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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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auch einen Punkt zur Sprachkompetenz enthält. Auf dieser Grundlage können die<br />

Pflegekräfte er<strong>mit</strong>teln, wer z. B. Niederdeutsch spricht. Auch in den Krankenhäusern<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird versucht, auf die niederdeutsche Sprachkompetenz der Patienten<br />

einzugehen. Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern fördert im gesamten<br />

Land auch weiterhin das Projekt „Hörmax – Das Radio von Senioren für Senioren“ in<br />

Senioren- und Pflegeheimen. Hier finden sich auch zahlreiche Beiträge in niederdeutscher<br />

Sprache.<br />

So wird etwa in den Pflegeeinrichtungen <strong>des</strong> Deutschen Roten Kreuzes in Rostock,<br />

Lübtheen (Landkreis Ludwigslust), Teterow und Laage (Landkreis Güstrow), Neustrelitz<br />

(Landkreis Mecklenburg-Strelitz), Neubrandenburg und Sternberg (Landkreis<br />

Parchim) die niederdeutsche Sprache in der Kommunikation eingesetzt. Auch in den<br />

DRK-Krankenhäusern in Neustrelitz und Teterow kommt die niederdeutsche Sprache<br />

gezielt im Rahmen der Ergotherapie und beim Gedächtnistraining zum Einsatz. Sowohl<br />

das Deutsche Rote Kreuz als auch die Volkssolidarität Mecklenburg-<br />

Vorpommern nutzen im Rahmen ihrer kulturellen Betreuung die niederdeutsche<br />

Sprache. Im DRK-Pflegeheim Neubrandenburg erscheint regelmäßig eine Heimzeitung,<br />

die insbesondere auch niederdeutsche Texte enthält.<br />

Die in privater Trägerschaft befindlichen sozialen Einrichtungen – wie Krankenhäuser,<br />

Altersheime und Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern – sind gern bereit,<br />

die niederdeutsche Regionalsprache in der sprachlichen Kommunikation einzusetzen.<br />

61314 In Schleswig Holstein hat der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung unter<br />

Rn 718 ff. seines dritten Monitoringberichtes gleichfalls als nicht erfüllt angesehen,<br />

nachdem er festgestellt hat, dass Plattdeutsch dort zwar in vielen sozialen Betreuungseinrichtungen<br />

verwendet wird, dass dies nach seiner Einschätzung aber <strong>nur</strong><br />

auf Zufall beruht und Grundsatzregelungen <strong>des</strong>halb nicht entbehrlich macht.<br />

61315 Zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob die Behörden entsprechend seiner Forderung<br />

nunmehr eine strukturierte Grundsatzregelung eingeführt haben, nimmt das<br />

Land Schleswig-Holstein wie folgt Stellung:<br />

Der Anteil von Alten- und Pflegeheimen in öffentlicher Trägerschaft ist in Schleswig-<br />

Holstein stark zurückgegangen. Er liegt inzwischen unter 5%. Von daher sind die<br />

un<strong>mit</strong>telbaren staatlichen Einflussmöglichkeiten in diesem Bereich als gering einzuschätzen.<br />

Es ist daher <strong>nur</strong> möglich, an die privaten und freigemeinnützigen Träger<br />

dieser Einrichtungen zu appellieren, für die Niederdeutsch sprechenden Bew<strong>ohne</strong>rinnen<br />

und Bew<strong>ohne</strong>r möglichst auch Pflegepersonal einzusetzen, das über nieder-

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