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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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deutsch abgefasste Urkunden rechtsgültig an. Bei der Kreisverwaltung in Celle wer-<br />

den in Plattdeutsch abgefasste Urkunden akzeptiert.<br />

Hinsichtlich der Aussage <strong>des</strong> Sachverständigenausschusses zur Abschaffung der<br />

Bezirksregierungen unter Rn 624 seines dritten Monitoringberichtes verweist das<br />

Land auf seine unter Rn 00708 vorgetragene Position.<br />

Zu der Mitteilung <strong>des</strong> Expertenausschusses unter Rn 625 seines dritten<br />

Monitoringberichtes, dass Finanzämter die Annahme von Dokumenten verweigerten,<br />

nimmt das Land mangels detaillierter Informationen keine Stellung. Eine Recherche<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zur Aufklärung <strong>des</strong> Sachverhalts führte zu keinem Ergebnis.<br />

Art. 10 Abs. 1 Buchstabe c) - Abfassung von Schriftstücken -<br />

c) zuzulassen, dass die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Regional- oder<br />

Minderheitensprache abfassen.<br />

61004 Zu der Feststellung <strong>des</strong> Expertenausschusses in seinem dritten<br />

Monitoringbericht unter Rn 424 ff. zur Freien Hansestadt Bremen, unter Rn 499 ff.<br />

zur Freien und Hansestadt Hamburg, unter Rn 571 ff. zu Mecklenburg-Vorpommern,<br />

unter Rn 627 ff. zu Niedersachsen und unter 686 ff. zu Schleswig-Holstein, dass die<br />

o. g. Verpflichtung nicht erfüllt ist und zu seiner Frage, ob die dortigen Behörden zwischenzeitlich<br />

Schriftstücke in niederdeutscher Sprache verfasst bzw. zwischenzeitlich<br />

Maßnahmen ergriffen haben, die zur praktischen Umsetzung der o. g. Verpflichtung<br />

(nach seinen Vorstellungen) führen können, beharren die Länder auf Ihrer Ansicht,<br />

dass die<br />

o. g. Vorschrift un<strong>mit</strong>telbar als Gesetz gilt, in der Form <strong>des</strong> Zulassens <strong>ohne</strong>hin befolgt<br />

wird und keine weiteren Maßnahmen vorschreibt.<br />

Ergänzend teilen einige Länder Folgen<strong>des</strong> <strong>mit</strong>:<br />

1. Mecklenburg-Vorpommern<br />

61005 Der selbstverständliche Gebrauch der Regionalsprache Niederdeutsch von<br />

politischen Vertretern der Lan<strong>des</strong>- und Kommunalebene bei vielen Anlässen, die <strong>mit</strong><br />

der Heimatkultur und der niederdeutschen Sprach- und Kulturarbeit zu tun haben,<br />

besitzt eine große Vorbildfunktion. Es ist inzwischen festzustellen, dass insgesamt in<br />

Mecklenburg-Vorpommern die Bereitschaft gewachsen ist, Niederdeutsch in administrativen<br />

Zusammenhängen zu sprechen. Niederdeutsche Bürgerschreiben werden<br />

auch weiterhin in Niederdeutsch beantwortet und Verwaltungsschreiben (Schriftstücke,<br />

Reden, Briefe, Grußworte etc.) in der Kommunal- und Lan<strong>des</strong>verwaltung, die<br />

einen niederdeutschen Bezug haben, werden in der Regionalsprache verfasst.

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