Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

44 Art.7 Abs. 1 Buchstabe h) h) die Förderung des Studiums und der Forschung im Bereich der Regional- oder Minderheitensprachen an Universitäten oder in gleichwertigen Einrichtungen; 00771 Unter Rn 60 - 62 seines dritten Monitoringberichtes verwies der Expertenausschuss auf die bereits im zweiten Monitoringbericht geäußerte Besorgnis eines Rückgangs der Hochschulangebote zu den Minderheitensprachen und zu der Regionalsprache Niederdeutsch und gab seiner Befürchtung Ausdruck, dass dieser Prozess durch Haushaltszwänge an den Hochschulen und durch den sogenannten Bologna-Prozess verstärkt werden könnte. 00772 Die Länder, in deren Zuständigkeit in Deutschland die Verpflichtung fällt, Studien- und Forschungseinrichtungen zu Regional- und Minderheitensprachen zu unterhalten, halten die Befürchtungen des Ausschusses insoweit für nachvollziehbar, als es aus folgenden Gründen immer schwieriger wird, Angebote zu den Sprachen der einzelnen nationalen Minderheiten Deutschlands und zur Regionalsprache Niederdeutsch in Forschung und Lehre der Universitäten zu erreichen: Die Hochschulentwicklung in Deutschland findet im Kräftefeld zwischen staatlicher Steuerung, akademischer Autonomie und Marktorientierung statt. Viele Bundesländer haben ihre Hochschulgesetze daraufhin in den vergangenen Jahren modernisiert. Hochschulen haben heute deutlich mehr Freiheiten als früher. Dazu gehört mehr Leistungswettbewerb als Ordnungsprinzip, Qualitätssicherung durch Evaluation und Akkreditierung sowie der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Ländern und Hochschulen. Insgesamt hat dies zu einem mehr an Autonomie statt staatlicher Detailsteuerung an den Hochschulen geführt. Die Bundesländer haben sich damit sehr bewusst für eine größtmögliche Unabhängigkeit der Hochschulen von staatlichen Vorgaben entschieden. Unterstützt wurde diese Entwicklung auch durch den Bologna-Prozess. 00773 Der Prozess der Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums (Bologna Prozess) begann bereits 1997 mit dem Lissabon-Abkommen des Europarates und der UNESCO, das eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen innerhalb Europas geschaffen hat. Die Lissabon-Konvention hat zum Ziel, die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen in der "europäischen Region" auf Basis des Prinzips gegenseitiger Akzeptanz zu sichern. Sie wurde am 16. Mai 2007 vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Die Bildungsminister von 29 europäischen Ländern trafen sich 1999 in Bologna und verabschiedeten die „Bologna-Erklärung“, in der sie sich verpflichteten, bis zum Jah-

45 re 2010 einen europäischen Hochschulraum mit folgenden Zielsetzungen zu schaf- fen: • Dreistufigkeit des Studiums mit den Abschlüssen Bachelor, Master und Promotion • Modularisierung des Studiums und Einführung eines Leistungspunktesystems European Credit Transfer System (ECTS), um die gegenseitige Anerkennung zu sichern • Akkreditierung, um damit die Qualität und die gegenseitige Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen, aber auch die Mobilität der Studierenden über Ländergrenzen hinweg zu sichern • Einführung des Diploma Supplement als Erläuterung der Inhalte und Leistungen des Studiums. 00774 Der Bologna-Prozess bringt umfassende Veränderungen für die deutschen Hochschulen mit sich. Die Reform wirkt sich insbesondere aus auf die Studiengangstruktur und die Studienganginhalte, auf Organisationsabläufe in den Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Entscheidungen der Studierenden. Eine der größten Herausforderungen ist die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und der damit zusammenhängenden Neuerungen wie die Modularisierung und die Einführung eines Leistungspunktesystems. 00775 Das Hochschulrahmengesetz des Bundes sah bereits in der novellierten Fassung (1998) die Einführung gestufter Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge) zur Erprobung vor. Mit der sechsten Novelle zum Hochschulrahmengesetz von 2002 gehören Bachelor- und Masterstudiengänge nun zum Regelangebot. Die Landeshochschulgesetze wurden bzw. werden schrittweise angepasst. Bachelorund Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. Die Studierbarkeit des Lehrangebots wird in der Akkreditierung geprüft. 00776 In Deutschland wurden zum Wintersemester 2007/08 bereits 61% aller Studiengänge als Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten. Die Hochschulen in Deutschland haben den geöffneten Gestaltungsspielraum genutzt. Sie haben bereits vor einigen Jahren begonnen, ihr Angebot flächendeckend umzustellen. Sie bieten neue Bachelor-, Master- und auch Promotionsprogramme an, die der Profilierung ihres Leistungsangebots dienen. In Folge dessen wurden zahlreiche Magister- und Diplomstudiengänge aufgelöst. 00777 Nachdem die Länderaufgrund des Bologna-Prozesses die Voraussetzungen für weitgehend autonome Hochschulen geschaffen haben, sind die Hochschulen nun

