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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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staatliche Integrationsförderung für solche Personenkreise begrüßt, sich jedoch gegen<br />

jegliche Einmischung in den im Vortext beschriebenen Bereich verwahrt.<br />

Die Sprachencharta schützt traditionell in einem Land gesprochene Regional- oder<br />

Minderheitensprachen. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat diesen Gesichtspunkt bei der<br />

Zeichnung der Charta und Ratifizierung der entsprechenden Gesetze immer wieder<br />

unterstrichen. Auch die Länder haben dies betont. Da staatliche Maßnahmen zum<br />

Schutz dieser Sprachen und Kulturen <strong>nur</strong> im Einvernehmen <strong>mit</strong> den Betroffenen<br />

praktiziert werden, muss dies im Dialog zwischen dem Staat und - in unserem Fall -<br />

den Dachverbänden geschehen, die als Angehörige der betroffenen Sprachgruppen<br />

gewählte Vertreter der Sprecher einer Minderheitensprache sind. Diese Meinungsbildung<br />

wird aber verfälscht, wenn Gemeinschaften in diese Diskussion einbezogen<br />

werden und staatliches Gehör finden, die nicht gewählte Vertreter von historisch gewachsenen<br />

Sprachgruppen unter dem Schutz der Sprachencharta sind.<br />

Wir sehen weiter die Gefahr, dass die aus der Charta begründeten Schutz- und Förderungsansprüche<br />

nach und nach auf einen breiten Personenkreis <strong>mit</strong> anderen Interessenlagen<br />

ausgeweitet wird und dadurch die Position der autochthonen deutschen<br />

Zigeuner, also den wahren Betroffenen, nicht mehr öffentlich Gehör findet. Auch im<br />

Hinblick auf weitere Zuwanderung in Deutschland sehen wir hier weiter Klärungsbedarf.<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung sollte dazu eine auf der Definition der Sprachencharta<br />

ruhende dauerhafte Politik finden, ehe es um diese Problematik öffentliche Diskussionen<br />

und politische Auseinandersetzungen gibt, die niemand will und die <strong>nur</strong> extremistischen<br />

Kräften nützen.<br />

Wir betonen erneut, dass unsere Gemeinschaft <strong>jeglichen</strong> externen Gebrauch <strong>des</strong><br />

Rommenes der Sinti (Sintetikes) beispielsweise in den Bereichen Bildung, Justiz,<br />

Verwaltung und Medien etc. sowie die Weitergabe von Sprachwissen oder Berichterstattung<br />

über die Sprache, ablehnt. Das schließt auch ein Eintreten der Sinti Allianz<br />

Deutschland für einen staatlichen Verzicht auf universitäre Forschung und Lehre zur<br />

Sprache und Kultur der Sinti ein. Die mündlich tradierte Sprache ist ein integraler Bestandteil<br />

<strong>des</strong> Tabu-Systems der Sinti und ein Teil der Jahrtausende alten Rechtsordnung,<br />

die u.a. jeden Angehörigen unseres Bevölkerungsteils verpflichtet, die Tabus<br />

unseres Volkes zu achten, zu bewahren und sie keinem außerhalb unserer Gemeinschaft<br />

zugängig zu machen.<br />

Die Sinti Allianz Deutschland möchte erneut unterstreichen, dass kein Vertreter deutscher<br />

Zigeuner, weder die Sinti Allianz noch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma,<br />

sich über die kulturellen Gesetze der Gemeinschaft hinwegsetzen kann, <strong>ohne</strong>

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