03.02.2013 Aufrufe

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

278<br />

Durch die Arbeitsstelle Niederdeutsch der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg<br />

und den Lan<strong>des</strong>heimatbund wurden im Berichtszeitraum jährlich Weiterbildungs-<br />

maßnahmen zu Niederdeutsch für Lehrkräfte aller Schulformen angeboten.<br />

6. Schleswig-Holstein<br />

60880 Zur Aus- und Weiterbildung zu Niederdeutsch in Schleswig-Holstein wird auf<br />

die<br />

Darstellung unter Rn 5057, i. V. m. Rn 5036 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes sowie auf<br />

Rn 984 – 987 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes hingewiesen und <strong>nur</strong> ergänzend Folgen<strong>des</strong><br />

<strong>mit</strong>geteilt:<br />

Die Verpflichtung angehender Lehrkräfte <strong>des</strong> Faches Deutsch, an einem Ausbildungsmodul<br />

Niederdeutsch teilzunehmen, besteht seit 2004. Inwieweit Absolventen<br />

dieser Maßnahme Niederdeutsch in ihrem Unterricht berücksichtigt haben, konnte<br />

bisher nicht er<strong>mit</strong>telt werden.<br />

Art. 8 Abs. 1 Buchstabe i) - Aufsichtsorgane -<br />

i) ein oder mehrere Aufsichtsorgane einzusetzen, welche die zur Einführung oder zum<br />

Ausbau <strong>des</strong> Unterrichts der Regional- oder Minderheitensprachen getroffenen Maßnahmen<br />

und die dabei erzielten Fortschritte überwachen und darüber regelmäßig Berichte<br />

verfassen, die veröffentlicht werden.<br />

60881 Soweit der Expertenausschuss in seinem dritten Monitoringbericht die o. g.<br />

Verpflichtung auch für die niederdeutsche Sprache als nicht erfüllt ansieht, wird auf<br />

die grundsätzliche Erwiderung unter Rn 00803 - 00813. verwiesen.<br />

60882 - 60885<br />

Artikel 8 Abs. 2<br />

Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien in Bezug auf andere Gebiete als<br />

diejenigen, in denen die Regional- oder Minderheitensprachen herkömmlicherweise gebraucht<br />

werden, Unterricht der Regional- oder Minderheitensprache oder Unterricht in dieser Sprache<br />

auf allen geeigneten Bildungsstufen zuzulassen, zu diesem Unterricht zu ermutigen oder ihn anzubieten,<br />

wenn die Zahl der Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache dies rechtfertigt.<br />

60886 Unter Rn 5062 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes war erneut <strong>mit</strong>geteilt worden,<br />

dass die o. g. Verpflichtung für den Hochschulbereich aufgrund <strong>des</strong> Art. 5 Abs. 3 <strong>des</strong><br />

Grundgesetzes (Hochschulautonomie) im Sinne <strong>des</strong> "Zulassens" bun<strong>des</strong>weit – darunter<br />

in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein – erfüllt ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!