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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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- die Schaffung eines (weitergehenden) Rechtsrahmens zum Schutz von Regional-<br />

oder Minderheitensprachen,<br />

- die Einrichtung von Gremien, die für die Förderung der betreffenden Sprachen<br />

zuständig sind und<br />

- die Bereitstellung angemessener finanzieller Mittel<br />

einschließt.<br />

00725 Wenn das Wort "einschließt" in dem Sinn verwendet wird, dass die genannten<br />

Maßnahmen als Teil eines "entschlossenen Vorgehens“ bezeichnet werden können,<br />

dann können die deutschen Behörden dem zustimmen. Dagegen können sie<br />

keine Ansicht teilen, derzufolge es bei Einschränkungen hinsichtlich dieser Maßnahmen<br />

in jedem Fall an einem (ausreichend) entschlossenen Vorgehen mangelt und<br />

die o. g. Verpflichtung demzufolge nicht erfüllt sein soll.<br />

00726 Unter Rn 32 seines dritten Monitoringberichtes hat der Expertenausschuss<br />

dann die Einschätzung <strong>mit</strong>geteilt, dass das Saterfriesische und das Niedersorbische<br />

die Regional- oder Minderheitensprachen in Deutschland sind, die insbesondere unter<br />

dem Fehlen eines entschlossenen Vorgehens leiden und dass diese beiden<br />

Sprachen es verdienen, dass man sich ernsthaft um sie bemüht und in sie investiert,<br />

da sie besonders gefährdet seien.<br />

00727 Die Stellungnahmen dazu ergeben sich aus den Mitteilungen unten unter Rn<br />

00746 ff. und 40801 ff..<br />

00728 Zu der Mitteilung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 25 seines zweiten und<br />

unter Rn 33 seines dritten Monitoringberichtes, dass Unklarheiten bestünden, welche<br />

Behörden für den Schutz und die Förderung ihrer jeweiligen Sprache und für die<br />

Umsetzung der Charta auf Lan<strong>des</strong>- und auf Bun<strong>des</strong>ebene verantwortlich sind, dass<br />

die Kriterien für eine Finanzierung <strong>mit</strong> Bun<strong>des</strong><strong>mit</strong>teln nicht eindeutig seien und dass<br />

es häufig keine Garantie für eine Fortsetzung der Finanzierung gäbe, wird auf die<br />

Erwiderung unter Rn 39 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes verwiesen.<br />

Die Implementierungskonferenzen, an denen Vertreter aller Sprachgruppen<br />

teilnehmen, und die Sitzungen der Beratenden Ausschüsse für die einzelnen<br />

Minderheiten bzw. Sprachgruppen können auch genutzt werden, um Unklarheiten<br />

über Zuständigkeiten und Förderkriterien ggf. zu beseitigen. Dagegen sind gerade in<br />

der derzeitigen defizitären Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland keine<br />

politischen Möglichkeiten ersichtlich, das Prinzip der Jährlichkeit für den Bereich der<br />

Minderheiten- bzw. Sprachförderung einzuschränken. Vielmehr sind die<br />

entsprechenden Haushaltsansätze im Zuge der Haushaltsverhandlungen von den

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