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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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deutschen in den Printmedien, im Rundfunk, Fernsehen sowie im Internet formuliert.<br />

Die bisherige Absicherung <strong>des</strong> Niederdeutschangebots ist sowohl bei den privat-<br />

rechtlichen Anbietern als auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten unzureichend.<br />

Im privat-rechtlichen Rahmen können die staatlichen Stellen durchaus eine aktivere<br />

Haltung einnehmen, hier ist ein breites Spektrum an Impulsen und Anreizen vorstellbar.<br />

Die für die öffentlich-rechtlichen Anstalten bisher gern postulierte Staatsferne<br />

darf nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Sprachenwahl für bestimmte Beiträge<br />

allein von den Sendern festgelegt wird. Ausgehend von der starren Position der<br />

Länder hat der Bun<strong>des</strong>raat för Nedderdüütsch im Jahr 2009 ein juristisches Gutachten<br />

in Auftrag gegeben, das der Frage nachgeht, ob die Sprachen-Charta die öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten – zumin<strong>des</strong>t in den Bun<strong>des</strong>ländern, welche unter<br />

Artikel 11 der Sprachen-Charta die entsprechenden Verpflichtungen eingegangen<br />

sind – dazu verpflichtet, niederdeutsche Programmelemente in einem festzulegenden<br />

Umfang als obligatorische Bestandteile auszustrahlen. Die bisherige Praxis hingegen<br />

sieht alle diesbezüglichen Entscheidungen in der Hand der Rundfunkanstalten.<br />

Der Bun<strong>des</strong>raat för Nedderdüütsch fordert die Bun<strong>des</strong>länder, welche die öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten tragen, auf, für eine stabile strukturelle Verankerung<br />

der Regionalsprache in den jeweiligen Sendern zu sorgen. Formen wie die der<br />

Selbstverpflichtung oder der Zielvereinbarung sind dazu angetan, künftig zu einer<br />

Politik <strong>des</strong> Miteinanders zu gelangen.<br />

2.5. Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen<br />

Die Förderprinzipien der Länder gelten für standarddeutsche und niederdeutsche<br />

Projektvorhaben nach wie vor gleichermaßen. Eine Diskriminierung aufgrund der<br />

Sprache ist so<strong>mit</strong> nicht auszumachen, eine gezielte sprachkulturelle Förderung allerdings<br />

auch nicht. Vor allem mangelt es an Impulsen für Projektbereiche, in denen<br />

das Niederdeutsche bislang <strong>nur</strong> schwach vertreten ist; dies gilt insbesondere für den<br />

Film und für aktuelle Unterhaltungsmusik.<br />

Für Nordrhein-Westfalen ist auffällig, dass sich die ergriffenen Maßnahmen weitgehend<br />

auf die Felder der Wissenschaft und der Dokumentation einschränken lassen<br />

(s. Rn 61248). So wird der Aufbau eines digitalen niederdeutschen Textarchivs an<br />

den Universitäten Bielefeld und Münster gefördert, während von einer Intensivierung<br />

der Anstrengungen zur Stabilisierung der existenziell bedrohten Regionalsprache<br />

nicht die Rede sein kann.<br />

2.6. Wirtschaftliches und soziales Leben

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