Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

72 Zur Erstellung wissenschaftlicher Abhandlungen durch die Forschungsstelle der Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig, der dänischen Zentralbibliothek für Südschleswig in Flensburg, vgl. Rn 266 des Zweiten Staatenberichtes. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe f) - Erwachsenenbildung - ii) solche Sprachen als Fächer der Erwachsenen- und Weiterbildung anzubieten oder iii) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung haben, das Angebot solcher Sprachen als Fächer der Erwachsenen- und Weiterbildung zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen; Schleswig-Holstein hat die Verpflichtungen nach ii) und iii) übernommen. 10830 Wie unter 267 des Zweiten Staatenberichtes mitgeteilt, bieten die Volkshochschulen des Landes Schleswig-Holstein ebenso wie die oben unter Rn 10809 genannte Jaroplund Højskole, die dänische Heimvolkshochschule in Südschleswig, sowie andere Träger und Einrichtungen der Weiterbildung, Sprachkurse in Dänisch an. Darunter sind auch anerkannte Kurse, die zur Bildungsfreistellung berechtigen. Sprachkurse können tagesaktuell recherchiert werden unter www.sh.kursportal.info. Im August 2009 wurden ca. 100 Kurse angeboten. Im Jahr 2008 haben 89 Volkshochschulen in Schleswig-Holstein 686 Dänischkurse mit 7.080 Belegungen durchgeführt. Damit ist Dänisch nach Englisch und Spanisch die drittmeist gelernte Sprache in Schleswig-Holstein. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 haben die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein 438 Dänischkurse mit 4.604 Belegungen durchgeführt. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur - g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache ihren Ausdruck finden, zu sorgen; 10831 Zu den entsprechenden Lehrplänen und allgemein zur Erfüllung dieser Verpflichtung vgl. die nach wie vor geltenden Angaben unter Rn 268 - 270 des Zweiten Staatenberichtes. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei angenommen hat;

73 10832 Es wird verwiesen auf die Darstellung der Weiterbildungsmöglichkeiten durch eine Fachberaterin für Dänisch und durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH)) unter Rn 271, der Ausbil- dungsmöglichkeiten für Dänisch unter Rn 265, 266 und 272 und der speziellen Aus- bildungsförderung unter Rn 273 des Zweiten Staatenberichtes. Zur Lehrerausbildung im Fach Dänisch wird auf die Rn 10829 verwiesen. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe i) - Aufsichtsorgane - i) ein oder mehrere Aufsichtsorgane einzusetzen, welche die zur Einführung oder zum Ausbau des Unterrichts der Regional- oder Minderheitensprachen getroffenen Maßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte überwachen und darüber regelmäßig Berichte verfassen, die veröffentlicht werden. 10833 Soweit der Expertenausschuss u. a. unter Rn 76 seines Dritten Staatenberichtes die o. g. Verpflichtung auch für die dänische Sprache als nicht erfüllt ansieht, wird auf die grundsätzliche Erwiderung unter den Rn 00802 - 00813 verwiesen. 10834 - 10837 Artikel 8 Abs. 2 Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien in Bezug auf andere Gebiete als diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise gebraucht werden, Unterricht der Regional- oder Minderheitensprache oder Unterricht in dieser Sprache auf allen geeigneten Bildungsstufen zuzulassen, zu diesem Unterricht zu ermutigen oder ihn anzubieten, wenn die Zahl der Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt. 10838 Hinsichtlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen wird erneut auf die Rn 277 (Schulangebote zu Dänisch auch im Landesteil Holstein) und Rn 278 (Zulassung von Hochschulangeboten durch Autonomie der Hochschulen) des Zweiten Staatenberichtes verwiesen.

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Zur Erstellung wissenschaftlicher Abhandlungen durch die Forschungsstelle der<br />

Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig, der dänischen Zentralbibliothek für Südschleswig<br />

in Flensburg, vgl. Rn 266 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe f) - Erwachsenenbildung -<br />

ii) solche Sprachen als Fächer der Erwachsenen- und Weiterbildung anzubieten oder<br />

iii) falls die staatlichen Stellen keine un<strong>mit</strong>telbare Zuständigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung<br />

haben, das Angebot solcher Sprachen als Fächer der Erwachsenen-<br />

und Weiterbildung zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;<br />

Schleswig-Holstein hat die Verpflichtungen nach ii) und iii) übernommen.<br />

10830 Wie unter 267 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilt, bieten die Volkshochschulen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein ebenso wie die oben unter Rn 10809 genannte<br />

Jaroplund Højskole, die dänische Heimvolkshochschule in Südschleswig,<br />

sowie andere Träger und Einrichtungen der Weiterbildung, Sprachkurse in Dänisch<br />

an. Darunter sind auch anerkannte Kurse, die zur Bildungsfreistellung berechtigen.<br />

Sprachkurse können tagesaktuell recherchiert werden unter www.sh.kursportal.info. Im<br />

August 2009 wurden ca. 100 Kurse angeboten.<br />

Im Jahr 2008 haben 89 Volkshochschulen in Schleswig-Holstein 686 Dänischkurse<br />

<strong>mit</strong> 7.080 Belegungen durchgeführt. Da<strong>mit</strong> ist Dänisch nach Englisch und Spanisch<br />

die drittmeist gelernte Sprache in Schleswig-Holstein. Zum Vergleich: Im Jahr 2005<br />

haben die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein 438 Dänischkurse <strong>mit</strong> 4.604 Belegungen<br />

durchgeführt.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe g) - Unterricht in Geschichte und Kultur -<br />

g) für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache<br />

ihren Ausdruck finden, zu sorgen;<br />

10831 Zu den entsprechenden Lehrplänen und allgemein zur Erfüllung dieser Verpflichtung<br />

vgl. die nach wie vor geltenden Angaben unter Rn 268 - 270 <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichtes.<br />

Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe h) - Aus- und Weiterbildung von Lehrern<br />

h) für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer zu sorgen, die zur Durchführung derjenigen<br />

Bestimmungen der Buchstaben a bis g erforderlich sind, welche die Vertragspartei<br />

angenommen hat;

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