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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Art. 12 Abs. 1 Buchstabe b) - Zugangsmöglichkeiten zu den in der Minderheitensprache ge-<br />

schaffenen Werken -<br />

b) die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in Regional- oder Minderheitensprachen<br />

geschaffenen Werken in anderen Sprachen zu fördern, indem sie Tätigkeiten auf<br />

dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung<br />

unterstützen und ausbauen;<br />

61206 Die o. g. Verpflichtung wurde von den Ländern Freie Hansestadt Bremen,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein übernommen.<br />

Einige Länder teilen in diesem Zusammenhang <strong>mit</strong>:<br />

1. Mecklenburg-Vorpommern<br />

61207 Das Land verweist auf seine Darstellung unter Rn 5163 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes,<br />

dass auf der Grundlage der Kulturförderung Projekte, die der Synchronisation,<br />

der Nachsynchronisation und Untertitelung in Bezug auf das Niederdeutsche im<br />

Verhältnis zum Hochdeutschen dienen, gefördert werden können.<br />

61208 Zu der Frage, in welcher Weise das Land dies publik gemacht hat und ob<br />

nunmehr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, teilt das Land Folgen<strong>des</strong><br />

<strong>mit</strong>: Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung<br />

im kulturellen Bereich sowie nach § 96 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>vertriebenengesetzes“, zuletzt<br />

geändert am 26.02.2008, ist seit 14 Jahren die Grundlage für die Kulturförderung.<br />

In der Auflistung der inhaltlichen Förderschwerpunkte ist ausgewiesen, dass<br />

„Projekte <strong>des</strong> Niederdeutschen, der Sprach- und Kulturarbeit entsprechend der Lan<strong>des</strong>verfassung<br />

und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“<br />

gefördert werden. Die Förderrichtlinie ist im Amtsblatt Mecklenburg-<br />

Vorpommern veröffentlicht worden und im Internet für jedermann zugänglich. Dies<br />

trifft auch auf die drei Staatenberichte und die Ausführungen <strong>des</strong> Expertenausschusses<br />

zu den Monitoring-Verfahren zu.<br />

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, dass im Rahmen der Kulturförderung Projekte,<br />

die der Übersetzung, der Synchronisation, der Nachsynchronisation und Untertitelung<br />

in Bezug auf das Niederdeutsche im Verhältnis zum Hochdeutschen dienen,<br />

gefördert werden können. Im Berichtszeitraum 2007 - 2009 sind keine diesbezüglichen<br />

Projekte beantragt worden.

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