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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Art.7 Abs. 1 Buchstabe h)<br />

h) die Förderung <strong>des</strong> Studiums und der Forschung im Bereich der Regional- oder Minderheitensprachen<br />

an Universitäten oder in gleichwertigen Einrichtungen;<br />

00771 Unter Rn 60 - 62 seines dritten Monitoringberichtes verwies der Expertenausschuss<br />

auf die bereits im zweiten Monitoringbericht geäußerte Besorgnis eines<br />

Rückgangs der Hochschulangebote zu den Minderheitensprachen und zu der Regionalsprache<br />

Niederdeutsch und gab seiner Befürchtung Ausdruck, dass dieser Prozess<br />

durch Haushaltszwänge an den Hochschulen und durch den sogenannten Bologna-Prozess<br />

verstärkt werden könnte.<br />

00772 Die Länder, in deren Zuständigkeit in Deutschland die Verpflichtung fällt,<br />

Studien- und Forschungseinrichtungen zu Regional- und Minderheitensprachen zu<br />

unterhalten, halten die Befürchtungen <strong>des</strong> Ausschusses insoweit für nachvollziehbar,<br />

als es aus folgenden Gründen immer schwieriger wird, Angebote zu den Sprachen<br />

der einzelnen nationalen Minderheiten Deutschlands und zur Regionalsprache Niederdeutsch<br />

in Forschung und Lehre der Universitäten zu erreichen:<br />

Die Hochschulentwicklung in Deutschland findet im Kräftefeld zwischen staatlicher<br />

Steuerung, akademischer Autonomie und Marktorientierung statt. Viele Bun<strong>des</strong>länder<br />

haben ihre Hochschulgesetze daraufhin in den vergangenen Jahren modernisiert.<br />

Hochschulen haben heute deutlich mehr Freiheiten als früher. Dazu gehört<br />

mehr Leistungswettbewerb als Ordnungsprinzip, Qualitätssicherung durch Evaluation<br />

und Akkreditierung sowie der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Ländern<br />

und Hochschulen. Insgesamt hat dies zu einem mehr an Autonomie statt staatlicher<br />

Detailsteuerung an den Hochschulen geführt. Die Bun<strong>des</strong>länder haben sich da<strong>mit</strong><br />

sehr bewusst für eine größtmögliche Unabhängigkeit der Hochschulen von staatlichen<br />

Vorgaben entschieden. Unterstützt wurde diese Entwicklung auch durch den<br />

Bologna-Prozess.<br />

00773 Der Prozess der Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums<br />

(Bologna Prozess) begann bereits 1997 <strong>mit</strong> dem Lissabon-Abkommen <strong>des</strong><br />

Europarates und der UNESCO, das eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung<br />

von Studienleistungen innerhalb Europas geschaffen hat. Die Lissabon-Konvention<br />

hat zum Ziel, die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen in der "europäischen<br />

Region" auf Basis <strong>des</strong> Prinzips gegenseitiger Akzeptanz zu sichern. Sie wurde<br />

am 16. Mai 2007 vom Deutschen Bun<strong>des</strong>tag ratifiziert.<br />

Die Bildungsminister von 29 europäischen Ländern trafen sich 1999 in Bologna und<br />

verabschiedeten die „Bologna-Erklärung“, in der sie sich verpflichteten, bis zum Jah-

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