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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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stufen der Schulen ist und dass außerdem die Möglichkeit besteht, Saterfriesisch<br />

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zusätzlich als Wahlfach anzubieten. Niedersachsen teilt hierzu <strong>mit</strong>: Im Wahlbereich<br />

(Arbeitsgemeinschaften, Wahlpflichtunterricht) steht der Spracherwerb im Vordergrund.<br />

Die Leistungen im Wahlpflichtunterricht werden benotet und sind versetzungsrelevant.<br />

00749 Unter Rn 54 seines dritten Monitoringberichtes stellte er außerdem fest, dass<br />

an der Haupt- und Realschule Saterland ebenfalls eine Wochenstunde Saterfriesisch<br />

angeboten wird.<br />

00750 Er beanstandet an dieser Stelle aber, dass Saterfriesisch nach Informationen,<br />

die er bei seinem dritten Monitoringbesuch erhalten hat, immer noch <strong>nur</strong> durch<br />

ehrenamtliche Lehrer unterrichtet wird, wobei nicht einmal ihre Reisekosten bezahlt<br />

würden.<br />

00751 Zusammenfassend hat er danach unter Rn 55 seines dritten<br />

Monitoringberichtes die Auffassung vertreten, dass mehr getan werden könne und<br />

solle. Angesichts der Tatsache, dass das Saterfriesische hochgradig gefährdet und<br />

der Sprachbereich gut eingegrenzt und sehr kompakt sei, sei es zumutbar und erforderlich,<br />

angemessene Ressourcen zu gewährleisten, um Saterfriesisch sowohl in der<br />

Grund- als auch in der Sekundarstufe in einem "realistischen" Umfang anbieten zu<br />

können. Entsprechende Feststellungen hat er auch unter Rn 322 - 345 seines dritten<br />

Monitoringberichtes getroffen und außerdem gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

das Lehren von Saterfriesisch im Unterricht der Primär- und Sekundarstufe weiter zu<br />

entwickeln.<br />

Bei der Anforderung dieses Staatenberichtes fragte er dementsprechend, ob zwischenzeitlich<br />

solche Maßnahmen ergriffen wurden.<br />

00752 Das zuständige Land Niedersachsen stellt klar, dass die übernommene Verpflichtung<br />

nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe f) der Charta, für die Bereitstellung geeigneter<br />

Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional- oder Minderheitensprachen<br />

zu sorgen, aus den nachfolgend genannten Gründen bereits bisher erfüllt<br />

gewesen ist. Zu der Forderung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 321 <strong>des</strong> dritten<br />

Monitoringberichtes, zusätzlich zu der o. g. Verpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 Buchstabe<br />

f) und wenigen Verpflichtungen aus Art. 8 weitere Verpflichtungen aus dieser Vorschrift<br />

zu übernehmen, verweist es auf die Ausführungen unter Rn 40802 ff. Unbeschadet<br />

dieser Klarstellungen teilt das Land aber doch folgende Verbesserungen bei<br />

Bildungsmaßnahmen zu Saterfriesisch <strong>mit</strong>:

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