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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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o. g. Verpflichtung unter Rn 540 ff. seines Dritten Monittoringberichtes als <strong>nur</strong> zum<br />

Teil erfüllt angesehen, nachdem er festgestellt hat, dass zwar in einigen Altersheimen,<br />

in denen die Bew<strong>ohne</strong>r Niederdeutsch sprechen, eine Behandlung in niederdeutscher<br />

Sprache grundsätzlich sichergestellt ist, dass eine entsprechende Versorgung<br />

aber nicht für alle pflegebedürftigen Personen angeboten werden kann und<br />

dass die Behörden dies in den meisten Fällen auch nicht für notwendig halten, da<br />

alle Sprecher <strong>des</strong> Niederdeutschen ebenfalls Hochdeutsch verstehen und sprechen.<br />

61311 Zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob die hamburger Behörden entsprechend<br />

seiner Forderung eine strukturierte Grundsatzregelung eingeführt haben, um die<br />

Möglichkeit, in sozialen Einrichtungen auf Niederdeutsch aufgenommen und behandelt<br />

werden zu können, systematischer zu gestalten, nimmt die Freie und Hansestadt<br />

Hamburg wie folgt Stellung:<br />

Einer Beschäftigung von Personen in Einrichtungen, die auch die niederdeutsche<br />

Sprache sprechen, steht nichts entgegen und wird grundsätzlich begrüßt. Dieses den<br />

(in der Regel freien) Trägern als Einstellungsvoraussetzung vorzugeben, erscheint<br />

arbeitsrechtlich bedenklich und ist auch <strong>des</strong>halb nicht geboten, weil der Nachfrage<br />

nach Fachkräften angesichts <strong>des</strong> quantitativen Ausbaus <strong>des</strong> Platzangebotes aktuell<br />

und auch voraussichtlich in den kommenden Jahren <strong>ohne</strong>hin <strong>nur</strong> schwer entsprochen<br />

werden kann.<br />

61312 In Mecklenburg-Vorpommern hat der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung<br />

unter Rn 595 ff. seines dritten Monitoringberichtes sogar als unerfüllt angesehen,<br />

nachdem er festgestellt hat,<br />

- dass viele Pflegeeinrichtungen, die zum großen Teil privatisiert worden sind,<br />

ein niederdeutsches „Corporate-Identity“-Konzept verabschiedet haben, <strong>ohne</strong><br />

dass s. E. erkennbar ist,<br />

• inwieweit die Behörden dazu beigetragen haben und<br />

• inwieweit dadurch sichergestellt ist, dass pflegebedürftige Personen auf<br />

Niederdeutsch behandelt werden können und<br />

- dass es s. E. auf Zufall beruht, dass Niederdeutsch in vielen Pflegeeinrichtungen<br />

verwendet wird.<br />

61313 Zu der Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses, ob die Behörden wie von ihm gefordert<br />

zwischenzeitlich zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung eine strukturelle Grundsatzregelung<br />

eingeführt haben, teilt das Land Mecklenburg-Vorpommern Folgen<strong>des</strong><br />

<strong>mit</strong>:<br />

Bei der Aufnahme in ein Senioren- oder Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern<br />

erhalten die zukünftigen Bew<strong>ohne</strong>r und Bew<strong>ohne</strong>rinnen einen Fragebogen, der u. a.

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