Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...
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352 Stellungnahme der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. zum Rohentwurf des 4. Staatenberichtes der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 1. Allgemeine Bemerkungen zur Erarbeitung des Berichtes Zum Verfahren der Erarbeitung des 4. Staatenberichtes wird die parallele Zuarbeit der Vertreter der Länder und der Bundesbehörden und der Vertreter der geschützten Sprachgruppen bemängelt. Eine Stellungnahme der letzteren ist nur möglich, nachdem die Stellungnahmen der Länder und des Bundes in den Rohentwurf eingearbeitet wurden. Die Vorlage des überarbeiteten Rohentwurfes – Stand 18. November 2009 – ist nach wie vor in einigen Punkten unvollständig, so dass unsererseits nicht in jedem Falle auf den aktuellen Stand der jeweiligen Randnummern Bezug genommen werden kann. 2. Konkrete Bemerkungen zu Teil D: Rn 20810 Bezug: Auszubildende, deren Interesse an der sorbischen (wendischen) Sprache geweckt wurde, können in Ergänzung zu ihrem pflichtigen Unterricht nach Stundentafel Sorbisch (Wendisch) im fakultativen Bereich lernen. Bemerkung: Dieses Angebot ist nicht ausreichend um eine solide sprachliche Qualifikation zu erreichen und den Einsatz in sorbischen und WITAJ-Kindergärten zu sichern. Bei Nichtlösung dieses Problems droht Scheitern des gesamten Projektes in der Niederlausitz. Rn 20814 letzter Abs. Bezug: Aussagen über schlechter werdende Leistungen sind nicht auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen entstanden und nicht belastbar. Hierzu unsere Stellungnahme: Aus konkreten Ergebnissen von Olympiaden und schulischen Sprachwettbewerben in sorbischer/wendischer Sprache der vergangenen Jahre, die das WITAJ-Sprachzentrum jährlich durchführt, ist nachweisbar, dass diese Feststellung zutreffend ist. Hierzu braucht es künftig eine wissenschaftliche Evaluation mit dem Ziel einer konkreten Sprachstandsanalyse in niedersorbischer/wendischer Sprache mit entsprechenden Schlussfolgerungen. Rn 20833 Bezug: Mitteilung des Freistaates Sachsen bezüglich der Feststellung des Expertenausschusses in Rn 2083, dass Sachsen, um den durch die Schulschließungen entstehenden Trend auszugleichen, an allgemeinen Schulen sorbische Züge eingeführt hat und dort das
353 bilinguale Unterrichtsmodel „2plus“ verwendet, auch wenn der Expertenausschuss schwerwiegende Probleme in der geringen Zahl von 5 Wochenstunden und darin sieht, dass möglicherweise negative Auswirkungen dieses Modells auf die Sprachkompetenz der muttersprachlichen Schüler zu befürchten sind. Unsere Stellungnahme: Zum Ersten: Die geringe Zahl von 5 Wochenstunden wird in Nichtsorbischen Schulen praktiziert. Das Unterrichtsmodell „2plus“ wird hier aus Gründen der geringen, angeblich nicht ausreichender Schülerzahlen, nur in stark gekürzter Form angeboten, was unsererseits bemängelt wird. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dieser Kinder im Vergleich zu Kindern, die die Möglichkeit des Besuches einer sorbischen Schule nutzen können. Zum Zweiten: Die Befürchtungen des Expertenausschusses, dass sich dieses Modell möglicherweise negativ auf die Sprachkompetenz der muttersprachlichen Schüler auswirken könnte, sind berechtigt. Dies trifft insbesondere auf Schüler zu, die in einer Klasse laut Schulgesetz mit einer Klassenstärke von mindestens 20 Schülern neben den Nichtmuttersprachlern die absolute Minderheit (in der Praxis zwischen 3-5 Schüler von 20) bilden. Solche Konstellationen sind in mehreren sorbischen Schulen, insbesondere in einigen Mittelschulen zu beobachten. Rn 20836 Die ursprünglich geplante Projektmaßnahme der zusätzlichen Bereitstellung finanzieller Mittel für die Qualifizierung von Lehrlingen in der Berufsausbildung in sorbischer Sprache ist nicht aufgegangen. Grund: Unzureichende Anzahl der Bewerber aus den unterschiedlichen Berufsgruppen und die Bereitstellung finanzieller Fördermittel, die einen angemessenen Eigenbeitrag voraussetzen. Ein weiterer Grund waren organisatorische Hindernisse aufgrund unterschiedlicher Lehrpläne, die Mindestklassenstärke von 12 Schülern zu konstituieren. Rn 20 837 , 2. Abs. Mit der Einbindung der sorbischen Fachschule für Sozialpädagogik in das Berufliche Schulzentrum (BSZ) für Wirtschaft Bautzen wird beklagt, dass die ausreichende Ausbildung an Erzieherinnen zunehmend erschwert wird. Einerseits unterliegt die Anzahl der sorbischen Bewerber der Regelung des Numerus clausus, der rein statistisch keine Chancengleichheit für die Bewerber der Minderheit gegenüber den Bewerbern der Mehrheit gewährleistet. Zum anderen werden durch laufende Strukturveränderungen innerhalb der Einrichtung die Ausbildungsbedingungen für Ausbilder und Lehrlinge bzw. Schüler zunehmend schlechter. Über strukturelle Veränderungen wurde die Domowina bisher nicht offiziell informiert.
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Zum Ersten: Die geringe Zahl von 5 Wochenstunden wird in Nichtsorbischen Schulen<br />
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Die ursprünglich geplante Projektmaßnahme der zusätzlichen Bereitstellung finanzieller Mittel<br />
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Grund: Unzureichende Anzahl der Bewerber aus den unterschiedlichen Berufsgruppen und<br />
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Mit der Einbindung der sorbischen Fachschule für Sozialpädagogik in das Berufliche Schulzentrum<br />
(BSZ) für Wirtschaft Bautzen wird beklagt, dass die ausreichende Ausbildung an<br />
Erzieherinnen zunehmend erschwert wird. Einerseits unterliegt die Anzahl der sorbischen<br />
Bewerber der Regelung <strong>des</strong> Numerus clausus, der rein statistisch keine Chancengleichheit<br />
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strukturelle Veränderungen wurde die Domowina bisher nicht offiziell informiert.