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re 2010 einen europäischen Hochschulraum <strong>mit</strong> folgenden Zielsetzungen zu schaf-<br />

fen:<br />

• Dreistufigkeit <strong>des</strong> Studiums <strong>mit</strong> den Abschlüssen Bachelor, Master und Promotion<br />

• Modularisierung <strong>des</strong> Studiums und Einführung eines Leistungspunktesystems<br />

European Credit Transfer System (ECTS), um die gegenseitige Anerkennung zu<br />

sichern<br />

• Akkreditierung, um da<strong>mit</strong> die Qualität und die gegenseitige Anerkennung der Studien-<br />

und Prüfungsleistungen, aber auch die Mobilität der Studierenden über<br />

Ländergrenzen hinweg zu sichern<br />

• Einführung <strong>des</strong> Diploma Supplement als Erläuterung der Inhalte und Leistungen<br />

<strong>des</strong> Studiums.<br />

00774 Der Bologna-Prozess bringt umfassende Veränderungen für die deutschen<br />

Hochschulen <strong>mit</strong> sich. Die Reform wirkt sich insbesondere aus auf die Studiengangstruktur<br />

und die Studienganginhalte, auf Organisationsabläufe in den Hochschulen,<br />

auf Prozesse in den Verwaltungen und Entscheidungen der Studierenden. Eine der<br />

größten Herausforderungen ist die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

und der da<strong>mit</strong> zusammenhängenden Neuerungen wie die Modularisierung und<br />

die Einführung eines Leistungspunktesystems.<br />

00775 Das Hochschulrahmengesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sah bereits in der novellierten<br />

Fassung (1998) die Einführung gestufter Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)<br />

zur Erprobung vor. Mit der sechsten Novelle zum Hochschulrahmengesetz<br />

von 2002 gehören Bachelor- und Masterstudiengänge nun zum Regelangebot. Die<br />

Lan<strong>des</strong>hochschulgesetze wurden bzw. werden schrittweise angepasst. Bachelorund<br />

Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen<br />

als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. Die Studierbarkeit <strong>des</strong><br />

Lehrangebots wird in der Akkreditierung geprüft.<br />

00776 In Deutschland wurden zum Wintersemester 2007/08 bereits 61% aller Studiengänge<br />

als Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten. Die Hochschulen in<br />

Deutschland haben den geöffneten Gestaltungsspielraum genutzt. Sie haben bereits<br />

vor einigen Jahren begonnen, ihr Angebot flächendeckend umzustellen. Sie bieten<br />

neue Bachelor-, Master- und auch Promotionsprogramme an, die der Profilierung<br />

ihres Leistungsangebots dienen. In Folge <strong>des</strong>sen wurden zahlreiche Magister- und<br />

Diplomstudiengänge aufgelöst.<br />

00777 Nachdem die Länderaufgrund <strong>des</strong> Bologna-Prozesses die Voraussetzungen<br />

für weitgehend autonome Hochschulen geschaffen haben, sind die Hochschulen nun

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