Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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A.4 Gremien bei Bund und Ländern A.4.1 Regierungsstellen, andere Behörden und Beauftragte 4 00104 Zur Zuständigkeit der Bundesministerien, insbesondere des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz sowie zur Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für die nationalen Minderheiten vgl. im Zweiten Staatenbericht die Rn 46 - 50 und zu den Zuständigkeiten der Regierungsstellen in den Ländern die Rn 51 – 58, wobei an die Änderungsmitteilungen unter Rn 4 des Dritten Staatenberichts erinnert wird, - dass in der Hessischen Staatskanzlei eine koordinierende Stelle für die Beziehungen zu den Sinti und Roma zuständig ist, deren Referatsleiter den Vorsitz einer Koordinierungsgruppe inne hat, die aus Vertretern des Hessischen Sozialund Kultusministeriums besteht und die dafür sorgt, dass die einschlägigen Ersuchen im jeweils zuständigen Ressort behandelt werden sowie - dass in Schleswig Holstein seit 2010 die Bezeichnung „Beauftragte für Minderheiten des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein“ lautet. A.4.2 Räte, Institutionen bzw. Runde Tische auf Bundesebene 00105 Die staatliche Beteiligung von Bundesverbänden der Sprachgruppen erfolgt durch die Exekutive in Implementierungskonferenzen für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Rahmenübereinkommen) und für die hier in Rede stehende Sprachencharta, außerdem in Beratenden Ausschüssen beim Bundesminister des Innern, die für Fragen der dänischen Minderheit, für Fragen des Sorbischen Volkes, für Angelegenheiten der Friesen und für die Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch existieren sowie über die Stiftung für das sorbische Volk. Der Deutsche Bundestag lädt bei Bedarf zu einem „Gesprächskreis nationale Minderheiten“ ein. Vgl. im Zweiten Staatenbericht die Rn 59 ff. und 68 – 75 sowie im Dritten Staatenbericht unter Rn 5 und 6. 00106 00107 Für die deutschen Sinti und Roma sind vergleichbare Gremien nach wie vor nicht vorgesehen, da – unbeschadet der von der Sinti Allianz Deutschland mehrfach erklärten Bereitschaft, in einem solchen Gremium mit dem anderen Dachverband der Volksgruppe zusammenzuarbeiten - nicht ersichtlich ist, wie ein gedeihliches Zusammenwirken der beiden Organisationen, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und Sinti Allianz Deutschland erreicht werden kann.
5 Im Übrigen haben die beiden Dachverbände regelmäßig die Möglichkeit, ihre Anlie- gen in Gesprächen mit dem Präsidenten des Deutschen Bundesrates und Vertretern der Landesregierungen vorzutragen. Seit 1994 wird in der jeweils letzten Plenarsit- zung des Bundesrates vor der Weihnachtspause der Opfer der Sinti und Roma während der Zeit der NS-Verfolgung gedacht. Im Anschluss an die Plenarsitzung finden, unter der Leitung des Präsidenten des Bundesrates, getrennte Gespräche mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Sinti Allianz Deutschland statt. A.4.3 Zu den einzelnen Sprachen (Ländergremien und Organisationen) A.4.3.1 Zur dänischen Sprache 00108 Informationen über die Organisationen der dänischen Minderheit und damit der Sprecher der dänischen Sprache enthält bereits der Zweite Staatenbericht unter den Rn 60 - 67. Diese Informationen haben grundsätzlich weiter Bestand. Relevante Änderungen werden gegebenenfalls im Teil D berücksichtigt. 00109 An dieser Stelle kann darauf hingewiesen werden, dass der Expertenausschuss den unter Rn 1023 des Dritten Staatenberichts erwähnten „Tag der dänischen Sprache“, der am 9. Februar 2006 unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten stattgefunden hatte und an dem sich Bürger in Flensburg, Husum, Leck und Schleswig im Rahmen eines umfangreichen Angebots mit der dänischen Sprache vertraut machen konnten, unter Rn 40 seines dritten Monitoringberichtes besonders erwähnt hat. A.4.3.2 Zur sorbischen Sprache 00109 Angaben zu dem in den sorbischen Siedlungsgebieten, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg, jeweils existierenden Rat für sorbische Angelegenheiten und zu der Stiftung für das sorbische Volk, insbesondere zu ihrer Rechts- und Finanzierungsform, ihren Aufgaben und die von ihr geförderten Einrichtungen, enthält schon der Zweite Staatenbericht unter den Rn 68 – 75. Zum Finanzierungsabkommen siehe Rn 00729. A.4.3.3 Zur friesischen Sprache 00110 Die Zusammenarbeit der drei Frieslande, bestehend aus den jeweiligen Dachorganisationen der drei Sektionen - Nord (im Land Schleswig-Holstein),
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Im Übrigen haben die beiden Dachverbände regelmäßig die Möglichkeit, ihre Anlie-<br />
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der Sprecher der dänischen Sprache enthält bereits der Zweite Staatenbericht unter<br />
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den unter Rn 1023 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichts erwähnten „Tag der dänischen<br />
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und Schleswig im Rahmen eines umfangreichen Angebots <strong>mit</strong> der dänischen Sprache<br />
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und Land Brandenburg, jeweils existierenden Rat für sorbische Angelegenheiten und<br />
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ihren Aufgaben und die von ihr geförderten Einrichtungen, enthält schon<br />
der Zweite Staatenbericht unter den Rn 68 – 75. Zum Finanzierungsabkommen siehe<br />
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