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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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Feststellungen <strong>des</strong> Expertenausschusses gilt im Ergebnis auch für die anderen Län-<br />

der, für einige von ihnen sind aber noch Ergänzungen <strong>mit</strong>zuteilen:<br />

1. Mecklenburg-Vorpommern<br />

61003 Nach der Erklärung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> unter Rn 5069 – 5071 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes,<br />

dass es den Bürgern im Land als Folge der Öffentlichkeitsarbeit bekannt<br />

ist,<br />

dass „die Regionalsprache Niederdeutsch als zweite Amtssprache im Lande<br />

Geltung besitzt …“ hatte der Expertenausschuss unter Rn 569 seines dritten Monitoringberichtes<br />

erklärt, ihm sei nicht klar, ob die Bürger im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit<br />

oder anderer Kampagnen ganz konkret darauf aufmerksam gemacht worden<br />

seien, dass sie Dokumente in niederdeutscher Sprache vorlegen können.<br />

Zu dieser Erklärung und entsprechenden Frage teilt auch das Land Mecklenburg<br />

noch einmal ausdrücklich <strong>mit</strong>, dass es solche Maßnahmen weder meint zu schulden,<br />

noch in Zukunft beabsichtigt.<br />

2. Niedersachsen<br />

Im Zusammenhang <strong>mit</strong> der unter Rn 621 ff. <strong>des</strong> dritten Monitoringberichtes festgestellten<br />

Nichterfüllung der o. g. Verpflichtung in Niedersachsen, nimmt das Land unter<br />

Berücksichtigung der o. g. Vorschrift und ergänzend zu den Mitteilungen unter Rn<br />

61002 wie folgt Stellung: Im November 2007 und im August 2009 hat das Niedersächsische<br />

Ministerium für Inneres, Sport und Integration alle Landkreise, kreisfreien<br />

Städte, großen selbständigen Städte, die Region Hannover, die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Hannover und die Stadt Göttingen schriftlich auf die nach wie vor kritische Beurteilung<br />

durch den Expertenausschuss im Hinblick auf die Umsetzung <strong>des</strong> Artikels 10<br />

der Sprachencharta in Niedersachsen hingewiesen. In den Schreiben wurde insbesondere<br />

über die niedersächsischen Verpflichtungen in Bezug auf die Regionalsprache<br />

Niederdeutsch und die Minderheitensprache Saterfriesisch informiert.<br />

Als Reaktion auf die beiden vorgenannten Schreiben wurden folgende Beispiele <strong>mit</strong>geteilt,<br />

die belegen, dass die Sprecher <strong>des</strong> Niederdeutschen in Niederdeutsch abgefasste<br />

Urkunden rechtsgültig vorlegen können. Beispielhaft seien genannt: Der<br />

Landkreis Soltau-Fallingbostel akzeptiert Urkunden in Niederdeutsch. Der Landkreis<br />

Wittmund lässt die <strong>Vorlage</strong> von in Niederdeutsch abgefassten Urkunden zu. In der<br />

Gemeindeverwaltung Visbek ist uneingeschränkt gewährleistet, dass in niederdeutscher<br />

Sprache abgefasste Urkunden rechtsgültig vorgelegt werden können. Die<br />

Stadt Emden stellt im Bedarfsfalle sicher, dass in Niederdeutsch abgefasste Urkunden<br />

rechtsgültig vorgelegt werden können. Die Gemeinde Lindern erkennt in Nieder-

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