Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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03.02.2013 Aufrufe

288 menarbeit mit den Volkshochschulen Kurse zum Erlernen des niederdeutschen Schreibens durchgeführt. Die Samtgemeinde Hollenstedt hat in der Verwaltung eine Plattdeutschbeauftragte. Der Gebrauch des Niederdeutschen in der Gemeindever- waltung in Lindern ist zugelassen. 70 % der Bediensteten können Niederdeutsch sprechen, die übrigen Bediensteten können überwiegend die niederdeutsche Spra- che verstehen. Die Stadtverwaltung Delmenhorst verfügt über Mitarbeiter/-innen, die entsprechende Kenntnisse in der niederdeutschen Sprache („Nordoldenburgisches Platt“) besitzen. Innerhalb der Kreisverwaltung des Landkreises Celle ist der Ge- brauch zugelassen, soweit eine Verständigung zwischen den Gesprächspartnern möglich ist. Die Verwaltung verfügt über einen Ansprechpartner für Niederdeutsch. In den kreisangehörigen Kommunen ist zum Teil ein offizieller Ansprechpartner für Niederdeutsch benannt. Innerhalb der Kommunalverwaltung des Landkreises Osterholz ist die Verwendung des Niederdeutschen zugelassen. Der Gebrauch der niederdeutschen Sprache ist innerhalb der Kreisverwaltung des Landkreises Emsland eine gängige Praxis. Die Bediensteten werden angehalten, die Sprachkenntnisse im Verwaltungsalltag zu nutzen, wenn sich entsprechende Gesprächssituationen ergeben. Ein Plattdeutschbeauftragter, der sich im „Haus des Gastes“ in der Gemeinde Salzhausen befindet, wurde durch den Landkreis Harburg für das gesamte Kreisgebiet bestellt. In der Samtgemeindeverwaltung Salzhausen werden Mitarbeiter zum Niederdeutschsprechen mit den Bürgern ermutigt. In den Gemeindeverwaltungen der Mitgliedsgemeinden wird mit vielen Bürgern ausschließlich Niederdeutsch gesprochen. Plattdeutschfortbildungen werden den Mitarbeitern genehmigt und finanziert. Es wurden Plaketten und Aufkleber an die Mitarbeiter verteilt, die diese als Hinweis tragen, dass sie Plattdeutsch verstehen. 61009 Mecklenburg-Vorpommern ergänzt wie folgt: In Mecklenburg-Vorpommern spielt der Gebrauch der Regionalsprache Niederdeutsch in regionalen und örtlichen Behörden auch weiterhin eine positive Rolle. So hat z. B. die stellvertretende Landrätin des Kreises Mecklenburg-Strelitz am 19.04.2008 anlässlich der Jahrestagung der Fritz-Reuter-Gesellschaft e. V. in Neustrelitz ihr Grußwort auf Niederdeutsch gehalten. Diese Rede liegt in Band 19 der Beiträge der Fritz-Reuter-Gesellschaft inzwischen gedruckt vor. Um einen sprachlichen Impuls zu geben, setzen Vertreter der Landesebene (z. B. Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Ministerpräsident a. D.; Landtagspräsidentin etc.) in ihren Redebeiträgen die niederdeutsche Sprache im Bereich der Heimat- und Volkskultur, der Literatur- und Ortsgeschichte ein. 61010

