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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Kreistag auf seiner Sitzung am 15.10.2007 beschlossen, ab 2008 einmal im Jahr ei-<br />

ne Kreistagssitzung in niederdeutscher Sprache abzuhalten. Die Niederschrift zu<br />

diesem Tagesordnungspunkt wurde in Niederdeutsch erstellt. Zur Umsetzung <strong>des</strong><br />

Beschlusses erfolgt einmal jährlich die Beratung eines geeigneten Tagesordnungs-<br />

punktes auf Niederdeutsch (2008: „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008 - Ein-<br />

schränkung der Genehmigung der Kreditermächtigung“ und 2009: „Wahl der Abge-<br />

ordneten zur 3. Kurie der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden; Wahlpe-<br />

riode 01.01.2010 bis 2015“).<br />

Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) - Gebrauch der Regionalsprache in Ratsversammlungen der örtlichen<br />

Behörde -<br />

f) den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden<br />

in deren Ratsversammlungen, <strong>ohne</strong> jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n) <strong>des</strong> Staates<br />

auszuschließen;<br />

61023 Zu der o. g. von der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg sowie den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und<br />

Schleswig-Holstein übernommenen Verpflichtung hat der Expertenausschuss in seinem<br />

dritten Monitoringbericht erneut nicht Stellung genommen.<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass auch die o. g. Vorschrift un<strong>mit</strong>telbar<br />

gelten<strong>des</strong> Recht darstellt und dass die Verpflichtung zumin<strong>des</strong>t in der Form <strong>des</strong> Zulassens<br />

in allen Ländern erfüllt wird.<br />

Ergänzend teilen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />

61024 Für Mecklenburg-Vorpommern wird erneut bestätigt, dass das Niederdeutsche<br />

insbesondere in ländlich strukturierten Regionen ganz oder teilweise für die<br />

Durchführung von Gemeinderatssitzungen genutzt wird.<br />

61025 Niedersachsen nennt nachfolgende Beispiele:<br />

In der Stadt Wittmund werden Ratssitzungen und Ausschüsse zum Teil auf Niederdeutsch<br />

abgehalten. Der Gebrauch der niederdeutschen Sprache in den Ratssitzungen<br />

der Gemeinde Visbek ist möglich, teilweise erfolgen auch plattdeutsche Wortbeiträge.<br />

In den Jahren 2007/2008 wurden alle Sitzungen <strong>des</strong> Kulturausschusses in<br />

niederdeutscher Sprache durchgeführt. In den nichtöffentlichen Sitzungen <strong>des</strong> Verwaltungsausschusses<br />

ist Niederdeutsch Standard. In der Samtgemeinde Holtriem<br />

werden Sitzungen in Niederdeutsch durchgeführt. Eine Ausnahme tritt dann ein,<br />

wenn ein Rats<strong>mit</strong>glied teilnimmt, welches der niederdeutschen Sprache nicht mächtig<br />

ist. Die Sitzung wird dann auf Hochdeutsch durchgeführt. Die Ratssitzungen wer-

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