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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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61029 Zu der Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 508 ff. seines dritten<br />

Monitoringberichtes, dass die o. g. Verpflichtung mangels konkreter Praktiken oder<br />

Anreize und Fehlens eines strukturellen Ansatzes zur Förderung personeller Ver-<br />

wendungswünsche in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erfüllt ist, wird er-<br />

neut klargestellt, dass nicht das Erwecken, sondern <strong>nur</strong> das Erfüllen von (vorhande-<br />

nen) Verwendungswünschen geschuldet wird und dass keine Wünsche nach Ver-<br />

wendung im niederdeutschen Sprachumfeld abgelehnt worden sind.<br />

61030 Nachdem der Expertenausschuss die o. g. Verpflichtung unter Rn 574 ff.<br />

seines dritten Monitoringberichtes unbeschadet der Mitteilung unter Rn 5111 <strong>des</strong><br />

Dritten Staatenberichtes, dass Niederdeutschsprachkenntnisse bei der Übertragung<br />

von Stellen der Lan<strong>des</strong>verwaltung und der nachgeordneten Behörden auf die Kreise<br />

und kreisfreien Städte im Rahmen der Verwaltungsreform soweit wie möglich berücksichtigt<br />

wurden, <strong>mit</strong> der Begründung fehlender Beispielsfälle auch in Mecklenburg-Vorpommern<br />

als <strong>nur</strong> formal erfüllt angesehen hat, teilt das Land <strong>mit</strong>, dass nicht<br />

das Erwecken, sondern <strong>nur</strong> das Erfüllen von (vorhandenen) Verwendungswünschen<br />

geschuldet wird und dass keine Wünsche nach Verwendung im niederdeutschen<br />

Sprachumfeld abgelehnt wurden.<br />

61031 Zu den Feststellungen <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 574 ff. seines<br />

dritten Monitoringberichtes, dass auch in Niedersachsen die o. g. Verpflichtung <strong>nur</strong><br />

formal erfüllt ist und dass keine praktischen Umsetzungsbeispiele für eine gezielte<br />

Personalpolitik vorliegen, teilt Niedersachsen <strong>mit</strong>, dass nicht das Erwecken, sondern<br />

<strong>nur</strong> das Erfüllen von (vorhandenen) Verwendungswünschen geschuldet wird und<br />

dass keine Wünsche nach Verwendung im niederdeutschen Sprachumfeld abgelehnt<br />

wurden. Zusätzllich wird auf die Frage <strong>des</strong> Expertenausschusses nach Verwendungswünschen<br />

von Niederdeutsch sprechenden Anghörigen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes<br />

beispielhaft Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>geteilt:<br />

In den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn wird Personal <strong>mit</strong> entsprechenden<br />

Sprachkenntnissen eingesetzt. Dieses ist nach Auffassung der Gemeinden<br />

schon aus Gründen der Bürgerorientierung der Kommunalverwaltung und der Motivierung<br />

der Mitarbeiter angezeigt. Im Landkreis Friesland wird der o.g. Verpflichtung<br />

Rechnung getragen, sofern ein entsprechender Einsatzwunsch von Mitarbeitern besteht<br />

und ein entsprechender Stellenbedarf in einem Bereich vorliegt. Mitarbeiter, die<br />

Niederdeutsch sprechen, werden in der Gemeindeverwaltung Friedeburg auf<br />

Wunsch und bei Bedarf auf dem Arbeitsplatz eingesetzt, an dem diese Sprachkenntnisse<br />

erwünscht sind bzw. benötigt werden. Die Stadt Cuxhaven berücksichtigt in<br />

ihrem Entscheidungsprozess den Wunsch von Bediensteten <strong>des</strong> öffentlichen Diens-

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