289 Art. 10 Abs. 2 Buchstabe b) - Stellung von Anträgen - b) die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, mündliche oder schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen; 61011 Wie bereits unter Rn 5086 des Dritten Staatenberichtes wird mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der o. g. Verpflichtung Entsprechendes gilt wie oben zu Art. 10 Abs. 2 Buchstabe a), da die Länder nach den Mitteilungen unter Rn 1052 - 1063 des Zweiten Staatenberichtes die gebotene „Möglichkeit“ zur Antragstellung eingeräumt haben, von dieser aber kaum Gebrauch gemacht wird und weil der Sachverständigenausschuss danach wiederum über den Wortlaut der Regelung hinausgehend die Verpflichtung meist nicht für ausreichend erfüllt angesehen hat (so nach Rn 429 ff. des dritten Monitoringberichtes in der Freien Hansestadt Bremen, nach Rn 506 ff. in der Freien und Hansestadt Hamburg, nach Rn 633 ff. in Niedersachsen, nach 689 ff. in Schleswig-Holstein). Unbeschadet dessen machen zwei der betroffenen Länder ergänzende Mitteilungen: 61012 Brandenburg Niederdeutsche Anträge können in schriftlicher und mündlicher Form in örtlichen und regionalen Behörden auch weiterhin gestellt werden. 61013 Niedersachsen Verwiesen wird auf die Rn 61003. Als Ergebnis werden nachfolgende praktische Umsetzungsbeispiele aufgelistet: In der Stadt Emden werden schriftliche Anträge im Gegensatz zu den mündlichen Anfragen nur selten gestellt. Die Stadt Uelzen lässt seit 1999 mündliche und schriftliche Anträge in niederdeutscher Sprache zu. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel können Anträge in Niederdeutsch gestellt werden. In Problemfällen werden Personen hinzugezogen, die die Sprache verstehen können. Meist besteht eine Scheu von Antragstellern Niederdeutsch im Amt zu benutzen. In der Samtgemeinde Gellersen (Landkreis Lüneburg) besteht die Möglichkeit, dass Personen, die die Regionalsprache Niederdeutsch gebrauchen, mündliche Anträge in dieser Sprache stellen können. Im Landkreis Wittmund kann jeder Bürger sein Anliegen mündlich oder schriftlich in Niederdeutsch vortragen. Im Landkreis Friesland sind mündliche Anträge möglich. Im Landkreis Osterholz besteht zur mündlichen und schriftlichen Antragstellung die Möglichkeit. Mündlich ist dies bereits geschehen. Auch die Gemeinden Friedeburg, Visbek, Wardenburg und Lindern, die Samtgemeinde Salzhausen sowie die Stadt Delmenhorst lassen mündliche wie schriftliche Anträge in niederdeutscher Sprache zu.

289<br />

Art. 10 Abs. 2 Buchstabe b) - Stellung von Anträgen -<br />

b) die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen,<br />

mündliche oder schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen;<br />

61011 Wie bereits unter Rn 5086 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes wird <strong>mit</strong>geteilt, dass<br />

im Zusammenhang <strong>mit</strong> der o. g. Verpflichtung Entsprechen<strong>des</strong> gilt wie oben zu Art.<br />

10 Abs. 2 Buchstabe a), da die Länder nach den Mitteilungen unter Rn 1052 - 1063<br />

<strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes die gebotene „Möglichkeit“ zur Antragstellung eingeräumt<br />

haben, von dieser aber kaum Gebrauch gemacht wird und weil der Sachverständigenausschuss<br />

danach wiederum über den Wortlaut der Regelung hinausgehend<br />

die Verpflichtung meist nicht für ausreichend erfüllt angesehen hat (so nach Rn<br />

429 ff. <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes in der Freien Hansestadt Bremen, nach Rn<br />

506 ff. in der Freien und Hansestadt Hamburg, nach Rn 633 ff. in Niedersachsen,<br />

nach 689 ff. in Schleswig-Holstein).<br />

Unbeschadet <strong>des</strong>sen machen zwei der betroffenen Länder ergänzende Mitteilungen:<br />

61012 Brandenburg<br />

Niederdeutsche Anträge können in schriftlicher und mündlicher Form in örtlichen und<br />

regionalen Behörden auch weiterhin gestellt werden.<br />

61013 Niedersachsen<br />

Verwiesen wird auf die Rn 61003. Als Ergebnis werden nachfolgende praktische<br />

Umsetzungsbeispiele aufgelistet:<br />

In der Stadt Emden werden schriftliche Anträge im Gegensatz zu den mündlichen<br />

Anfragen <strong>nur</strong> selten gestellt. Die Stadt Uelzen lässt seit 1999 mündliche und schriftliche<br />

Anträge in niederdeutscher Sprache zu. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel können<br />

Anträge in Niederdeutsch gestellt werden. In Problemfällen werden Personen<br />

hinzugezogen, die die Sprache verstehen können. Meist besteht eine Scheu von Antragstellern<br />

Niederdeutsch im Amt zu benutzen. In der Samtgemeinde Gellersen<br />

(Landkreis Lüneburg) besteht die Möglichkeit, dass Personen, die die Regionalsprache<br />

Niederdeutsch gebrauchen, mündliche Anträge in dieser Sprache stellen können.<br />

Im Landkreis Wittmund kann jeder Bürger sein Anliegen mündlich oder schriftlich<br />

in Niederdeutsch vortragen. Im Landkreis Friesland sind mündliche Anträge möglich.<br />

Im Landkreis Osterholz besteht zur mündlichen und schriftlichen Antragstellung<br />

die Möglichkeit. Mündlich ist dies bereits geschehen. Auch die Gemeinden Friedeburg,<br />

Visbek, Wardenburg und Lindern, die Samtgemeinde Salzhausen sowie die<br />

Stadt Delmenhorst lassen mündliche wie schriftliche Anträge in niederdeutscher<br />

Sprache zu.

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