“ mit Vertretern der Sprechergruppen der verschiedenen Sprachgebiete (Harz, Börde, Altmark), mit Vertretern des Kultusministeriums, des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt e. V., der Arbeitsstelle Niederdeutsch am Germanistischen Institut der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg sowie Vertretern des Mitteldeutschen Rundfunks, Studio Stendal, wahrgenommen. 00117 Derzeit existieren mit Kiel, Hamburg, Rostock und Oldenburg vier Professuren für Niederdeutsche Sprache und Literatur, die zumeist als Germanistikprofessur mit Schwerpunkt Niederdeutsch angelegt sind (Kiel, Hamburg, Oldenburg und Rostock). Die Oldenburger Professur, die als Professur für Germanistische Linguistik, Linguistische Pragmatik und Soziolinguistik / Niederdeutsch konzipiert ist und seit dem 16.12.2007 besteht, ist zunächst auf fünf Jahre befristet und wird im Anschluss evaluiert.

- Ost (im Land Niedersachsen)<br />

- und West (in den Niederlanden)<br />

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erfolgt im Interfriesischen Rat. Auf die Beschreibung unter Rn 77 <strong>des</strong> Zweiten Staa-<br />

tenberichts wird verwiesen.<br />

00111 Informationen über die Organisationen der friesischen Volksgruppe in<br />

Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind unter den Rn 76, 78, 80 – 84 <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichts beschrieben. Diese Informationen haben grundsätzlich weiter<br />

Bestand. Relevante Änderungen sind im Teil D berücksichtigt.<br />

A.4.3.4 Zur Sprache Romanes<br />

00112 Unter Rn 85 – 93 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichts wurde u. a. bereits beschrieben,<br />

dass als Vertretungen der deutschen Sinti und der Roma zur Zeit zwei Dachorganisationen,<br />

der durch den Bund (Beauftragter der Bun<strong>des</strong>regierung für Kultur und<br />

Medien) institutionell geförderte Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (Zentralrat) <strong>mit</strong><br />

mehreren Lan<strong>des</strong>verbänden und die Sinti Allianz Deutschland (Sinti Allianz), den<br />

zuständigen Behörden bekannt sind.<br />

Unter Rn 12, 13 <strong>des</strong> Dritten Staatenberrichtes wurde außerdem darauf hingewiesen,<br />

dass Gremien für Schutz und Förderung <strong>des</strong> Romanes auch <strong>des</strong>halb nicht bestehen,<br />

weil beide Organisationen teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen über<br />

die Darstellung ihrer Volksgruppen und ihrer Geschichte haben.<br />

00113 Im Übrigen wird auf die ausführliche Darstellung unter Rn 13 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichtes verwiesen.<br />

00114 Die im Dritten Staatenbericht erwähnte weitere Gruppe von nach ihren Angaben<br />

überwiegend deutschen Sinti, die im Jahr 2006 beim Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong><br />

Innern eine Petition <strong>mit</strong> rund 400 Unterschriften vorgelegt hatte, die darauf abzielte,<br />

dass das Romanes der deutschen Sinti – als kulturelles Internum – überhaupt nicht<br />

durch die Sprachencharta geschützt und insbesondere nicht an öffentlichen Schulen<br />

gelehrt, sondern den jungen deutschen Sinti zum Ausgleich von allgemeinen Bildungsdefiziten<br />

zusätzlicher deutschsprachiger Förderunterricht erteilt werden soll, ist<br />

nicht mehr in Erscheinung getreten.<br />

00115 In dieser einleitenden Feststellung kann schließlich <strong>nur</strong> darauf hingewiesen<br />

werden, dass die unter Rn 15a <strong>des</strong> Dritten Staatenberichts geschilderten Schwierigkeiten,<br />

die Verpflichtungen aus der Sprachencharta zu erfüllen, weil die Betroffenen<br />

ihre Sprache als gruppenbezogenes Internum und <strong>ohne</strong> Schriftform bewahren wol-

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