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322 Art. 12 Abs. 1 Buchstabe c) - Zugangsmöglichkeiten zu den in anderen Sprachen geschaffe- nen Werken - c) in Regional- oder Minderheitensprachen den Zugang zu Werken zu fördern, die in anderen Sprachen geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und ausbauen; 61212 Die o. g. Verpflichtung wurde von den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen. Zu einigen dieser Länder sind nachfolgende Mitteilungen zu machen: 1. Freie Hansestadt Bremen 61213 In der Freien Hansestadt Bremen hat der Expertenausschuss unter Rn 453 seines dritten Monitoringberichtes die o. g. Verpflichtung als nicht erfüllt angesehen, nachdem er mangels weiterer Informationen angenommen hat, dass die Aktivitäten von nordmedia in diesem Zusammenhang nicht relevant sein sollen. 61214 Zu der Frage des Ausschusses, ob zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen wurden, um zu in anderen Sprachen geschaffenen Werken den Zugang in niederdeutscher Sprache durch Unterstützung von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung zu fördern, bemüht sich das Land, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, seinen Einfluss auf Programmplaner zur Verbesserung der Situation zu nutzen. 2. Mecklenburg-Vorpommern 61215 Vor dem Hintergrund, dass der Expertenaussschuss unter Rn 591 seines dritten Monitoringberichtes der Darstellung unter Rn 5168 des Dritten Staatenberichtes nur entnommen hat, dass auf Grundlage der Kulturförderungsrichtlinie des Landes die Übersetzung, Nachsynchronisation und Untertitelung gefördert werden kann, hat er die o. g. Verpflichtung mangels praktischer Beispiele in Mecklenburg- Vorpommern als nur zum Teil erfüllt angesehen. 61216 Zu der Frage des Ausschusses, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Zugang zu in anderen Sprachen geschaffenen Werken in niederdeutscher Sprache durch Unterstützung von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung wirksam zu fördern, verweist das Land auf Rn 61208.
3. Niedersachsen 323 61217 In Niedersachsen hat der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung unter Rn 659 seines dritten Monitoringberichtes als teilweise erfüllt angesehen, nachdem er der Mitteilung unter Rn 5126 des Dritten Staatenberichtes entnommen hat, dass Sendungen, die im NDR ausgestrahlt wurden, in Plattdeutsch synchronisiert worden sind. 61218 Zu der Frage des Ausschusses, welche Maßnahmen zwischenzeitlich ergriffen worden sind, um die verschiedenen Möglichkeiten des Zugangs in niederdeutscher Sprache zu in anderen Sprachen geschaffenen Werken zu fördern, teilt das Land Folgendes mit: Unter Bezugnahme auf Rn 5126 des Dritten Staatenberichtes ist festzustellen, dass die Synchronisation und Nachsynchronisation vom NDR bereits hergestellter Sendungen seiner Programmautonomie unterfällt. Gerade die Vielzahl der unter der vorgenannten Randnummer erwähnten Beispiele zeigt auf, dass dort umfangreiche Aktivitäten entwickelt worden sind. 4. Schleswig-Holstein 61219 Der Expertenaussschuss hat unter Rn 711 ff. seines dritten Monitoringberichtes mitgeteilt, dass die o. g. Verpflichtung in Schleswig-Holstein nicht erfüllt gewesen ist, nachdem er festgestellt hat, dass das Land nach eigenen Angaben Übersetzungsaktivitäten der niederdeutschen Einrichtungen fördert, aber keine Angaben machen konnte, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. 61220 Auf die Frage des Ausschusses, ob solche Angaben nunmehr möglich sind, teilt das Land Folgendes mit: Der Zugang in der Regionalsprache zu Werken in anderen Sprachen findet nach Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes vereinzelt statt und geschieht meist auf private Initiative von niederdeutschen Autoren, die mit der Übersetzung derartiger Werke für Veröffentlichungen im Buchmarkt sorgen. Intensiver werde die Übersetzung von Theaterstücken aus Fremdsprachen in das Niederdeutsche betrieben, um ausreichend Stücke für die professionellen Theater und die Amateurbühnen zur Verfügung zu haben. Diese Übertragungen finden in der Regel in Form von Verlags- oder Autorenprojekten statt.
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Sprachen geschaffen worden sind, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />
Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und<br />
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Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen.<br />
Zu einigen dieser Länder sind nachfolgende Mitteilungen zu machen:<br />
1. Freie Hansestadt Bremen<br />
61213 In der Freien Hansestadt Bremen hat der Expertenausschuss unter Rn 453<br />
seines dritten Monitoringberichtes die o. g. Verpflichtung als nicht erfüllt angesehen,<br />
nachdem er mangels weiterer Informationen angenommen hat, dass die Aktivitäten<br />
von nordmedia in diesem Zusammenhang nicht relevant sein sollen.<br />
61214 Zu der Frage <strong>des</strong> Ausschusses, ob zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen<br />
wurden, um zu in anderen Sprachen geschaffenen Werken den Zugang in niederdeutscher<br />
Sprache durch Unterstützung von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung,<br />
Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung zu fördern, bemüht<br />
sich das Land, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, seinen Einfluss auf Programmplaner<br />
zur Verbesserung der Situation zu nutzen.<br />
2. Mecklenburg-Vorpommern<br />
61215 Vor dem Hintergrund, dass der Expertenaussschuss unter Rn 591 seines<br />
dritten Monitoringberichtes der Darstellung unter Rn 5168 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes<br />
<strong>nur</strong> entnommen hat, dass auf Grundlage der Kulturförderungsrichtlinie <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
die Übersetzung, Nachsynchronisation und Untertitelung gefördert werden kann,<br />
hat er die o. g. Verpflichtung mangels praktischer Beispiele in Mecklenburg-<br />
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durch Unterstützung von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation,<br />
Nachsynchronisation und Untertitelung wirksam zu fördern, verweist das<br />
Land auf Rn 61208.