Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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70 den Kosten, die ein öffentlicher Schulträger im Landesdurchschnitt für eine Schülerin oder einen Schüler an Beförderungskosten aufwendet. Die verbleibenden zwei Drittel der Beförderungskosten des öffentlichen Schulsys- tems werden von den Kreisen getragen und bleiben bei der Bezuschussung der Er- satzschulträger nach derzeitiger Rechtslage unberücksichtigt. Für die Schulen der dänischen Minderheit zahlen die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde insoweit seit Jahren freiwillige Leistungen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hatte seine Leistungen 2006 eingestellt und 2008 wieder aufgenommen. Ziel der dänischen Minderheit - und auch der betroffenen Kreise - ist eine gesetzliche Regelung für die verbleibenden zwei Drittel. Die Frage der Schülerbeförderungskosten ist daher seit längerem in der politischen Diskussion (Land, Kreise und dänische Minderheit). Für den Doppelhaushalt 2009/2010 wird zunächst wie folgt verfahren: Das Land erstattet den Kreisen 50 vom Hundert der von ihnen für die beförderten Schülerinnen und Schüler der dänischen Minderheit im jeweils vorhergehenden Haushaltsjahr aufgewendeten Mittel. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 10823 Die unter Rn 10822 dargestellten Regelungen betreffen den Grundschul- und Sekundarbereich. 10824 Auch an einigen öffentlichen Grundschulen im Landesteil Schleswig wird Dänisch als Fremdsprachenunterricht angeboten. Zielgruppen sind die Klassenstufen drei und vier. Elternwille und Freiwilligkeitsprinzip sind dabei zu wahren. Gegenüber den Vorjahren sind die Zahlen rückläufig. Dies steht möglicherweise in direktem Zusammenhang mit der Einführung der englischen Sprache in der Grundschule sowie mit dem allgemeinen Schülerrückgang. Im Schuljahr 2002/2003 nahmen 374 Schüler und Schülerrinnen am Dänischunterricht teil, im Schuljahr 2004/2005 waren es 157 und im Schuljahr 2008/2009 133 Schülerinnen und Schüler. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe c) - Sekundarbereich - i) den Unterricht im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil des Unterrichts im Sekundarbereich in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) innerhalb des Unterrichts im Sekundarbereich den Unterricht der betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen oder iv) eine der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, die oder - wo dies in Betracht kommt - deren Familien dies wünschen, wenn deren Zahl als genügend groß angesehen wird; 10825 Schleswig-Holstein hat die Verpflichtungen nach iii) und iv) übernommen.
71 10826 Zum Schulsystem der dänischen Minderheit gehörte für die Sekundarstufe bisher ein Gymnasium, die Duborg-Skolen. Zusätzlich wurde am 01.09.2008 in Schleswig die A.P. Møller Skolen eröffnet. Zur Beantwortung der Frage des Expertenausschusses unter Rn 74 seines dritten Monitoringberichtes nach dem Angebot der A.P. Møller Skolen wird (wie bereits unter Rn 10806) mitgeteilt, dass beide Schulen, die Duborg-Skolen in Flensburg und A.P. Møller Skolen in Schleswig, nunmehr Gemeinschaftsschulen mit jeweils einer gymnasiale Oberstufe darstellen, die zum Abitur führt. 10827 An dem in vielen öffentlichen Sekundarstufen aller Schularten, insbesondere im Landesteil Schleswig, angebotenen Dänischunterricht haben im Schuljahr 2008/2009 in den verschiedenen Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 13 insgeamt 3.670 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. 2005/06 waren es 4.312 Schülerinnen und Schüler. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe d) iii - berufliche Bildung - iii) innerhalb der beruflichen Bildung den Unterricht der betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen als integrierenden Teil des Lehrplans vorzusehen 10828 Es wird erneut auf die Rn 264 des Zweiten Staatenberichtes verwiesen. Neue Entwicklungen gibt es nicht. Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe e) ii - Universitäten und andere Hochschulen - ii) Möglichkeiten für das Studium dieser Sprachen als Studienfächer an Universitäten und anderen Hochschulen anzubieten 10829 Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar: An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) kann Dänisch als Bachelor- / Masterstudiengang im Rahmen des Studiums für Nordistik / Skandinavistik und als Schulfach für das Lehramt an Gymnasien studiert werden. An der Universität Flensburg ist im Zuge der Umstellung auf das Bachelor- / Mastersystem ein polyvalenter Bachelorstudiengang „Vermittlungswissenschaften“ eingerichtet worden, der u.a. der Vorbereitung auf das Studium für das Lehramt an Grund- , Haupt-, Real- und Sonderschulen dient. In diesem Studiengang sowie in den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen kann Dänisch als Teilstudiengang studiert werden. Darüber hinaus vermittelt die Universität Flensburg Dänischkenntnisse in Studiengängen, die sie gemeinsam mit dänischen Universitäten anbietet.
