Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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66 Finanzierung von Schulen, betreffen auch die Schulen der dänischen Minderheit. Sie werden im Berichtsteil zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 8 Abs. 1 Buchsta- be b) – Grundschulunterricht – erläutert. 10803 Die dänische Minderheit verfügt über ein gut ausgebautes Schul- und Kindergartensystem. Träger der Schul- und Kindergartenarbeit ist Dansk Skoleforening for Sydslesvig mit ca. 8.000 Mitgliedern. Er betreibt gegenwärtig 55 Kindertagesstätten sowie 47 Schulen und ist Ansprechpartner in allen bildungspolitischen Fragen. Im rechtlichen Sinne sind die dänischen Schulen staatlich anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft, d. h. sie vermitteln entsprechende Qualifikationen und Abschlüsse wie die öffentlichen Schulen (siehe Rn 10807). Für die Angehörigen der dänischen Minderheit sind sie die Regelschulen. Die Schulen der dänischen Minderheit entsprechen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte den öffentlichen Schulen. Die Abschlüsse werden sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Dänemark anerkannt. 10804 Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 hat der Dänische Schulverein im engen Dialog mit allen Beteiligten seine gesamte Schulstruktur in einem Zug umgestaltet. Auf die Rn 10808 wird verwiesen. 10805 Die Gemeinschaftsschulen Duborg-Skolen in Flensburg und A.P. Møller Skolen in Schleswig haben jeweils eine gymnasiale Oberstufe, die zum Abitur führt. 10806 Die A.P. Møller Skolen wurde zum 1. August 2008 als zweite Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe der dänischen Minderheit eröffnet. Die Schule bietet 625 Schülerinnen und Schülern Platz. Die Finanzierung der Baukosten erfolgte durch eine private dänische Stiftung. 10807 Bereits verliehene Anerkennungen gemäß § 116 Abs. 1 des Schulgesetzes bleiben auch nach der Umgestaltung der Schulstruktur zum Schuljahr 2008/2009 in Kraft. Für die A.P. Møller Skolen steht die abschließende Anerkennung noch aus. 10808 Danach besteht das dänische Schulsystem in Südschleswig zur Zeit aus 35 Grundschulen, drei Grundschulen mit Förderzentrumsteil, drei Gemeinschaftsschulen mit Grundschulteil, vier Gemeinschaftsschulen mit Grundschul- und Förderzentrumsteil und zwei Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, die zum 1. September 2009 von 5.565 Schülerinnen und Schülern besucht wurden.

67 10809 Zusätzlich gibt es die 1950 errichtete Jaruplund Højskole, die Heimvolks- hochschule der dänischen Minderheit, im Kreis Schleswig-Flensburg. Sie bietet u. a. Sprachkurse in Dänisch an und steht als dänische Heimvolkshochschule in der grundtvigschen Tradition mit besonderer Beachtung des kulturellen Wirkens der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig. Artikel 8 Abs. 1 Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet des Unterrichts der Amtssprache(n) des Staates, Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung - i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird, oder iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen; 10810 Schleswig-Holstein hat die Verpflichtung nach iv) übernommen. 10811 Im Rahmen der vorschulischen Erziehung gibt es in Schleswig-Holstein im Landesteil Schleswig wie unter Rn 10803 bereits angegeben nach wie vor 55 Dänisch-Angebote in Kindertageseinrichtungen. Diese wurden nach Mitteilung des Dänischen Schulvereins für Südschleswig im Jahr 2009 von 2.096 Kindern besucht. 10812 Bis auf einzelne Ausnahmen besuchen alle Kinder auch später eine dänische Schule. Die Einrichtungen haben eigene Aufnahmeregelungen. 10813 Der dänische Schulverein wird - neben Mitteln des dänischen Staates - nach wie vor mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Die Zuschüsse für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen werden gemäß § 25 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz gewährt. 10814 Vereinzelt gibt es auch deutsche Kindergärten, in denen die dänische Sprache angeboten wird. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind im Rahmen der Planungs- und Gesamtverantwortung für Kindertageseinrichtungen zustän-

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10809 Zusätzlich gibt es die 1950 errichtete Jaruplund Højskole, die Heimvolks-<br />

hochschule der dänischen Minderheit, im Kreis Schleswig-Flensburg. Sie bietet u. a.<br />

Sprachkurse in Dänisch an und steht als dänische Heimvolkshochschule in der<br />

grundtvigschen Tradition <strong>mit</strong> besonderer Beachtung <strong>des</strong> kulturellen Wirkens der dänischen<br />

Minderheit im Lan<strong>des</strong>teil Schleswig.<br />

Artikel 8 Abs. 1<br />

Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen<br />

gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet<br />

<strong>des</strong> Unterrichts der Amtssprache(n) <strong>des</strong> Staates,<br />

Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung -<br />

i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen<br />

anzubieten oder<br />

ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional-<br />

oder Minderheitensprachen anzubieten oder<br />

iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumin<strong>des</strong>t auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der<br />

Schüler als genügend groß angesehen wird, oder<br />

iv) falls die staatlichen Stellen keine un<strong>mit</strong>telbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen<br />

Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen<br />

Maßnahmen zu begünstigen und/ oder dazu zu ermutigen;<br />

10810 Schleswig-Holstein hat die Verpflichtung nach iv) übernommen.<br />

10811 Im Rahmen der vorschulischen Erziehung gibt es in Schleswig-Holstein im<br />

Lan<strong>des</strong>teil Schleswig wie unter Rn 10803 bereits angegeben nach wie vor 55 Dänisch-Angebote<br />

in Kindertageseinrichtungen. Diese wurden nach Mitteilung <strong>des</strong> Dänischen<br />

Schulvereins für Südschleswig im Jahr 2009 von 2.096 Kindern besucht.<br />

10812 Bis auf einzelne Ausnahmen besuchen alle Kinder auch später eine dänische<br />

Schule. Die Einrichtungen haben eigene Aufnahmeregelungen.<br />

10813 Der dänische Schulverein wird - neben Mitteln <strong>des</strong> dänischen Staates - nach<br />

wie vor <strong>mit</strong> Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein gefördert. Die Zuschüsse für das<br />

pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen werden gemäß § 25 Abs. 2<br />

Kindertagesstättengesetz gewährt.<br />

10814 Vereinzelt gibt es auch deutsche Kindergärten, in denen die dänische Sprache<br />

angeboten wird. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind im Rahmen<br />

der Planungs- und Gesamtverantwortung für Kindertageseinrichtungen zustän-

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