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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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dungsangebot wurde vom Plattdütskbüro initiiert und organisiert und erfolgte in Zu-<br />

sammenarbeit <strong>mit</strong> den Volkshochschulen.<br />

Zu Artikel 13 Abs. 2<br />

In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, insoweit<br />

die staatlichen Stellen zuständig sind, in dem Gebiet, in dem die Regional- oder Minderheitensprachen<br />

gebraucht werden, im Rahmen <strong>des</strong> Zumutbaren<br />

Art. 13 Abs. 2 Buchstabe c) - Gebrauch der Sprache in sozialen Einrichtungen -<br />

c) sicherzustellen, dass soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altersheime und Heime<br />

die Möglichkeit bieten, Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache, die<br />

aufgrund von Krankheit, Alter oder aus anderen Gründen der Betreuung bedürfen, in<br />

deren eigener Sprache aufzunehmen und zu behandeln<br />

61307 Die o. g Verpflichtung wurde für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie<br />

und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein übernommen.<br />

61308 In der Freien Hansestadt Bremen hat der Expertenausschuss die Verpflichtung<br />

unter Rn 465 ff. seines dritten Monitoringberichtes als <strong>nur</strong> zum Teil erfüllt angesehen,<br />

nachdem er festgestellt hat, dass zwar zahlreiche Institutionen Mitarbeiter<br />

beschäftigen, die Niederdeutsch sprechen, dass die Freie Hansestadt Bremen aber<br />

keine Maßnahmen für ein systematischeres Angebot getroffen hat, um sicherzustellen,<br />

dass soziale Einrichtungen über Mitarbeiter <strong>mit</strong> Niederdeutschkenntnissen verfügen.<br />

61309 Die Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob die deutschen Behörden entsprechend seiner<br />

Forderung eine strukturelle Grundsatzregelung eingeführt haben, sodass die betreffenden<br />

Personen in sozialen Einrichtungen auf Niederdeutsch aufgenommen und<br />

behandelt werden können, beantwortet die Freie Hansestadt Bremen wie folgt:<br />

Einer Beschäftigung von Personen in Einrichtungen, die auch die niederdeutsche<br />

Sprache sprechen, steht nichts entgegen, sondern wird grundsätzlich begrüßt. Dies<br />

jedoch den Trägern (überwiegend handelt es sich um freie Träger) als Einstellungsvoraussetzung<br />

vorzugeben ist allein <strong>des</strong>halb nicht geboten, weil der Nachfrage nach<br />

Fachkräften angesichts <strong>des</strong> quantitativen Ausbaus <strong>des</strong> Platzangebotes in den kommenden<br />

Jahren <strong>ohne</strong>hin <strong>nur</strong> schwer entsprochen werden kann.<br />

61310 Auch in der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Expertenausschuss die

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