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10826 Zum Schulsystem der dänischen Minderheit gehörte für die Sekundarstufe<br />
bisher ein Gymnasium, die Duborg-Skolen. Zusätzlich wurde am 01.09.2008 in<br />
Schleswig die A.P. Møller Skolen eröffnet. Zur Beantwortung der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses<br />
unter Rn 74 seines dritten Monitoringberichtes nach dem Angebot<br />
der A.P. Møller Skolen wird (wie bereits unter Rn 10806) <strong>mit</strong>geteilt, dass beide Schulen,<br />
die Duborg-Skolen in Flensburg und A.P. Møller Skolen in Schleswig, nunmehr<br />
Gemeinschaftsschulen <strong>mit</strong> jeweils einer gymnasiale Oberstufe darstellen, die zum<br />
Abitur führt.<br />
10827 An dem in vielen öffentlichen Sekundarstufen aller Schularten, insbesondere<br />
im Lan<strong>des</strong>teil Schleswig, angebotenen Dänischunterricht haben im Schuljahr<br />
2008/2009 in den verschiedenen Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 13 insgeamt<br />
3.670 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. 2005/06 waren es 4.312 Schülerinnen<br />
und Schüler.<br />
Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe d) iii - berufliche Bildung -<br />
iii) innerhalb der beruflichen Bildung den Unterricht der betreffenden Regional- oder<br />
Minderheitensprachen als integrierenden Teil <strong>des</strong> Lehrplans vorzusehen<br />
10828 Es wird erneut auf die Rn 264 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes verwiesen.<br />
Neue Entwicklungen gibt es nicht.<br />
Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe e) ii - Universitäten und andere Hochschulen -<br />
ii) Möglichkeiten für das Studium dieser Sprachen als Studienfächer an Universitäten<br />
und anderen Hochschulen anzubieten<br />
10829 Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:<br />
An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) kann Dänisch als Bachelor- /<br />
Masterstudiengang im Rahmen <strong>des</strong> Studiums für Nordistik / Skandinavistik und als<br />
Schulfach für das Lehramt an Gymnasien studiert werden.<br />
An der Universität Flensburg ist im Zuge der Umstellung auf das Bachelor- / Mastersystem<br />
ein polyvalenter Bachelorstudiengang „Ver<strong>mit</strong>tlungswissenschaften“ eingerichtet<br />
worden, der u.a. der Vorbereitung auf das Studium für das Lehramt an Grund-<br />
, Haupt-, Real- und Sonderschulen dient. In diesem Studiengang sowie in den lehramtsbezogenen<br />
Masterstudiengängen kann Dänisch als Teilstudiengang studiert<br />
werden. Darüber hinaus ver<strong>mit</strong>telt die Universität Flensburg Dänischkenntnisse in<br />
Studiengängen, die sie gemeinsam <strong>mit</strong> dänischen Universitäten anbietet.