Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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366 Rheinland-Pfalz hat die Rahmenvereinbarung mit dem Landesverband den Minder- heitenschutz rechtlich verankert, was auch die Förderung der Sprache beinhaltet. Leider ist dieses Jahr auch hier die Einstellung eines Bildungsreferenten, der den Bedarf an Seminaren in Romanes ermitteln soll, an der "Priorität von Sparzwängen" zum Opfer gefallen (Ergänzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz zu Rn. 00756 am Ende der Stellungnahme). In Nordrhein-Westfalen hat der Landesverband festgestellt, dass den Schulen die Verpflichtungen der Charta zu wenig bekannt sind. Nach einem Informationsaustausch im Schulministerium wurden die Rahmenbedingungen für den Förderunterricht in Romanes in einer gemeinsamen Erklärung festgelegt. In Kürze wird dort eine Handreichung für Lehrer und Lehrerinnen über schulische und schulbegleitende Förderung und Initiativen für Kinder aus Sinti und Roma Familien erscheinen, die auch über Bedeutung der Minderheitensprache Auskunft gibt. In der Regel gehen die Aktivitäten auf die Initiative der Minderheit selbst zurück, meistens ohne dass die Länder dazu ermuntert hätten. Ein Beispiel ist die einstündige Rundfunksendung in Romanes, die von Radio Radar am 15.12. um 17.00 Uhr in Darmstadt ausgestrahlt wurde. Sie ging auf die Anregung des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma in Hessen zurück und ist auch von diesem produziert worden. Die Kosten wurden vom Arbeitskreis "weltoffenes Darmstadt" bezuschusst. Vor dem Hintergrund der Information, die Sprecher in Hessen befürworteten eine Ausstrahlung von romanessprachigen Radio- oder Fernsehsendungen (Rn 51103), hatte der Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht dem Land hier Versäumnisse vorgeworfen. Die folgende Reaktion der hessischen Behörden, die Landesrundfunkanstalt über die sich aus der Charta ergebenden Verpflichtungen zu informieren und einen Dialog mit dem Landesverband anzuregen (Rn 51104), wird vom Zentralrat begrüßt. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz teilt folgende Anmerkungen mit: Zu Rn 00115 Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Juni 2009 ein Fachgespräch zu den Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung vom August 2008 in Deutschland durchgeführt, an dem ein Vertreter des rheinlandpfälzischen Landesverbandes teilgenommen hat. Der UN-Ausschuss hat 2008 die
367 Rahmenvereinbarung zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und dem Landesverband als vorbildlich für die anderen Bundesländer empfohlen. Für den Landesverband, der die Interessen der etwa 8.000 in Rheinland-Pfalz lebenden Sinti und Roma vertritt, bedeutet der öffentlich-rechtliche Vertrag die Realisierung der seit Jahren geforderten gesetzlichen Verankerung eines Minderheitenschutzes, der Schutz und Förderung der Kultur der Sinti und Roma garantiert. Damit ist kein Sonderstatus erfüllt, für die anderen deutschen Minderheiten der Dänen, Friesen und Sorben ist der Schutz und die Förderung in den entsprechenden Landesverfassungen bereits seit Jahren verpflichtend verankert. Für die im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma bedeutet die Unterzeichnung des Vertrages auch die Anerkennung des ihnen zugefügten Unrechts und Wertschätzung gegenüber ihrer Minderheitenkultur. Neben der alltäglichen Beratungs-, Entschädigungs-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit bewältigt der Verband viele Aufgabengebiete, die in der Rahmenvereinbarung verankert sind. Für die kulturelle Förderung, die notwendige Bildung innerhalb der Minderheit und vor allem der Förderung der Minderheitensprache Romanes werden zusätzliche Fördermittel benötigt. Für die Bewältigung dieser Aufgaben werden die finanziellen Mittel für einen Sinti/Roma-Referenten benötigt. Zu Rn 00756 Die Aufgaben des Sinti-Bildungsreferenten sind die Koordination und Organisation von Seminargruppen in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz. Der Bildungsreferent soll in den rheinland-pfälzischen Kommunen in welchen die Angehörigen der Minderheit dies wünschen, Seminare in Romanes anbieten, deren