03.02.2013 Aufrufe

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

A.4 Gremien bei Bund und Ländern<br />

A.4.1 Regierungsstellen, andere Behörden und Beauftragte<br />

4<br />

00104 Zur Zuständigkeit der Bun<strong>des</strong>ministerien, insbesondere <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

<strong>des</strong> Innern und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Justiz sowie zur Funktion <strong>des</strong> Beauftragten<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung für die nationalen Minderheiten vgl. im Zweiten Staatenbericht<br />

die Rn 46 - 50 und zu den Zuständigkeiten der Regierungsstellen in den<br />

Ländern die Rn 51 – 58, wobei an die Änderungs<strong>mit</strong>teilungen unter Rn 4 <strong>des</strong> Dritten<br />

Staatenberichts erinnert wird,<br />

- dass in der Hessischen Staatskanzlei eine koordinierende Stelle für die Beziehungen<br />

zu den Sinti und Roma zuständig ist, deren Referatsleiter den Vorsitz einer<br />

Koordinierungsgruppe inne hat, die aus Vertretern <strong>des</strong> Hessischen Sozialund<br />

Kultusministeriums besteht und die dafür sorgt, dass die einschlägigen Ersuchen<br />

im jeweils zuständigen Ressort behandelt werden sowie<br />

- dass in Schleswig Holstein seit 2010 die Bezeichnung „Beauftragte für Minderheiten<br />

<strong>des</strong> Ministerpräsidenten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein“ lautet.<br />

A.4.2 Räte, Institutionen bzw. Runde Tische auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

00105 Die staatliche Beteiligung von Bun<strong>des</strong>verbänden der Sprachgruppen erfolgt<br />

durch die Exekutive in Implementierungskonferenzen für das Rahmenübereinkommen<br />

zum Schutz nationaler Minderheiten (Rahmenübereinkommen) und für die hier<br />

in Rede stehende Sprachencharta, außerdem in Beratenden Ausschüssen beim<br />

Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern, die für Fragen der dänischen Minderheit, für Fragen <strong>des</strong><br />

Sorbischen Volkes, für Angelegenheiten der Friesen und für die Sprecher der Regionalsprache<br />

Niederdeutsch existieren sowie über die Stiftung für das sorbische Volk.<br />

Der Deutsche Bun<strong>des</strong>tag lädt bei Bedarf zu einem „Gesprächskreis nationale Minderheiten“<br />

ein. Vgl. im Zweiten Staatenbericht die Rn 59 ff. und 68 – 75 sowie im<br />

Dritten Staatenbericht unter Rn 5 und 6.<br />

00106<br />

00107 Für die deutschen Sinti und Roma sind vergleichbare Gremien nach wie vor<br />

nicht vorgesehen, da – unbeschadet der von der Sinti Allianz Deutschland mehrfach<br />

erklärten Bereitschaft, in einem solchen Gremium <strong>mit</strong> dem anderen Dachverband der<br />

Volksgruppe zusammenzuarbeiten - nicht ersichtlich ist, wie ein gedeihliches Zusammenwirken<br />

der beiden Organisationen, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und<br />

Sinti Allianz Deutschland erreicht werden kann.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!