Inhalt die minderheitenspezifische Kultur, Geschichte und Diskriminierungsproblematik in Form von Gesprächskreisen thematisiert. Dazu werden altersentsprechende Seminarkonzepte erarbeitet, die Wissen im Sinne von Sprache und Tradition sowie Handlungsstrategien im Hinblick auf persönlich erlebte Diskriminierungserfahrungen vermitteln. Als Vorbereitung für die Antragstellung zur Projektförderung der Sprache Romanes aufgrund der zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem rheinland-pfälzischen Landesverband der Sinti und Roma geschlossenen Rahmenvereinbarung wurden im Rahmen der institutionellen und ehrenamtlichen Förderung mit einer Gruppe von bis zu 25 jugendlichen und jungen Erwachsenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Arbeitskreis in einer Stadt durchgeführt. Der Arbeitskreis stieß bei den Angehörigen der Minderheit auf großes Interesse. Der aufgrund dieser gesammelten Erfahrungen gestellte Antrag auf Projektförderung zur Förderung der Minderheitensprache
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Rahmenvereinbarung zwischen der rheinland-pfälzischen Lan<strong>des</strong>regierung und dem<br />
Lan<strong>des</strong>verband als vorbildlich für die anderen Bun<strong>des</strong>länder empfohlen.<br />
Für den Lan<strong>des</strong>verband, der die Interessen der etwa 8.000 in Rheinland-Pfalz lebenden<br />
Sinti und Roma vertritt, bedeutet der öffentlich-rechtliche Vertrag die Realisierung<br />
der seit Jahren geforderten gesetzlichen Verankerung eines Minderheitenschutzes,<br />
der Schutz und Förderung der Kultur der Sinti und Roma garantiert. Da<strong>mit</strong> ist<br />
kein Sonderstatus erfüllt, für die anderen deutschen Minderheiten der Dänen, Friesen<br />
und Sorben ist der Schutz und die Förderung in den entsprechenden Lan<strong>des</strong>verfassungen<br />
bereits seit Jahren verpflichtend verankert. Für die im Nationalsozialismus<br />
verfolgten Sinti und Roma bedeutet die Unterzeichnung <strong>des</strong> Vertrages auch die Anerkennung<br />
<strong>des</strong> ihnen zugefügten Unrechts und Wertschätzung gegenüber ihrer Minderheitenkultur.<br />
Neben der alltäglichen Beratungs-, Entschädigungs-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit<br />
bewältigt der Verband viele Aufgabengebiete, die in der Rahmenvereinbarung<br />
verankert sind. Für die kulturelle Förderung, die notwendige Bildung innerhalb<br />
der Minderheit und vor allem der Förderung der Minderheitensprache Romanes werden<br />
zusätzliche Förder<strong>mit</strong>tel benötigt. Für die Bewältigung dieser Aufgaben werden<br />
die finanziellen Mittel für einen Sinti/Roma-Referenten benötigt.<br />
Zu Rn 00756<br />
Die Aufgaben <strong>des</strong> Sinti-Bildungsreferenten sind die Koordination und Organisation<br />
von Seminargruppen in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz. Der Bildungsreferent<br />
soll in den rheinland-pfälzischen Kommunen in welchen die Angehörigen der Minderheit<br />
dies wünschen, Seminare in Romanes anbieten, deren Inhalt die minderheitenspezifische<br />
Kultur, Geschichte und Diskriminierungsproblematik in Form von Gesprächskreisen<br />
thematisiert. Dazu werden altersentsprechende Seminarkonzepte<br />
erarbeitet, die Wissen im Sinne von Sprache und Tradition sowie Handlungsstrategien<br />
im Hinblick auf persönlich erlebte Diskriminierungserfahrungen ver<strong>mit</strong>teln.<br />
Als Vorbereitung für die Antragstellung zur Projektförderung der Sprache Romanes<br />
aufgrund der zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem rheinland-pfälzischen<br />
Lan<strong>des</strong>verband der Sinti und Roma geschlossenen Rahmenvereinbarung wurden im<br />
Rahmen der institutionellen und ehrenamtlichen Förderung <strong>mit</strong> einer Gruppe von bis<br />
zu 25 jugendlichen und jungen Erwachsenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein<br />
Arbeitskreis in einer Stadt durchgeführt. Der Arbeitskreis stieß bei den Angehörigen<br />
der Minderheit auf großes Interesse. Der aufgrund dieser gesammelten Erfahrungen<br />
gestellte Antrag auf Projektförderung zur Förderung der Minderheitensprache